Muss Ablehnung des Teilzeitantrages schriftlich erfolgen?

Hallo zusammen!

Ich bin momentan noch in Elternzeit und habe bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst, 600 Mitarbeiter) im Dezember schriftlich einen Antrag auf Teilzeit (war vorher Vollzeit beschäftigt) gestellt. Dieser Antrag wurde "aus betrieblichen Gründen" abgelehnt. Allerdings nur mündlich! Mein Arbeitgeber verweigert mir, ohne mir plausible Gründe zu nennen, eine schriftliche Ablehnung. Nun meine Frage: ist der Arbeitgeber nicht sogar dazu verpflichtet, den Antrag schriftlich abzulehnen? Ich meine, etwas im Hinterkopf zu haben, dass, wenn mein Antrag nicht schriftlich abgelehnt wird, dieser als angenommen gilt. Kennt sich jemand von euch damit aus und kann mir meine Frage beantworten?
Vielen Dank schon mal vorab.#danke

LG, Andrea

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Hast Du Deinen TZ- Antrag schriftlich formuliert und kannst den Zugang beim AG nachweisen?

Wenn ja: hast Du recht.

LG

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Ja, ich hatte ein Gespräch mit der Personalabteilung und habe danach ein Schreiben eingereicht mit Angabe der Stundenzahl und Wunsch der Arbeitszeitverteilung.

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Wann hast Du es mitgeteilt oder wann soll die TZ beginnen?

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