Kein Mutterschaftsgeld bei ergänzendem ALG II?

Hallo zusammen! :-)

Ich beziehe ALG I. Meine Sachbearbeiterin von der Arbeitsagentur hatte mich mal darauf hingewiesen, dass ich jetzt auch Anspruch auf eine "Schwangerschaftszulage" hätte. Also habe ich auf ihren Rat hin ergänzendes ALG II beantragt.

Ich bekomme also ergänzend diese knapp 50 Euro Schwangerschaftsbeihilfe und die Prüfung ergab wohl, dass mir noch 30 Euro für Unterkunft und Heizung zustehen.

Jetzt erfahre ich, dass ich durch diese knapp 80 Euro kein Mutterschaftsgeld bekomme, ist das richtig? #schock

Ich würde lieber auf diese 80 Euro im Monat verzichten, als die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt gar nichts zu bekommen.

Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich das ALG II gar nicht erst beantragt... :-[

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Also ich bekomme derzeit Alg2+Erziehungsgeld+ Kindergeld und bin grad wieder im mutterschutz.
Habe grad erfahren, daß ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme, was mich total ärgert, da ich jetzt wieder die Rennerei zum Amt habe, da jedes zusätzliche Einkommen an die Arge ja wieder abgedrückt werden muß.
Ob nun Alg2 oder Mutterschaftsgeld, der Betrag bleibt der Gleiche, du büßt also nicht ein, sparst dir nur nen Haufen Streß vor der Geburt.

Lg Conni

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Hallo,

soweit ich weiß (bin da leider kein Experte) bezieht sich dies auf Mütter die "ausschließlich" ALG2 beziehen.

"3. Werdende Mütter, die Sozialgeld oder ausschließlich Alg II beziehen, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
.....
Durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.03.2005 wurde § 44 Abs. 1 S. 2 SGB V dahingehend geändert, dass nach § 5 Abs. 1 Nr. 2aSGB V Versicherte, die Alg II beziehen, keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Damit scheidet für Alg II/Sozialgeld-Bezieher grundsätzlich die Gewährung von Mutterschaftsgeld aus. "

Da Mutterschaftsgeld allerdings kein "Priviligiertes Einkommen" nach § 11 Abs. 3 SGB II darstellt, wird dieses wohl mit dem ALG2 und später mit dem Elterngeld verrechnet.

Solltest Du kein Mutterschaftsgeld erhalten, würde sich doch auch automatisch Dein ALG2 entsprechend erhöhen, oder? Ist doch eigentlich ein Nullsummenspiel. Ohne Geld läst Dich da keiner stehen. Ob nun Mutterschaftsgeld + ergänzendes ALG2 oder nur ALG2 dürfte doch keinen großen Unterschied machen.

Gruß, Multivitamin


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doch, aber es wird angerechnet

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Du bekommst Mutteschaftsgeld in Höhe des ALG I von der Krankenkasse und das wird beim ALG II angerechnet.

"Jetzt erfahre ich, dass ich durch diese knapp 80 Euro kein Mutterschaftsgeld bekomme, ist das richtig?"

Unsinn. Wer durch Erwerbstätigkeit oder den Bezug von ALG I Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, der bekommt es auch.

"Ich würde lieber auf diese 80 Euro im Monat verzichten, als die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt gar nichts zu bekommen."

Auch hier liegt ein Denkfehler vor: Wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommen WÜRDEST, wenn das ALG I im Mutterschutz wegfällt, so würde sich das ALG I entsprechend erhöhen.

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Auch hier liegt ein Denkfehler vor: Wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommen WÜRDEST, wenn das ALG I im Mutterschutz wegfällt, so würde sich das ALG I entsprechend erhöhen.<<

Da habt ihr Recht, daran habe ich gar nicht gedacht.

Jetzt bin ich schlauer, danke! #danke