Darf das Arbeitsamt das??

Hallo alle miteinander,

meine Maus ist nun 2 1/2 Jahre jung und seit einer Woch ist mein Karenz zu ende, bin seit eben dieser einen woche arbeitslos gemeldet, bin dabei mich zu bewerben, habe morgen wieder ein Vorstellungsgespräch, bin auch dabei meine Maus an eine Tagesmutter zu gewöhnen da sie für den Kiga noch zu klein ist und es auch noch keinen Platz für sie gibt. Nun rief mich das Arbeitsamt an, am Montag um 8 Uhr bis 12 Uhr wäre ein Kurs für wiedereinsteiger mit Bewerben lernen und so nen müll, ich meinte das mein Kind im mom noch probleme hätte sich an die Tagesmutter zu gewöhnen und das ich den Kurs nicht machen wolle um ihr die Eingewöhnung schritweise zu präsentieren.
Da meinte die Kuh wenn ich arbeit hätte müsste ich das auch tun, ist die noch ganz dicht? Da fang ich a nicht gleich sofort an den man hat meistens noch 2 Wochen zeit oder so oder man kann mit dem AG reden, ich mein es ist nur ein Kurs.

Können die mich da reinzwingen? Ich will arbeiten gehen, hab morgen ein Bewerbungsgespräch, bewerb mich eh von selber und sitz nich da und dreh däumchen aber es geht doch nicht alles von heut auf morgen oder?

Bitte Eure meinung dazu, reagier ich über? soll ich mein Kind zur Tagesmutter bringen und sie dort schreien lassen? Ich möcht es einfach langsam angehen, empfiehlt mir auch die Tagesmutter.

Danke fürs lesen.

Lg

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also soweit ich weiss, in deutschland musst du angebotene dinge mit machen, sonst dürfen sie dir die leistung kürzen. finde ich ja auch richtig so prinzipiell. was ich mich in deinem falle frage, warum hast du dich nicht shcon innerhalb der karenz beworben? mein erziehungsurlaub läuft auchnoch, aber ich bewerbe mich jetzt, damit ich anfangen kann, wann ihc möchte. allerdings kann mir auch keiner geld wegstreichen, weil ich nämlich keins kriege und nie welches gekriegt habe. bevor ich in die arbeitslosigkeit gehe (nach erziehungsurlaub, kriege meinen altenjob nicht wieder) habe ich jetzt ein viertel jahr zeit, einen job zu finden. daswäre doch normal oder?

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leiderleider ist das eine beliebte Strategie des Arbeitsamtes, um Müttern das ALG zu kürzen. Wenn Du Arbeit hättest, müsstest Du für die Eingewöhnung Urlaub nehmen, bei einer Freundin war das so. Wenn Du keinen Urlaub mehr hast, musst Du unbezahlten Urlaub nehmen. Und als Arbeitslose musst Du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen, sonst kürzen sie. Ist obergemein, besonders weil häufig Mütter mit kleinen Kindern in solche unsinnigen Kurse gesteckt werden, und wenn sie sich weigern, ist eben für die Zeit das Geld weg. Du kannst versuchen, mit der Frau zu reden, aber sehr zugänglich scheint sie nicht zu sein....

Liebe Grüße
Su.

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"Und als Arbeitslose musst Du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen, sonst kürzen sie. Ist obergemein, besonders weil häufig Mütter mit kleinen Kindern in solche unsinnigen Kurse gesteckt werden, und wenn sie sich weigern, ist eben für die Zeit das Geld weg. "

Jaja, voll obergemein das Ganze.
Weißt Du, ein ganz normaler Arbeitnehmer muß für sein Gehalt auch "zur Verfügung" stehen. Man kann sich doch nicht ernsthaft arbeitssuchend melden und das Geld kassieren, wenn man gar nicht bereit ist!
Nur gut, dass auf diese Weise immer mal ein paar schwarze Schafe erwischt werden!

Gruß,

MM

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hast Du den Anfang meines Beitrags gelesen - dass man als Arbeitnehmer dafür Urlaub nimmt, entweder bezahlten oder unbezahlten? Diese Möglichkeit hat man als Arbeitslose nicht so einfach - da musst Du immer zur Verfügung stehen und hast erstmal keinen Urlaubsanspruch! Und das AA kürzt ja nicht nur die Zeit, die Du das Kind eingewöhnst, sondern gleich länger, ein Arbeitgeber bezahlt Dich nur für die Zeit nicht die Du unbezahlten Urlaub nehmen musst! Aber über die neuen Regeln der Arbeitsämter wird ja viel gestritten ...

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Hallo ,

du hättest besser sagen sollen du hast noch keine unterbringung für dein Kind. So hast du dich ganz schön in was verzwickt :-( #augen

Natürlich können die das ! Auch ein Kurs ist ernst zu nehmen und muss angetreten werden. Da gilt auch keine Ausrede wie meine Kind hat sich noch nicht an die Tagsmutti gewöhnt ...#schock ich weiß kling scheiße aber es ist so. Du hättest lieber sagen sollen du hast dein Kind zu Hause du kannst jetzt den Kurs nicht antreten. Dann hätte dich keiner irgendwo hinen stecken können.


Aus Erfahrung kann ich dir aber sagen ...das so eine langhinziehende Eingewöhung für das Kind viel schlimmer ist. Also mein Sohn habe ich hingebracht und bin gleich wieder gegangen. Klar hat er geschrien aber kann dir sagen nach 5 min. war das wieder vorbei :-) Und nach ein paar Tagen hat sich das Kind dann schon eingewöhnt.
Ich denke eher das es an dir liegt ...das du dein Kind noch nicht so schnell weg geben möchtest ...?Das es dir einfach zu schnell geht und nicht deinem Kind ? Ich weiß noch sehr gut wie es bei meinem Sohn war ..hatte von heut auf morgen ungeplannt nen Krippenplatz bekommen...für mich war es schwer hab geheuelt usw. für mich war es glaub ich schwerer , wie für meinen Sohn :-) ....ich hab mich wohl eher wie das kleine Kind benommen#augen

Jaja jetzt hab och ne Tochter ..und da habe ich mir vorgenommen sie erst dann in die Kita zu geben wenn ICH dafür bereit bin ...werde mir kein Zeitlimit setzen !

Naja du wirst das schon schaffen alles ..leider kann ich dir dazu keinen wirklichen Rat geben ..aber ruf doch einfach noch mal an beim Arbeitsamt und sag das du dein Kind noch nicht so schnell untergebracht hast und den Kurs nicht antreten kannst. Vielleicht rengt sich das noch ein ...du musst ja nicht antreten aber es kann dann passieren das sie dir Gelder streichen !

Wünsche dir alles Gute

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Tja, leider ist das so nicht.
Wenn du dich beim Arbeitsamt meldest, wirst du als Mutter gefragt, ob du eine Unterbringung für dein Kind hast.
Hast du das nicht, kannst du dich nicht arbeitslos melden.
Und es ist auch richtig so.
Viele beziehen Arbeitslosengeld obwohl sie gar nicht arbeiten wollen.
Klar man hat ja auch Anspruch wenn man vorher gearbeitet hat, ich konnte mich auch nicht Vollzeit arbeitslos melden, da ich keine Kinderbetreuung hatte.
Also konnte ich mich nur das Minimum arbietslos melden und das waren 15 Stunden pro Woche.
Und auch nur für diese Zeit habe ich die Bezüge bekommen.

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"Du hättest lieber sagen sollen du hast dein Kind zu Hause du kannst jetzt den Kurs nicht antreten. Dann hätte dich keiner irgendwo hinen stecken können. "

Gut erkannt. Es kann sie niemand irgendwohin stecken. Sie hat aber auch keinen Anspruch auf ArbeitslosengeldI, wenn sie dem Arbeitsmarkt wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht.
Man hat ja genug Zeit, sich darum zu kümmern und erledigt das nicht erst, wenn man bereits aus dem Erziehungsurlaub raus ist.

Gruß,

MM

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Wie bist du denn beim Arbeitsamt gemeldet?
Ich meine Wieviel Stunden pro Wochen oder hast du dich Vollzeit gemeldet?

Wenn du dich beim Arbeitsamt gemeldet hast, beziehst du ja auch das Geld von denen.
Eben für die Stunden oder den Zeitraum wo du arbeiten möchtest.
Da kann das Arbeitsamt das auch machen.
Wenn du das nicht möchtest, mußt du dich wieder abmelden und dich dann erst wieder anmelden, wenn dein Kind die Eingewöhnungsphase durch hat und es auch ohne weiteres bei der Tagesmutter bleibt.
Tja so läuft das leider.
Ich habe mich damals nur für 15 Stunden verpflichtet und das auch nur am Wochenende (ging durch meinen vorherigen Job).
Und eben dafür habe ich auch nur das Geld bekommen.
Ich mußte auch alles mitmachen.
Aber Kurse nicht, da ich ja nur für das Wochenende gemeldet war und auch nicht mehr Bezüge vom Arbeitsamt bekommen habe.

LG

Annika

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Huhu,

das haben die bei mir auch gemacht. Und zwar zu einer Zeit als ich noch keinen Krippenplatz hatte, bzw. meine Mutter sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um meine Tochter kümemrn konnte... Mir wurde dann nachgesagt, ich würde nicht arbeiten wollen...
Ich hab es ihr versucht mehrmals sachlich zu erklären, wurde aber von oben herab behandelt und ausgelacht.. Soviel zum Thema Arbeitsamt...

Eine Dame hat mir mal direkt ins Gesicht gesagt, wenn Sie wollen, dass jemand im Sinne des Kindes handelt, dann gehen sie zum Jugendamt. Bei uns gehts ums Geld und nicht um das Wohl des Kindes... Armes Deutschland...

LG Susa

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"Mir wurde dann nachgesagt, ich würde nicht arbeiten wollen...
Ich hab es ihr versucht mehrmals sachlich zu erklären, wurde aber von oben herab behandelt und ausgelacht.. Soviel zum Thema Arbeitsamt..."

Das hat nichts mit Unterstellungen und "wollen" zu tun. Du hast eben nur Anspruch auf Geld, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ein Arbeitnehmer kann auch nicht Zuhause bleiben und Geld erwarten, weil er sich keine Kinderbetreuung beizeiten organisiert hat.

Das hat mit "armes Deutschland nichts zu tun" - immerhin bekommst Du 3 Jahre bezahlten Urlaub, um Dich um Dein Kind zu kümmern - schau Dich mal in anderen Ländern um...

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Hallo,
jaja, die dürfen das und wenn Du nicht mitmachst, kürzen oder sperren sie Dich. Da fühlt man sich im ersten Moment total überrumpelt, gel?#schock
Es ist ja so, dass Du Dich eh nur arbeitslos melden kannst, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Ist das nicht der Fall, hast Du gar keine Ansprüche.
Es wird eben auch so betrachtet, als wenn Du arbeiten gehen würdest. So musst Du an allen Terminen, die das AA vorgibt, teilnehmen. Die Erfahrung habe ich auch schon gemacht.
Du kannst auch nicht davon ausgehen, dass ein Job ohnehin erst in 2 Wochen oder so anfängt, macht sich ja denn auch nicht so gut, zu sagen: " Ja denn, ich komme dann später vorbei....".

Ich glaube, Du musst Dich einfach daran gewöhnen, dass jetzt die Arbeit wieder los geht, mit allen Konsequenzen! Ich weiß ja nun nicht, ob Du arbeiten gehen willst oder musst.....#kratz entsprechend wird Deine Motivation sein, aber genau so geht es zu in der Arbeitswelt....
Ist Dein Kind mal krank oder schlecht drauf oder die Tagesmutter kann nicht, wirst Du immer wieder vor einem Problem stehen! Da heißt es, geschickt jonglieren und hoffentlich eine nette Chefin haben....

Das fällt einem total schwer, ich weiß, vor allem, sich von dem Kind zu trennen, wenn es weint! Ich war Tagesmutter und habe die Erfahrung gemacht, dass es viel einfacher ist, sein Kind hinzustellen und mit Nachdruck zu sagen:" Ich gehe jetzt hierhin und dorthin und hole Dich wieder ab, wenn ich fertig bin. Du bleibst hier bei der TM. Ich wünsche Dir viel Spaß!". Lächeln, umdrehen und gehen!
Zögerten die Mamis oder jammerten gar mit, war es schier unerträglich für alle Beteiligten#schock! Freilich ist es toll, wenn man die Zeiten erst einmal kurz und langsam steigern kann. Aber nun ist es mal so wie es ist, oder? Die TM kann ja beobachten und mitteilen, wie es läuft. Man muss da schon auch viel Vertrauen haben, gar nicht so leicht, gel!#gruebel

Da müsst ihr alle durch und ich wünsche Dir viel Kraft und trotz allem auch Spaß an einer neuen Arbeit!
Lieben Gruß,
Sabine

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Ja sicher können die dich zwingen und das finde ich auch richtig, mein Mann mußte damals auch an solch einem Kurs teilnehmen und zwar ganze 2 Tage ( von 2 Wochen) weil er schon eine neue Stelle hatte. Wenn deine Kinderbetreuung nicht gesichert ist hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, mir wurde damals gesagt ich komme sofort in Harz 4 wenn ich keinen Kigaplatz oder ähnliches vorweisen kann in den mein Kind schon eingewöhnt ist da ich ja sonst nicht vermittelbar bin. Wenn dir das nicht gefällt brauchst du dich ja nicht arbeitslos melden wenn du eh schon was in Aussicht hast. Ach ja nur so am Rande wenn du krankgeschrieben bist mußt du nicht zurm Kurs - nur als kleiner Tipp, wurde meinem Mann damals so vom Amt gesagt weil er es auch komisch fand nur für 2 Tage zum Kurs zu gehen (den er übrigends super fand).

LG visilo

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"Ach ja nur so am Rande wenn du krankgeschrieben bist mußt du nicht zurm Kurs - nur als kleiner Tipp, wurde meinem Mann damals so vom Amt gesagt weil er es auch komisch fand nur für 2 Tage zum Kurs zu gehen (den er übrigends super fand). "

Prima Tip - in deutschen Firmen wird Druck gemacht, wenn Arbeitnehmer zu oft krank sind...aber das Arbeitsamt darf das ja nicht. Da bietet es sich ja an, zu bescheißen!
Zum Kotzen - ich nehm seit Jahren lieber immer mal einten Tag Urlaub, wenn ich Migräne habe, damit es nicht so blöd aussieht und hier wird munter zum Beschiss aufgefordert...


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Zitat: Da meinte die Kuh wenn ich arbeit hätte müsste ich das auch tun, ist die noch ganz dicht?


Ich frag mich grad, wer hier nich dicht ist.

Dein Kind ist 2 1/2 und nicht 8 Wochen.

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>>> Da meinte die Kuh wenn ich arbeit hätte müsste ich das auch tun, ist die noch ganz dicht?<<<

Wenn ich das hier oft so lese, bin ich froh, nicht Mitarbeiterin beim Arbeitsamt oder der Arge zu sein.

Wenn du so heftig suchst, weil du schnell wieder arbeiten willst, warum hast du deine Tochter nicht schon im Vorfeld an die Tagesmuter gewöhnt.?

Wenn du dich arbeitslos meldest, geht das Amt natürlich davon aus, dass du zeitlich zur Verfügung stehst.

Oder ärgerst du dich, dass das Arbeitsamt so schnell auf dich zurückgreift?
Es geht um ein paar Stunden!!

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#pro

Da kann ich nur zustimmen!