Wieviel Gespartes darf man haben?

Hallo, ich bin allein erziehend (28) und habe 2 Töchter (5 und 1), ich bekomme neben dem Elterngeld HartzVI.

Nun meine Frage, wieviel Gespartes darf ich da haben? Habe mit dem Vater bei der Großen damals angefangen, monatl. 100E zu sparen (jeder 50), vor gut einem Jahr haben wir es auf insg. 50E / Monat runtergesetzt, sind trotzdem schon fast 7000 E zusammengekommen, aber da hab ich ja nix von, es ist für die Große, wenn sie studieren will oder so. Ich könnte aber jederzeit an das Geld ran, das verlangen die dann vom AA, oder?

Außer dem hab ich eigentlich nichts nennenswertes auf den Sparbüchern, natürlich hat jedes der Kinder eines, wo ich das Geld drauf tu von Omas und so, wo soll ich auch hin mit, ist ja ihres... Zusammen sind das vielleicht noch mal 1500 E...

Ist das zuviel? Das "große" Sparding hab ich nämlich bisher nicht angegeben, weil ich Angst hatte, es wird ja immerhin jedes Jahr mehr, und jetzt haben sie es aber rausgefunden, dass ich Zinsen bekommen habe und wollen wissen woher... Hab jetzt Angst, dass ich Strafe bekomme, weil ichs verschwiegen hab und das ich kein Geld mehr bekomme und nun von den Ersparnissen leben soll...

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüße Lenchen

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Nummer 1

Das ist betrug, und du kannst dafür bestraft werden , wenn du es verheimlichst! das ist gefährlich!

hier ein zitat

Vorhandenes Vermögen wird künftig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr (seit 01.08.2006). Bei einem 50-Jährigen bleiben so 12.500 Euro unangetastet. (Für Menschen, die vor 1948 geboren wurden, sind es 520 Euro je Lebensjahr, maximal 33.800.) Weitere 200 Euro pro Lebensjahr werden freigestellt für Vermögen, das der Altersvorsorge nach dem 60. Lebensjahr dient und bis dahin durch vertragliche Vereinbarungen geschützt ist. Die Maximalgrenze für das eigene Vermögen liegt jedoch bei 26.000 Euro. Dieselben Beträge kommen für den Partner hinzu.

Vermögen von Partner und Kindern wird angerechnet

Ebenfalls verschont bleiben Betriebsrenten, die Riester-Rente sowie selbstgenutztes Wohneigentum oder ein Auto in angemessener Größe. Was allerdings als angemessen gilt, ist noch nicht abschließend geklärt. Angerechnet werden hingegen Lebensversicherungen, Bausparverträge, Schmuck und andere Wertgegenstände. Arbeitslosenhilfeempfänger müssen damit rechnen, dass künftig auch die Sparbücher und Ausbildungsversicherungen ihrer minderjährigen Kinder herangezogen werden, sofern ihr Vermögen 750 Euro übersteigt. Zudem wird das Einkommen des erwerbstätigen Partners voll angerechnet. Viele Arbeitslose werden daher ab Januar 2005 keinen Anspruch mehr auf ALG II haben.

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Du solltest mal Deine Informationsquelle wechseln!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

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Wenn du ein Sparbuch bei der Antragstellung auf Alg II angibst hast du einen bestimmten Freibetrag. Summe X pro Lebensjahr.

Wenn du es nicht angegeben hast wird es dir wohl angerechnet werden. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Auf jeden Fall bist du verpflichtet, jegliches Sparguthaben anzugeben. Du hast doch sicher auch ein Hinweisblatt bekommen, auf dem deine Mitwirkungspflicht steht.

Kurz: Du hast Mist gebaut!

Gruß Lena

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Entgegen der Aussage meiner Vorschreiberin beträgt der Vermögensfreibetrag mitnichten 250,- € pro Lebensjahr, sondern 150,- €.

Mehr dazu hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Mehr will ich Dir eigentlich auch nicht antworten, weil ich a) nicht weiß, ob das Vermögen auf Dich oder das Kind läuft, b) nicht auf dem aktuellen Wissensstand bin, was die Vermögensanrechnung angeht (wann Freibeträge der Kinder auf die Eltern übertragen werden etc. z.B.) und c)...


.... für Lügner und Betrüger nicht meine Zeit über Gebühr opfern will. Hat da fast 10.000 und redet von nichts "nennenswertes" - hat man da noch Worte?!

Ach, doch noch zwei Sachen: Einen Teil des Vermögens wirst du verleben müssen, soweit reicht mein Wissen aus der Leistungsabteilung noch und Post bzgl. Ordnungswidrigkeit und Bußgeld oder auch Strafanzeige wegen Betruges könnte auch kommen.

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Sorry,
aber da kann einem schon der Kragen platzen. Also wenn fast 10000 Euro Guthaben da ist, braucht man doch wohl kein HArtz 4 oder so?? Finde das schon ganz schön dreist, das nicht anzugeben, denn die ehrlichen Bürger müssen für Dich mit schuften...
Wirst bestimmt einiges davon - hoffentlich - abgeben müssen...
Ich hab leider auch nicht die finanziellen Mittel, für meine Kids Sparbücher mit 10000 Euro anzulegen, würde ich gerne, geht aber nicht. Aber wenn Du die Mittel hast, jeden Monat 50 Euro dafür aufzubringen, versteh ich das net so ganz....
Gruß rose

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Also 1. fast 7000 und max. 1500 ergeben bei mir keine 10.000, auch nicht fast, und 2. hatte ich einfach eine Auskunft gewollt, warum ihr mich gleich so anmacht, kann ich nicht nachvollziehen.

Der Sparvertrag mit den fast 7000 läuft, wie erwähnt schon einige Jahre, als ich noch gearbeitet hab, und da hab ich es mir abgespart, ja, für die Zukunft meiner Tochter, und, wie auch erwähnt, zahlen wir seit etwa einem Jahr nur noch die Hälfte ein, weil ich eben nicht mehr kann, da ich zu Hause bin. Das Geld ist also ausschließlich "selbstverdientes", wenn ihr es so nennen wollt, und was die Sparbücher angeht, bekommt ihr nicht von den Verwandten Geld für die Kleinen? Geburtstag, Ostern, Weihnachten? Soll ich es lieber verschwenden und ihnen Unmengen an Spielzeug kaufen, so dass sie den Wert gar nicht mehr schätzen können? Ich denke, da ist das Geld besser auf dem Sparbuch aufgehoben, und nach 5 Jahren, ist es da viel, wenn sich 500E anhäufen?

Ich kann eure Kritik wirklich nicht nachvollziehen, und ich hoffe sehr, dass das Geld erhalten bleiben kann, es ist schließlich nicht für mich sondern für die Kinder.

Hier werde ich jedenfalls nicht mehr um Rat suchen.

Trotzdem all den "ordentlichen" Antwortern Danke.

Liebe Grüße und noch nen schönen Abend.

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"Der Sparvertrag mit den fast 7000 läuft, [...]für die Zukunft meiner Tochter"

Und genau dafür musst du es JETZT nutzen, denn JETZT ist die Zukunft deiner Tochter.

Du hast zu viel Geld um ALGII zu bekommen, und hast BETRUG begangen.
Die Strafe wird auf dem Fuße folgen, dass kannst du mir glauben.

Ich fass es nicht, ich werd wegen weitaus nichtigeren Dingen vors Gericht geschleift, und hier wird gefragt, wie mein das Geld weiterhin behalten kann.

Es gruselt mich.
Armes Deutschland.

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Du solltest es auf jeden Fall angeben, denn durch den Datenabgleich ist es eh sehr wahrscheinlich, dass das für Dich zuständige Jobcenter bzw. die für Dich zuständige ARGE hinter das verschwiegene Vermögen kommt!

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Die Arge ist doch schon dahinter gekommen... sonst hätte sie doch gar nicht hier angefragt.

>>>und jetzt haben sie es aber rausgefunden, dass ich Zinsen bekommen habe und wollen wissen woher... Hab jetzt Angst, dass ich Strafe bekomme, weil ichs verschwiegen hab <<<

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Hallo Lenchen,

gib einfach an, dass das Sparzinsen vom Sparbuch deiner Tochter sind und gut. Sag auch, dass das Geld fürs Studium sein soll.

Du kannst Ratenzahlung vereinbaren, falls du das bisher erhaltene Geld zurück zahlen musst.

Lieben Gruß Marion

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das du sparst find ich gut,nur hättest da auf jemand andres laufen lassen müssen,oder maximal bis zum freibetrag der kinder,und danach halt zu hause bunkern,klar kann erziehungsgeld sparen,und das nicht mal schlecht.

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spar in zukunft zu hause,da bekommt es keiner mit.hast zwar keine zinsen,aber auch kein ärger.muss man abwegen,was einem lieber ist.