Kann man sich vom KU mit einem Betrag freikaufen ?

Hallo, Es geht um einem bekannten, der einen knapp 17 Jährigen Sohn aus erster Ehe hat, für den er monatlich 307 euro unterhalt bezahlt. Nun ist mein Bekannter seit dem 1.10 arbeitslos geworden und bezieht dementsprechend weniger Geld, er ist neu verh. und hat noch ein weiteres Kind. Seine frage ist, ob er sich bei der Kindesmutter von seinem unterhaltspflichtigen Kind mit einer Summe von ca. 3000 euro freikaufen kann. Hat damit schon einmal jemand erfahrungen gemacht,ob das möglich ist? Wenn seine Ex damit einverstanden ist, kann sie trotzdem irgendwann noch einmal Unterhalt fürs Kind verlangen? Oder ist solch ein Vertrag nichtig? Was ist wenn der Sohn nächstes Jahr 18 wird kann er seinen Vater dann selber verklagen auf weiteren Unterhalt? Laut Anwalt könnte mein Bekannter versuchen den Unterhalt runter zu klagen mit einer Abänderungsklage damit würde die Kindesmutter nur noch 200 euro mon. bekommen.Da er ja mittlerweile weniger Geld bezieht und durch seine neue Ehe und dem weiteren Kind ein sogenannter Mangelfall vorliegt. Dann stände sie ja schlechter da. Würdet Ihr euch auf den Vergleich einlassen?

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Boah das kann ich mir ja garnicht vorstellen.
Man weiß doch nicht was kommt in der Zukunft.
Außerdem muss doch der MONATLICHE Unterhalt gesichert sein.
Die Idee find ich schon heavy!

Mag mich ja täuschen - hört sich aber so an, wie aus den Augen, aus dem Sinn?!?!

wenn er doch arbeitslos ist - wie will er dann die Summe zahlen?
Dann könnte er doch auch monatl. weiterzahlen ?!?!?

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Ich denke du bist eine von den frustrierten Müttern die gar keinen Unterhalt bekommen. Aber hier wurde immer bezahlt und es geht ja nicht dadrum das mein Bekannter in zukunft nichts mehr bezahlen möchte, ganz im gegenteil. Übrigends die 3000 euro sind eine kleine abfindung die er bereit ist ganz an seinen sohn zu bezahlen. Aber mach dir mal keine weiteren Gedanken er wird den unterhalt monatlich weiter bezahlen, denn so wie wir erfahren haben ist die Mutter ja ab nächsten Jahr auch unterhaltspflichtig und da sie arbeiten geht wird sie wohl dann auch mit rangezogen.
Schönen Tach noch....

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:-) Na dann werdet Ihr mal noch auf den Boppes fallen fürchte ich.

Lustig wie schnell jemand so reagiert.

Amüsiert mich immer wieder! :-)

Dir auch einen schönen Tag

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Hab ich nie was von gehört.

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder KV sich einfach "freikaufen" könnte?

Er solls halt vom JA überprüfen lassen, ob eine Herabsetzung möglich ist.

Und ja, das Kind kann den Vater selbst auf Unterhaltszahlung verklagen!

Simone

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Ich würde mich nicht auf so einen Deal einlassen.
Der Junge ist jetzt knapp 17, je nachdem, was er für eine Ausbildung anstrebt, kann das noch sehr lange Geld kosten.
Da wären 3000 Euro ein Tropfen auf den heißen Stein.
Und wenn der KV schnell wieder Arbeit bekommt, würde der Unterhalt ja wieder steigen.

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Hallo

Also denke nicht, das das geht. Was ist wenn der Junge studiert? Der KV muss ja unter Umständen bis 27 zahlen, da kommt er mit 3000 Euro nicht weit, kein Jahr.
Klar kann er versuchen, weniger zu zahlen, wenn er nun arbeitslos ist. Aber das geht nur übers JA.


Bianca

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Der Sohn wird nicht studieren er macht zur zeit ein Praktikum bis er hoffentlich eine lehrstelle bekommt. Es ist ja nicht so das der Vater nicht bezahlen möchte, er hat ja immer bezahlt. Es geht ja nur dadrum ob er mit seiner Exfrau so einen vergleich überhaupt eingehen kann ohne das sie ihn danach doch noch verklagen kann, obwohl sie sich auf dießen Deal eingelassen hat.

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Nein. Sowas geht nicht!

Es kann nicht jeder tun und lassen, was er mag.

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Hallo,
es handelt sich um Kindesunterhalt - nicht um Ehegattenunterhalt. Er müßte sich also beim Kind freikaufen und nicht bei der Mutter. Zahlt er das Geld an die Mutter, könnte doch der Sohn mit 18 kommen und ihn auf rückständigen Unterhalt verklagen.
Denk ich mir mal so :-)

LG, Mea

PS: Warum zahlt er von den 3 TEuro nicht den monatlichen Unterhalt? Ich würde auch den Betrag herabsetzen lassen (außergerichtlich oder durchs Gericht), wenn er die 300 Euro nicht mehr zahlen kann.

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Da es um Kindesunterhalt (und eben nicht um Ehegattenunterhalt) geht, darf die Mutter weder auf Unterhalt verzichten, noch irgendeinen Deal machen. Beides wäre im Ernstfall anfechtbar und der Unterhalt einklagbar. Der Bekannte wäre mit dieser Lösung nicht auf der sicheren Seite (die moralischen Aspekte mal ganz außen vorgelassen...)

LG
Christina

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Hallo,

noch nie gehört und finde ich auch nicht gut.

Freikaufen? Wie das schon klingt? Freikaufen von Pflichten?? Vom Vater-sein?
Ich verstehe ja die Problematik mit der Arbeitslosigkeitn, aber ich verstehe diese Überlegung nicht und wäre nicht dafür.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist in Deutschland. In Amerika vielleicht ;-)

Er soll probieren, dass er weniger zahlt. Wird ja wohl auch so sein, wenn er jetzt weniger verdient. Nur weil er wieder verheiratet ist und noch ein Kind hat, ist das kein Recht, sich seinem anderen Kind nicht mehr verpflichtet zu fühlen.

Gruß,
Bianca