Elterngeld - Vater bleibt zuhause- Mutter geht arbeiten

Hallo! Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Folgende Situation: Mutter ist schwanger, Kind kommt Mitte Juli. Mutter ist bis 10.11.08 im Erziehungsurlaub, arbeitet ab 11.11.08 wieder voll. Wenn das neue Baby Mitte Juli kommt, kann dann Mutter bis 10.11. ihren alten Erziehungsurlaub aufbrauchen und Vater seine 12 Monate Elterngeld ab 11.11.08 beziehen? Oder muss das alles direkt nach Geburt gemacht werden? Ich blick da überhaupt nicht mehr durch. LG Christa

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Was meinst du mit altem Erziehungsurlaub?
Ihr habt zusammen 14 Monate Elternzeit nach der Geburt. D.h. ab 11.11. bleiben nur ca. 11 Monate, weil 3 schon vergangen sind. Du kannst ja 3 Monate nehmen, die ersten 8 Wochen bekommst du das Mutterschaftsgeld und den Rest Elterngeld.

Gruss. Alla

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Ich bin doch noch zuhause im alten Erziehungsurlaub von unserer Tochter. Der endet am 10.11.08. Warum muss ich denn Elternzeit direkt nach Geburt nehmen?

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ist nicht Dein Ernst nun oder??? schmunzel..

Dein alter Erziehungsurlaub wird mit der neuen Elternzeit aufgerechnet..

findest Du auch beim googlen...

Anders wäre es ja sonst auch einfach, da könnte man ja, insofern finanziell und gesundheitlich machbar, 10 Jahre jedes Jahr ein Kind in die Welt setzen und somit 30 Jahre Elternzeit nehmen oder wie??? sorry, aber ich muss grinsen..

Trotzdem liebe Grüsse

Mone

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Hallo Christa,

man kann Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Babys beziehen.

"Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG
§ 4 Bezugszeitraum

(1) 1Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden....."

Nachzulesen unter www.elterngeld.de

Ich glaube, Ihr verwechselt auch Elternzeit und Zeiten des Elterngeldbezuges. Das sind 2 paar Stiefel, den Unterschied solltet Ihr Euch noch mal klar machen. Ihr könnt keinen "alten Erziehungsurlaub aufbrauchen". Ist auch nicht nötig, da mit dem neuen Baby jeder von Euch auch gleichzeitig! bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen kann.

Gruß, Multivitamin



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ja danke, das wollte ich wissen. Also muss ich dann praktisch schon mal im Muschu "meine" 2 Monate verbrauchen und anschließend bleibt mein Mann dann 12 Monate zuhause. Da müssen wir dann praktisch 2 Monate (bis zum 11.11.) von den 67 % leben die mein Mann Elterngeld kriegt oder?

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Wenn dein Mann bis zum 11.11. arbeiten geht, warum dann 67% vom Gehalt? Da wird er doch voll sein Gehalt bekommen.

Gruss. Alla

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Hallo!

Ich mach mal ein Beispiel:
Geburt des Kindes 8.7.08
Du beziehst die ersten zwei Monate EG (MuSchuGeld wird verrechnet) bis zum 7.9.08, danach würde der Vater EG bekommen vom 8.9.08 bis 7.9.09 (12 Monate)
Dein Arbeitsbeginn wäre am 11.11.08 bis dahin müsstet ihr von den 67 % leben.

Oder:
Du beziehst 4 Monate EG (MuSchuGeld wird verrechnet) bis zum 7.11.08 und dein Mann bezieht die restlichen 10 Monate vom 8.11.08 bis zum 7.9.09
Die zweite Variante würde in meinen Augen sinnvoller erscheinen, da dein Mann dann noch volles Gehalt erhält und ihr finanziell besser dastehen würdet.

Gruß Christiane