Kann Vater Tochter (17 Jh) rauswerfen? Wer zahlt?

Hi!

Es geht darum, daß ein Vater seine 17 jährige Tochter rauswerfen will, weil seine jetzige Lebensgefährtin nicht mit ihr zurecht kommt. Momentan wohnt sie im Haus des Vaters.
Geht das überhaupt so einfach?
Er ist der Meinung er zahlt ihr das Kindergeld, den Rest soll sie sich beim Amt holen, bzw soll sie aus ihrer Ausbildungsvergütung finanzieren und dann den Rest vom Amt holen. An Unterhalt könne er nichts zahlen, da er nichts hat.

Danke für Antworten

Gruß

1

Unvorstellbar,

wie sich das manche Eltern vorstellen!

Natürlich geht das nicht so einfach! #schock

Ach, da ist im Leben kein Platz mehr, da schmeisst mans Kind einfach raus - nee nee so geht das nicht.

Schnapp dir das Mädel und ab zum Jugendamt - das ist schließlich noch für sie zuständig. Den Rest klären die.

Vielleicht bekommt sie ja betreutes Wohnen oder darf sich mit Erlaubnis des JA's eine Wohnung nehmen.

2

P.S.

Und da sie noch in der Ausbildung UND minderjährig ist, ist er ihr gegenüber natürlich unterhaltspflichtig!

Da ist es mit dem Kindergeld allein nicht getan!

Auf das Kindergeld hätte er eh einen Anspruch mehr, wenn er sie rauswirft - das Kindergeld kriegt der Elternteil, bei dem das Kind lebt - lebt es alleine, bekommt das Kind das Kindergeld.

3

Eltern sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet, soweit die Kinder finanziell nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Kein Amt übernimmt da mal so locker die Kosten. Da wird Papa sich aber bös wundern.

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Ja seh ich genauso!

Aber hammerhart, die Vorstellung mancher Leute....

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hallo

ich wünsche dem vater viel spass dennn in diesem fall wird sowieso das einkommen der stiefmutter mitgezählt und er hat KEINEN selbstbehalt mehr!

das heisst , er muss bluten . und solchen ar....ern gönne ich es auch.

nici

6

Kann er nicht.

Die Tochter sollte eine Anwältin aufsuchen, die dem Vater die Rechtslage erklärt!

Gruß

Manavgat