Elternzeit bis 1 Tag vor 1. Geburtstag oder länger?

hallo,

ich habe mal ein paar fragen bezüglich der neuen elternzeit.
ich bin mit meiner 19 monatigen tochter noch im "alten"erziehungsurlaub bis september 2008. im märz bekommen wir aber unser 2. kind.

ich bekomme demzufolge nur die 300,- euro mindest-elterngeld (für 1 Jahr), weil ich keine volle 12 monate vorher arbeiten gegangen bin. laut neuer regelung muss ich auch innerhalb von 7 tagen nach entbindung meinen arbeitgeber informieren wie lange ich in elternzeit gehe.
meine frage: die elternzeit beginnt doch ab geburt, oder? mutterschaftsgeld von der krankenkasse bekomme ich ja gar nicht, glaube ich. oder doch? den schriebs vom gyn habe ich noch gar nicht bekommen.

nun gut. wenn ich 1 jahr mit dem 2. kind zu hause bleibe, gebe ich an, dass ich am 1. geburtstag des kindes wieder meine arbeit aufnehme. das ist doch blöd. den geburtstag würde ich ja gerne noch in ruhe feiern. kann ich auch 1 oder 2 tage ranhängen oder geht das nicht? wie macht ihr das? vielleicht ist oder war ja auch jemand schon in meiner situation.

danke fürs lesen und antworten!

ullatrulla + pauline (19mon.) + 34.SSW

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Ob du Mutterschaftsgeld bekommst oder nicht, das hat ja nichts damit zu tun, dass du 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz bist. Demnach beginnt die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt.

Du musst am 1. Geburtstag wieder arbeiten gehen, wenn du 1 Jahr Elternzeit anmeldest.

Gruß Lena

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Erzeihungsurlaub wurde 2004 in die Elternzeit umbenannt/abgewandelt) von daher hat sich bestimmungsmäßig nichts geändert.

Bis zum 3. Geburtstag deines ersten Kindes sthet dir der Geschwisterzuschlag zum Elterngeld zu. Bist du in einem (ruhenden) Arbeitsverhältnis und bist im Zuge der Elternzeit beitragsfrei versichert, dann steht dir von der KK (nicht aber vom alten AG) Mutterschaftsgeld zu.

Die Frist des Geburtstags erübrigt sich praktisch wenn die Elternzeit nicht über die vollen 3 Jahre genommen wird. Du kannst selbst entscheiden wann du arbeiten gehst. Nur wenn du auch diesmal 3 Jahre Elternzeit nehmen würdest endet dieser am 3. Geburtstag des Kindes.

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Also kann man auch 1,5 Jahre Elternzeit nehmen? Das wußte ich gar nicht.. Ich dachte entweder 1 oder 2 oder 3 Jahre #kratz

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Nein wenn du unterhalb der 36 Monatsgrenze bleibst, steht es dir frei wie lange du nun nimmst, rein theoretisch kannst du also auch 1,5 Jahre daheim bleiben, würde dein Alter AG zB mitspielen könntest du sogar nun die erste Elternzeit ab Beginn des Mutterschutzes für Baby 2 abbrechen und den Rest für nach dem Ende Elternzeit für Baby Nr. 2 dranhängen - dafür allerdings muss der AG auch zustimmen ;-)

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Dein erster Arbeitstag ist der erste Geburtstag Deines Kindes. War bei uns auch (der 3. Geburtstag) und dazu noch ein Freitag. Vielleicht kannst Du dann einfach schon einen Tag Urlaub nehmen, sprich doch mal mit Deinem Chef (vielleicht fällt der Geburtstag ja auch auf ein Wochenende - kannst Du ja jetzt noch nicht sagen). Einfach später anfangen ist schlecht, dann bist Du an diesen Tagen nicht krankenversichert.
Gruß
Gisela

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Das stimmt nur, wenn man 3 Jahre Elternzeit nimmt. Sie will aber nur ein Jahr nehmen, da kann sie auch 2 Wochen später anfangen, es ist egal. Man hat ja Anspruch auf 3 Jahre.

Gruss. Alla