Elterngeld- verheiratet/eheähnliche Partnerschaft

Erst einmal einen schönen guten Morgen an alle!
Wahrscheinlich nerve ich jetzt zum x-ten Mal mit einer Frage zum Elterngeld, aber ich habe über die Suchfunktion keine befriedigende Antwort gefunden.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie gibt es ja einige Infos zum Elterngeld, was jedoch nur noch mehr Fragen aufwirft.
Mein Freund und ich erwarten im Mai unser erstes Kind, wohnen zusammen, sind aber nicht verheiratet. Ich verdiene ungefähr 1700-1800 Euro netto, er verdient ca. 900-1000 Euro netto. Nun hab ich auf der Ministeriums-Homepage eine Modellrechnung gefunden, dass bei einer eheähnlichen Gemeinschaft der Verdienst des Geringerverdieners (in dem Fall also mein Freund) als Berechnungsgrundlage genommen wird. Wenn ich dann aber zu Hause bleibe, dann fehlt uns ja ordentlich Geld. Hier auf der Homepage habe ich gelesen, dass das Gehalt von dem Elternteil als Grundlage genommen wird, das auch zu Hause bleibt. Wie ist es denn nun? Und was für einen Unterschied gäbe es, wenn wir verheiratet wären? (Bezüglich Berechnung und was dann hinten raus kommt...)
Hoffe auf zahlreichen Antworten!
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus,
Dani

1

Hallo,

ob verheiratet oder nicht, macht keinen Unterschied. Es wird das Gehalt desjenigen berücksichtigt, der auch Zuhause bleibt. Sinn des EG ist ja, den Ausfall abzufangen.

Gruß,

MM

2

Folgendes Modellbeispiel habe ich auf der Ministeriumsseite gefunden:
Verstehst Du das? Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?

e) Nichteheliche Lebensgemeinschaft; vor der Geburt des Kindes verdient der eine Partner 3.500 Euro brutto, der andere 1.600 Euro brutto (Akademiker und Sekretärin)

Mit der Steuerklasse I beträgt ihr gemeinsames Nettoeinkommen etwa 3.070 Euro, 1.980 Euro für den Akademiker und 1090 Euro für die Sekretärin. Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags liegt das für das Elterngeld maßgebliche Einkommen des weniger verdienenden Partners bei rund 1.015 Euro. Das danach berechnete Elterngeld beträgt 680 Euro. Das Gesamteinkommen beider Partner aus Nettolohn, Elterngeld und Kindergeld von rund 2.830 Euro ist damit nur um rund 8% niedriger als das Einkommen vor der Geburt."

Dani

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das hast du in den falschen hals gekriegt...

dieses beispiel beschreibt genau die situation für dich: du bleibst zuhause und bekommst elterngeld --- zähl noch das kindergeld dazu und die welt sieht rosiger aus.... so wird es hier dargestellt....

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7

Hi

also es wird nur das Gehalt desjenigen genommen der zu Hause bleibt. Kann es sein das du nee alte Seite erwischt hast denn vorher wurde auch das Gehalt des Mannes berücksichtigt...

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

nehme die Seite und gut ist

LG Ute