Schwanger im Beamtenverhältnis

Hallo!
Weiß jemand von euch was einem alles als Beamtin im öffentlichen Dienst zusteht? Bekommt man da auch Eltergeld usw. Mein Freund ist ebenfalls Teilbeamter bei der Bundeswehr!
Wäre total lieb, wenn jemand wüsste wie da die Finanzierung läuft!

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Hallo,

also ich bin Beamtin und schwanger. Du bekommst bis zur Geburt und auch noch im 8wöchigen Mutterschutz nach der Geburt das volle Gehalt weitergezahlt. Zu beantragen braucht man da nichts, läuft einfach so.

Elterngeld bekommt jeder, also auch der Beamte (ab der 9. Woche nach der Geburt). Für die private Krankenkasse gibt es dann wohl auch einen Zuschuss, den man beantragen kann. Ich hab mich damit noch nicht beschäftigt, weil es den nur bis zum mittleren Dienst geben soll.

Was habe ich noch vergessen? Frag einfach...

LG Tabea

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Ich danke dir schon mal ganz lieb für deine Anwort! Also ist es letztendlich auch egal ob Verbeamtet oder nicht?
Außer, dass ich die ganze Geburt erstmal selbst zahlen muss oder? Was kann man denn alles beantragen? Mein Freund und ich wollen uns dann auch abwechseln 1 Babyjahr ich und 1 Babyjahr er! Was hälst du davon oder hätte jemand einen anderen Vorschlag?

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"Was kann man denn alles beantragen?"

Das wurde doch schon beantwortet. Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld...
Was noch?

Gruß,

Andrea

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hallo,

wir sind beide beamte und genießen freie heilfürsorge (ob 1:1 vergleichbar ist, kann ich dir nicht sagen!)

mutterschaftsgeld brauchte ich nicht beantragen, erziehungsgeld (jetzt elterngeld) schon!

da du beihilfeberechtigt bist und dein freund denke ich auch, kann man bei der beihilfe die erstlingssaustattung beantragen (sind 170 euro).

außerdem könnt ihr den familienzuschlag stufe 2 beantragen, da ihr beide beamte seid, kann das aber nur einer bzw. geteilt! da erkundigt ihr euch am besten bei euren besoldungstellen!

kindergeld ist klar, denke ich!?

du solltest schonmal mit deiner versicherung sprechen, wie das mit der aufnahme des kindes ist! ich gehe mal davon aus, dass dein freund freie heilfürsorge genießt!? da kann das kind nicht mit versichert werden!

bei uns ist es so, dass wir unsere tochter zu 20 % privat versichern mussten, die restlichen 80 % werden von der beihilfe übernommen!
es war nicht so einfach, eine versicherung zu finden, bei der sie ab der u2 rückwirkend zur geburt versichert wurde. die meisten versicherungen haben eine vorlaufzeit von 3 monaten! da du aber eh schon privat bist, dürfte das unproblematischer sein! ansonsten hilft eine anwartschaftversicherung, die dein freund hoffentlich hat!

wie gesagt, ob es mit uns vergleichbar ist keine ahnung, aber ich denke in den grundzügen schon! kann mir unter einer teilbeamtenschaft jetzt grad nichts vorstellen!?


gruß

dani