Wenn Mutter Tagesmutter - kann man das absetzen?

Hallo,

die Frage steht ja eigentlich schon im Betreff. Hätte gerne gewußt, ob man die Kinderbetreuungskosten auch absetzen kann, wenn die eigene Mutter als "Tagesmutter" fungiert? Meine Mutter würde dafür ihren Teilzeitjob kündigen, um mich mit den Kindern in den nächsten 1-2 Jahren zu unterstützen.

Wieviel kann ich ihr da monatlich bezahlen bzw. wie kann man das denn absetzen?

Liebe Grüße
Petra

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Hallo!

Kinderbetreuungskosten können zu 2/3 abgesetzt werden (max. 4.000 Euro).
Mit deiner Mutter müsstest du einen Vertrag abschließen, wie genau der aussehen könnte kann ich dir nicht sagen. Eventuell geht es auf 400-Euro-Basis oder halt auf Stundenbasis.

ABER:
Ich würde mich nicht darauf einlassen. Such dir eine Tagesmutter und Krippenplatz bzw. Kindergartenplatz.
Wenn deine Mutter dafür extra ihren Job aufgibt, sind meineserachtens die Probleme schon vorprogrammiert.
Sie zahlt zB nicht mehr in die Rentenkasse und bekommt später weniger Rente. Was ist wenn sie nach den 2 Jahren keinen neuen Job bekommt?
Ich würde mir das gut überlegen und wie gesagt, ich selbst würde es nicht machen.

Gruß Christiane

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Hallo Petra,

z.B. könntet Ihr sie im Rahmen eines Minijobs beschäftigen.

"Beschäftigung von Familienangehörigen
Eine Beschäftigung naher Verwandter oder Familienangehöriger im privaten Haushalt ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Bei diesen Arbeitsverhältnissen wird dann allerdings geprüft, ob es sich um eine echte Arbeitnehmereigenschaft handelt oder der Arbeitsvertrag nur zum Schein abgeschlossen wurde bzw. es sich lediglich um eine familienhafte Mithilfe im Haushalt handelt."

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10672/DE/3__Privathaushalte/1__minijobs__im__privathaushalt/5__beschaeftigung/InhaltsNav.html__nnn=true

Hier könnt Ihr auch die genaue Vorgehensweise und Bedingungen erfahren.

Achtung: Wie ist sie während dieser Zeit Krankenversichert? Sie erwirbt auch keine Ansprüche hinsichtlich Rente und Arbeitslosenversicherung!

An die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Haushaltsnahen Dienstleistungen stellt das Finanzamt besondere Anforderungen (Vertrag, Überweisung des Entgeltes!,...), die solltet Ihr dort direkt erfragen.

Gruß, Multivitamin

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Hallo Petra,

ich wäre da sehr vorsichtig !
Natürlich hast du die steuerlichen Vorteile im Visier, darfst dabei aber nicht vergessen, dass du damit automatisch zum Arbeitgeber wirst. Das heißt, du müsstest unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge (bei Minijob Pauschalen für KV und RV an die Bundesknappschaft) für deine Mutti an die Krankenkasse abführen. Diese müsste evtl. SV-Beiträge und evtl. sogar Steuern bezahlen.

Wenn sie sowieso nur Teilzeit arbeitet, wofür sollte sie dann ihren Job kündigen, sei es auch nur für eine bestimmte Zeit ? Sie könnte regulär weiterarbeiten (evtl. bei Bedarf für 1-2 Jahre befristet reduzieren) und dich anschließend unterstützen, z. B. nachmittags.

Und ausserdem : für eine Oma sollte es selbstverständlich sein, sich unentgeltlich um ihre Enkelkinder zu kümmern !

hitgirl