Welche Leistungen nach dem Elterngeld?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Wer weißt den welche Leistungen wir den möglicherweilse vom Staat bekommen wenn das Elterngeld ausläuft und ich noch nicht arbeiten kann ( aus welchen Gründen auch immer ) ????

Wo kann oder muß man dieses dann beantragen ????

Versteht mich nicht falsch.... ich habe schon vor nach dem Elterngeld wieder stundenweise oder einen Tag in der Woche zu arbeiten..... Ich will mich nur absichern falls dies nicht möglich sein sollte.

Hätte ich z. B. Anspruch auf Arbeitslosengeld ?

Bitte informative Antworten und keine blöden Sprüche!

Gruß
Susanne

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Soweit ich weiss, bekommst du Kindergeld und das wars.
Wieso den Arbeitslosengeld? Wenn du im Erziehungsurlaub bist, bist du ja nicht arbeitslos.

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war ja nur mal so nen Gedanke..... bei uns ist halt im letzten Jahr viel unerwartestes passiert ,.... immer mit meinem Mann und das hat uns fast immer aus der Bahn geworfen ( finanziell gesehen.... ) Unser Glück und Rettungsanker war halt die Gewissheit durch meine Arbeit und mein Gehalt.....

Ich habe halt einfach Angst wenn uns dies jetzt wieder passiert.... wer oder was ist dann unser Rettungsanker ??????

Wir haben schon eine genaue Planung und Vorstellung wie es im September nach dem Elterngeld weiter geht.....aber ich kann und werde mich darauf nicht alleine verlassen....

Ich weiß auch daß wenn ich ( gezwungen werde... gesundheitlich durch meinen Mann ) meinen Job selbst aufzugeben, wahrscheinlich keine oder nur geringe Leistung vom Arbeitsamt geben wird......

Ist halt alles noch in der Schwebe und das verunsichert mich halt etwas!

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Hallo!

Außer Kindergeld bekommst du normalerweise nichts. Ich schätze mal, wenn du sonst nichts hast, greifen da irgendwelche Sozialleistungen. Da kenne ich mich aber nicht aus.

LG
Susanne

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Möchtest du denn wieder arbeiten gehen oder bist du weiter in der Erziehungszeit (die dir ja 3 Jahre lang zusteht)?

Wenn du nicht mehr in Erziehungszeit bist musst du zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitssuchend melden. Dann würdest du ALG 1 bekommen (berechnet nach dem Bruttolohn den du in deinem Beruf verdienen würdest). Dann müsstest du aber evtl. für eine Vollzeitstelle zur Verfügung stehen und evtl auch noch Nachweise erbringen, dass das Kind in der Zeit in der du arbeiten würdest versorgt ist.

Wenn du weiter in Erziehnungszeit bist, steht dir evtl. ALG II zu.

LG Kristin

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Wenn das Geld von deinem Mann nicht ausreicht, könnt ihr evtl. Alg II ergänzend beantragen.

Ansonsten: 154 Euro Kindergeld

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"Bitte informative Antworten und keine blöden Sprüche! "

Was soll denn der Satz?

Hast Du Angst vor der Realität?

Du solltest viell. dazuschreiben, warum Du nach Auslaufen des Elterngeldes nicht arbeiten kannst.


ALGI bekommt man nur, wenn man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

ALGII ist an ne Menge Bedingungen geknüft, Einkommen, Ersparnisse, Wohnungsgröße, Miethöhe.

Andere Dinge gibt es staatlicherseits nicht. Außer Kindergeld.

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Weil man hier öfters schon mal einen blöden Spruch gedrückt bekommt wenn man irgendwas nachfragt.

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Da Dein Mann ja auch Anpruch auf Elternzeit bis zum vollendeten 3.Lebensjahr hat, könntet ihr die Rollen tauschen - Du gehst wieder arbeiten, (hast ja Anspruch auf Deinen alten Job) und er macht Haushalt und Kind.
Fällt mir so ein......;-)

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Hi!

Der einziege sinnvolle und annehmbare Grund, deine Arbeit nicht wieder auzunehmen, ist deine gesundheit. Wenn du während der Elternzeit z.B. schwer chronisch erkrankt bist, steht dir Krankengeld von der Krankenkasse zu, danach ALG 1, falls du eine andere Arbeit aufnehmen könntest.

ALG II würde ich an deiner Stelle vermeiden, damit du Ersparnisse nicht aufbrauchen oder umziehen musst.

Ein Tag in der Woche wäre etwa 165-Euro-Basis. Dazu Kindergeld. Sonst nix. Außer, du nennst einen schwerwiegenden Grund wie etwa eine berufsbedingte Krankheit.

Deine alte Arbeit steht dir zu und darf dir vom Chef nciht verweigert werden. Wenn du willst Vollzeit, ansonsten Teilzeit, steht dir auch zu. Und mit 20 Stunden pro Woche dürfte der Wegfall des Elterngeldes ausgeglichen sein.

Gab es denn nicht die Möglichkeit für euch, das Elterngeld zu splitten, so dass du zwei Jahre daheim bleiben kannst? Jetzt isses natürlich zu spät... Oder wars so wenig, dass es nicht gereicht hätte, in dem Fall wäre ALG I auch nicht die Welt...

Alles Gute!
LG
Sabine

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Wenn du nach dem Elterngeld noch im Erziehungsurlaub bist, dann bekommst du kein ALG I. Das kriegt man wirklich nur dann, wenn man arbeitslos gemeldet ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wenn dein Mann nicht arbeiten kann, dann könnte er in Elternzeit gehen, und du weiter arbeiten. Wenn er die Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht allein versorgen kann, dann könnt ihr bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.
Sollte dein Mann gesundheitlich ausfallen, und du kannst dann nicht arbeiten, weil du ihn z.B. pflegen/betreuen musst, dann musst du nicht kündigen. Du kannst dich von deinem AG unbezahlt und unbefristet freistellen lassen. Ich glaube für häusliche Pflege von Familienangehörigen gibt es da gesonderte Regelungen. Dein Mann bekäme in dem Fall ja Krankengeld, bzw. von der Pflegekasse Geld. Wenn du ihn pflegst, dann kannst du Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen.
Sollte euer Familieneinkommen unter dem ALG II Bedarfssatz liegen, dann könnt ihr ergänzendes ALG II beantragen.
Oder, wenn ihr ALG II vermeiden wollt, könnt ihr Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantragen.

Je nachdem, wie hoch dein Elterngeld ist, kannst du vielleicht im Nachhinein noch probieren, die restlichen Zahlungen zu splitten, sodass du zwar monatlich nur die Hälfte ausbezahlt bekommst, dafür aber halt auch doppelt so lange.