AG droht bei Elternzeit mit Kündigung, bzw. Aufhebungsvertrag

Hallo zusammen,

ich stecke ein wenig in der Zwickmühle und hoffe, ihr könnt mir einen Rat geben.
Also folgendes: Mein Mann und ich möchten unser 2. Kind "planen". Nun ist es so, dass eine Kollegin von mir ihr 1. Kind bekommen hat und ein Jahr in Elternzeit gegangen ist. Nur wenige Wochen nach der Geburt ihrer Tochter wurde sie zu einem Gespräch mit dem Personalleiter gebeten. Dieser stellte sie klipp und klar vor die Entscheidung: entweder sie unterzeichnet einen Aufhebungsvertrag, oder sie könnte sich darauf einstellen, nach Beendigung der EZ nur noch als Springerrin eingesetzt zu werden. Würde bedeuten, dass sie heute in der Filiale und morgen in der nächsten Filiale arbeiten würde. (Stress pur, da unterschiedliche Städte). Da ihr Mann recht gut verdient hat sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnet.
Mein Mann und ich verdienen beide fast gleich viel und ein Jahr Elterngeld würde uns finanziell nicht belasten, aber was ist, wenn mein AG das gleiche mit mir versucht? Wir sind auf mein Einkommen angewiesen und ich arbeite eigentlich gerne in meiner Firma.

Wir wünschen uns so sehr ein 2. Kind aber würdet ihr euren Job dafür riskieren, oder dann lieber auf ein 2. Kind verzichten?

Vielen Dank für eure Antworten.

LG

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Ich würde definitiv nicht deswegen auf ein zweites Kind verzichten. Und zu einem Aufhebungsvertrag kannst du nicht gezwungen werden. Was nach der EZ ist sieht man dann. Zur Not schon während der EZ anderweitig bewerben.

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Schließe mich meine Vorschreiberin an, laß Dich nicht erpressen. Der spinnt ja wohl!
Gruß
Gisa

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Hallo!

Ich kann mich nur anschließen.
Ich würd deswegen nicht auf ein Kind verzichten. Was ist denn wenn deinem Chef nächstes Mal nicht gefällt, wie du Urlaub nimmst und dich vor die Wahl stellt? Dein Chef spinnt.

Zu einem Aufhebungsvertrag kann er dich nicht zwingen. Würd ich auch nicht unterschreiben, dann kriegst du ne Sperre beim Arbeitsamt. Wenn dann soll er dich rechtmäßig nach der Elternzeit kündigen.

Ich an deiner Stelle würde mich aber während dieser mal nach nen neuen Job umgucken.

Gruß Christiane

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Ich würde nie auf das zweite wegen dem Job verzichten sei selbstbewusst
Du bist doch was besonderes jeder Chef wünscht sich so ne Mitarbeiterin.......
so seh ich des auf jedenfall ich hab ne gute Ausbildung gemacht (2) und wenn des Würmle kommt auch knapp ein Jahr Berufserfahrung
Unser Krümel war auch geplant auch wenn uns klar war dass mein Chef den Vertrag dann wohl nicht verlängern wird (Jahresvertrag)
In Deutschland findet jeder der sich wirklich anstrengt Arbeit

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Guten Morgen..

also der AG kann erstmal zu gar nichts zwingen, das ist FAKT.

Insofern Elternzeit rechtzeitig beantragt wurde, besteht während dieser auch der Kündigungsschutz.

Was jedem Arbeitnehmer passieren kann, ist eine Kündigung nach der Elternzeit, aber das kann jedem passieren.

Wenn das Verhalten des AG bekannt ist, dann einfach rechtzeitig anfangen, Bewerbungen zu schreiben. Er muss einem nach der Elternzeit einen dem alten Arbeitsplatz entsprechenden Platz zur Verfügung stellen, kann dann fristgerecht zwar kündigen, aber er kann keinen Aufhebungsvertrag erzwingen.

Unser zweites Kind war "ungeplant, unerwartet, unverhofft", da wir das Thema eigentlich abgehakt hatten..

Wenn Ihr jetzt wieder anfangt für ein 2. Baby zu planen, dann fangt parallel am Besten an, ein Polster anzulegen, damit Du nicht sofort gezwungen bist, zu arbeiten. Beantrage dann, wenn es soweit ist, notfalls mindestens zwei Jahre Elternzeit mit Übertragungsoption des dritten Jahres. Du kannst Dich dann jederzeit ja trotzdem bewerben und nach dem Jahr evtl einen neuen Arbeitsplatz antreten indem Du den alten AV fristgerecht kündigst.

Vielleicht reagierte der AG auch nur bei der Kollegin derart, denn wenn das Miteinander passt, beruflich, dann ist so ein Verhalten doch eher eigenartig.

LG

Mone

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Mein erstes Kind ist der Grund dafür gewesen dass ich meine Job verloren hatte - irrigerweise wollte ich nichtmal in Elternzeit, sondern mein Mann hätte sie geholt, allerdings bin ich zu dieser Erklärung gar nicht mehr gekommen - da lag der Aufhebungsvertrag schon fertig auf dem Tisch (den ich übrigens nicht unterschrieben habe, ich bin 3 Jahre in Elternzeit und habe in dieser mein zweites Kind bekommen, sowie mich selbstständig gemacht - danach war das Thema erledigt)

Ich würde/werde niemals einen Kinderwunsch eines Jobs wegen aufgeben - und ehrlich gesagt wüßte ich nicht ob ich in einer Firma weiterarbeiten möchte die Ihren Mitarbeitern gegenüber so loyal auftritt wie mein damaliger und dein jetziger Arbeitgeber.

Aber wenn du beides verwirklichen willst dann wäre doch auch die Möglichkeit, dass dein Mann in Elternzeit geht oder ihr nach einer verkürzten Elternzeit oder nach dem Mutterschutz wieder zur Arbeit. Alternativ wäre es evtl. möglich zwar 1 Jahr Elternzeit zu nehmen aber in dieser Zeit in Teilzeit der Firma erhalten zu bleiben?

Wenn du beides unter einen Hut bringen willst, würde ich dir aus meiner heutgen Sicht raten, offensiv zu sein und gleich alternative Lösungsvorschläge vorzubringen.

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ich kann dich voll und ganz verstehen #liebdrueck
Mir geht es ähnlich. Allerdings ist es bei mir eher der umgekehrte Fall. Ich hab seit Anfang des Jahres endlich meinen Festvertrag, und ein super Verhältnis zu meinem Chef. Wir möchten aber auch gerne ein zweites Kind, nur würde sich mein Chef wohl ziemlich verarscht vorkommen, wenn ich jetzt (direkt nach dem Festvertrag) schwanger würde. Und ich habe einfach Angst, dass er sich dann für meine Rückkehr nicht so einsetzt, wie ich das gerne hätte. Bzw. wäre das gute Verhältnis womöglich hin. Mein Mann und ich haben uns jetzt geeinigt, dass wir mit dem 2. Kind bis Ende des Jahres warten und dann "los legen". Dann sind fast 2 Jahre nach dem Festvertrag vergangen bis ich gehe, und das ist tragbar denke ich.
Wartet doch auch erstmal, bis sich auf deiner Arbeit die Situation mit deiner Kollegin beruhigt hat. Und dann könnt ihr ja auch los legen.
Ich würde die Entscheidung aber nicht GRUNDSÄTZLICH von der Arbeit abhängig machen. Zeugt ja nur davon, was für ein A... euer Chef ist. Zumal er das rechtlich auch gar nicht darf, was er da macht.
Wir hatten den gleichen Fall bei uns auf der Arbeit. Und die Kollegin hat gegen den Aufhebungsvertrag geklagt - und gewonnen.

Alles Gute.
Manu + Emily (*21-03-05)

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Ich hätte mir den Aufhebungsvertrag aushändigen lassen (mit der Begründung, ich wolle mir das überlegen) und dann hätte ich meinen Anwalt ein saftiges Schreiben aufsetzen lassen!

Nein. Man lässt sich von solchen Arschtörtchen nicht unter Druck setzen.

Gruß

Manavgat

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Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für eure Antworten #blume. Sie haben mich nur noch mehr in meinem Entschluss gestärkt mich nicht erpressen zu lassen. Sollte es wirklich soweit kommen, dass mir mein AG einen Aufhebungsvertrag unter die Nase hält oder mir "androht" mich nur noch als "Springerin" einzusetzen, ich es einfach darauf ankommen lassen werde. Mal sehen, wer dann den längeren Atem hat. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass er Lust und Zeit hat sich jeden Tag was Neues für mich auszudenken ;-).

Weiß jemand zufällig, wieviel Fahrzeit man einer Teilzeitkraft zumuten darf damit sie an ihren Arbeitsplatz gelangt?

Mein AG ist übrigens ein recht großes Unternehmen in NRW, aber um (wie überall) Stellen abzubauen geht man da wohl über Leichen.

Vielen lieben Dank nochmal!!!!

LG