??anrechnung der schichtzulage beim elterngeld??

hallo!

die frage steht ja schon oben.

ich war bis zum bv als krankenschwester nur im nachtdienst tätig. nun haben die bei der elterngeld-berechnung meine zuschläge komplett außen vor gelassen!

dürfen die das?

es waren ja immerhin pro monat ca. 250 €. das macht sich jetzt natürlich extrem bemerkbar.
ich habe wie gesagt immer nur nachtwachen gemacht, also gehörten die zuschläge ja fest mit zum gehalt.

gibt es da irgendwo § oder gesetze die das regeln?

wäre um viele antworten dankbar.

glg janine mit hjoerdis#hicks

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Hallöchen.
Also ich denke, dass du da keine Chance hast. Denn Schichtzulagen, egal welcher Arz, gehören nicht zum eigentlichen Verdienst dazu.
Die Berechnung bei einer Frau mit 2-oder 3-Schicht wäre dann ja auch mehr als kompliziert.
Und deshalb gibts da den klaren Grundsatz, dass es eben nicht mitgerechnet wird.
Weihnachtsgeld usw. gehören ja auch nicht dazu.

Für dich blöd. Ich weiß, aber es ist schon korrekt (soweit ich weiß)

Falls ich mich irre, dann tuts mir leid!

LG Schnugge05

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Hallo...

ja, das ist m.E. rechtens....

Schau mal hier...
Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG (etwa Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld) und steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG) sind bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld nicht zu berücksichtigen.



Steuerfreie Zuschläge sind kein Erwerbseinkommen im Sinne des Elterngeldgesetzes. S. BEEG §2 (1):
Zitat:
Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.


Wäre schön, wenn es berücksichtigt würde ;-) Dann hätte ich auch wesentlich mehr EG #schein


LG Yvonne

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demnach müssten ja steuerpflichtige zuschläge, wie wochennachtarbeit und samstagszulagen mit einbezogen werden oder??