Ab wann nach Einstellung, darf man Urlaub nehmen!?

Hallöchen!


Also mein Mann war die letzten 3 Jahre Selbstständig, hat aber die meisten Aufträge von einem Betrieb bekommen (wäre jetzt zu kompliziert das ausführlich zu erklären).
Es war also so, dass er die letzten Monate für diesen Betrieb als "1EuroJobber" Betreuer tätig war, da soviel Teilnehmer unter seiner Leitung kamen und auch wirklich viel gearbeitet wurde, wollte der Betrieb ihn einstellen.
Das passierte dann zum 1.9.2007, erst einmal befristet für 2,5 Monate, da am 15.11 entschieden wird ob die Maßnahme weiter von der Agentur für Arbeit bewilligt wird (was fast ganz sicher ist). Im Vertrag meines Mannes steht nun drin, dass ihm pro Monat 2 Tage Urlaub zu stehen, also wären das ja nun schon 5 Tage.

Wir wollten eigentlich im Oktober in den Urlaub fahren für ne Woche, das stand auch alles schon, nur wussten wir zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass er sich anstellen lässt.
Jetzt spreche ich ihn schon seit Tagen darauf an, ob er sich schon Urlaub genommen hat für die Zeit oder nicht, aber er weicht mir immer aus.
Heute morgen dann wollte ich es jetzt genau wissen und er sagte, dass er jetzt gerade mal 3 Wochen als Angestellter für die Arbeitet und nicht jetzt schon kommen kann, bevor die 2,5 Monate rum sind, um den Urlaub zu beantragen.
Er wollte mir weiss machen, dass ihm der Urlaub erst NACH ablauf der 2,5 Monate zu steht.
Ich sehe das ja etwas anders:
Gesetz dem Fall, diese Maßnahme wird nicht mehr bewilligt wird mein Mann entlassen, bzw der Vertrag der auf die Zeit befristet ist, nicht mehr verlängert. So, was sollte er dann noch mit 5 Tagen Urlaub anfangen!?

Jetzt würde mich eben interessieren, wer nun Recht hat von uns beiden! Könnt ihr mir da weiter helfen?.

Liebe Grüße
Steffi

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Hallo Steffi,

ich kann die Einstellung Deines Mannes gut verstehen. Laut Gesetz hat man die ersten 6 Monate keinen Anspruch darauf seinen Urlaub zu nehmen.
Grundsätzlich kann man natürlich über alles mit seinem Arbeitgeber sprechen.
Allerdings solltet Ihr angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktsituation eher an die Verschiebung Eures Urlaubs denken. Wenn Dein Mann für 2,5 Monate befristet eingestellt ist, und die Möglichkeit besteht, danach fest eingestellt zu werden, würde mir als Vorgesetzter der Antrag auf Urlaub in dieser Zeit negativ aufstoßen.
Ob ihm allerdings die 5 Tage tatsächlich erst nach den 2,5 Monaten zustehen kann ich nicht sagen. Vor dem gesetzlichen Hintergrund der 6 Monate würde es aber Sinn machen.

Gruß Petra

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Hallo Petra!


Erst mal #herzlich dank für Deine Antwort!


So nun mal zur einen kleinen Erklärung, mein Mann hat in seinem Vetrag nix von Probezeit oder ähnliches stehen.

Er ist momentan beim Maschinenring hier angestellt, dort hat er vor einigen Jahren schon einmal für 7 Jahre gearbeitet, er ist mit allen, auch mit seinem Chef per Du.
Die wissen, dass sie ihn immer, zu jeder Zeit rufen können, er steht immer parat.
Es ist auch so, dass der Maschinenring diese Maßnahme schon lange entzogen bekommen hätte vom Arbeitsamt, weil sie nicht lief. Die machen mit den "1EuroJobbern" Waldarbeiten, alles was anfällt. Wie schon erwähnt, lief die Maßnahme sehr schlecht, denn der letzte "Chef" der Jobber hatte alles nicht im Griff, es wurde nichts gearbeitet und ständig blieben die Leute einfach weg. Daraufhin haben die vor einem Jahr meinen Mann gefragt ob er das, zu erst einmal als Urlaubsvertretung machen kann. Das tat er dann, aus dieser Urlaubsvertretung wude dann aber eine fast ständige Beschäftigung, plötzlich hatte die Maßnahme zulauf, alle Plätze waren belegt, die Leute kamen gerne und hatten Probleme damit wenn mein Mann, dann natürlich auch noch andere Arbeiten annehmen musste und so zb über Winter die Maßnahme gar nicht betreuen konnte.
Nachdem auch das Arbeitsamt mitbekam, dass es jetzt richtig gut läuft und es nur noch sehr selten "Drückeberger" gab, wollte der Maschinenring meinen Mann unbedingt einstellen. Das wollten sie schon im Frühjahr, mein Mann hat es aber rausgezogen, weil er eigentlich Selbstständig blieben wollte.
Er hat nun aber die Vorteile einer Festanstellung gesehen und sich somit zum 1.9 FEST einstellen lassen.

Würde die Maßnahme nun, was sehr unwahrscheinlich ist, nicht mehr verlängert werden, dann würde der Vertrag nicht verlängert werden. Dies entscheidet sich ja nun zum 15.11.2007, so wie jedes Jahr. Falls sie weiter bewilligt wird, wird der Vertrag verlängert auf ein weiteres Jahr und so weiter. Für eine Festanstellung beim Maschinenring für andere Tätigkeiten (für das, was sie eigentlich zuständig sind, Landwirtschaft/Weinbau) steht kein Vertrag in Aussicht!
Dieser befristete Vertrag wurde nur deshalb gemacht, weil eben erst im November über die Zukunft der Maßnahme entschieden wird und somit, wenn sie nicht weiter geht, kein Risiko für den Betrieb besteht meinen Mann weiter zu beschäftigen.
Also hat er keine Aussicht auf eine Festanstellung, falls der Vertrag ausläuft geht er über Winter in seine alte Tätigkeit zurück und wird das dann auch weiterhin machen.

Es ist nur so, dass der Vetrag individuell auf meinen Mann "zugeschnitten" wurde und mich deshalb wundert, warum da eben diese besagten 5 Tage Urlaub drin stehen, wenn sie ihm, laut ihm, nicht zustehen. Dann hätten sie ihm das doch auch nicht reinschreiben brauchen, sondern eben erst in den 1 Jahresvertrag. Oder sehe ich das falsch!?


Liebe grüße
Steffi

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Das ist etwas widersprüchlich laut Gesetz und war von mir schlecht ausgedrückt.
Natürlich steht ihm von Anfang an anteilig Urlaub zu. Er hat ja auf Grund seines Vertrages gar nicht die Möglichkeit, ein halbes Jahr auf den vollen Anspruch zu warten. Daher steht ihm anteilig (also 1/12 des gesamten Urlaubs pro Monat) zu. In dem Fall eben die 5 Tage für die 2,5 Monate!

Wenn Dein Mann schon länger mit der Firma arbeitet, dann ist es verständlicher Weise kein Problem, nach dem Urlaub zu fragen und die Situation zu erklären. Es bringt Euch nicht viel, abzuwarten wie die Maßnahme weiterläuft, um dann im November in den Urlaub zu gehen. Denn bezahlt und gewährt werden muß er ja.

Sorry dass ich Dich vorher etwas verwirrt haben. Es ist nur so, dass wenn jemand neu anfängt und dann "gleich" Urlaub haben will es immer einen negativen Beigeschmack hat.
In Eurem Fall scheint das anders zu sein. Die Tage stehen ja zu, also sollte er einfach mal höflich fragen.
Ob es zeitlich von der Firma aus geht, den Urlaub zur gewünschten Zeit zu gewähren steht ja ohnehin auf einem anderen Blatt. Aber Fragen kostet nichts. Wünsch Euch viel Glück!

Liebe Grüsse Petra

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"Jetzt spreche ich ihn schon seit Tagen darauf an, ob er sich schon Urlaub genommen hat"

Das ist eigentlich "ohne Worte"!

Es sollte doch wohl logisch sein, dass man im zweiten Monat nach der Einstellung und insbesondere bei der kurzen Befristung keinen Urlaub nimmt!

"So, was sollte er dann noch mit 5 Tagen Urlaub anfangen!?"

Notfalls auszahlen lassen, wie Millionen anderer das auch schon tun mussten, vielleicht?! Im Übrigen hat man den Urlaubsanspruch wirklich erst nach einer gewissen Zeit der Betriebszugehörigkeit, näheres steht im Bundesurlaubsgesetz.

Es ist im Übrigen gut, dass Dein Mann Deine Einstellung nicht teilt.

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Hi,

ich verstehe Deinen Mann und würde den Urlaub verschieben.

Er hat zwar pro Monat Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub aber erst nach Ablauf des Monats - er muß sich diesen Anspruch ja erst erarbeiten. Deine Rechnung, im Oktober gleich eine Woche Urlaub zu nehmen, paßt also nicht.

Ich bin auch der Meinung, dass es sehr unschön aussieht, gleich während eines 2Monatigen Probevertrages eine Woche Urlaub zu beantragen....

Gruß,

Andrea

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Hallo Andrea!


Dieser Vertrag ist aber nicht befristet, weil er "NEU" ist! Er arbeitet ja schon lange für die. Seit einem Jahr in der Maßnahme und nur weil es so gut läuft haben die ihm einen Vertrag gegeben, befristet ist er deshalb, weil erst zum 15.11 vom Arbeitsamt entschieden wird, ob die Maßnahme weiterhin bewilligt wird. Das ist jedes Jahr so.
Nun wird sie nicht bewilligt, so wird er nicht weiter übernommen, fertig, wird sie bewilligt, wird der Vertrag so oder so um 1 Jahr verlängert.
Dann hat mein Mann vor einigen Jahren für 7 Jahre in diesem Betrieb gearbeitet, dort läuft es sehr freundschaftlich ab, sind alle per DU auch mit dem Chef.

Mir wäre es ja im Grunde egal, dass Problem ist nur, dass wir keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, weil mein Mann zum Buchungszeitpunkt noch nicht die Absicht hatte sich einstellen zu lassen. Er hat sehr kurzfristig entschieden, dass ihm dann erst mal vorübergehend ne Menge Kosten erspart bleiben (Krankenkasse und LVA die man ja selbst zahlen muss usw) ja und eben auch bezahlten Urlaub hat.


Liebe Grüße
Steffi

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Es muß aber - auch wenn die Maßnahme verlängert werden - nicht weiter auch einen neuen Vertrag für Deinen Mann geben.

Mir wäre der Job wichtiger als ein Urlaub und wie bereits erwähnt, hat er noch gar keinen Anspruch auf eine ganze Woche.

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>>> Im Vertrag meines Mannes steht nun drin, dass ihm pro Monat 2 Tage Urlaub zu stehen, also wären das ja nun schon 5 Tage. <<<

Zwei Tag pro Monat Urlaubsanspruch und er arbeitet erst seit 1.9. dort, also noch nicht mal einen Monat, wo siehst du da schon die 5 Tage Urlaubsanspruch?

Das kommt bei einem neuen Arbeitgeber wahnsinnig gut an: Hey,ich bin der Neue, wo ist die Urlaubsliste.#augen

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Es sollte selbstverständlich sein innerhalb dieser 2, 5 Monate keine Urlaub zu machen.

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Hallo,

bei mir war es bisher immer so, dass ich den Urlaub nach der Probezeit nehmen durfte.
In den meisten Firmen hat man ja 6 Monate Probezeit.

In der letzten Firma wo ich war, war es so geregelt, dass man den Urlaub erst einarbeiten muss- sprich-
wenn ich 14 Tage Urlaub haben wollte und einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen im monat hatte, musste ich erst mal 7 Monate arbeiten um 14 Tage zuhause bleiben zu dürfen.

Meine damalige Chefin hatte es so geregelt, denn wenn ein Arbeitnehmer schon im Juni den ganzen Jahresurlaub weg hatte und im August gekündigt hat, hatte sie jedesmal ein gerenne.
Im übrigen kann ich diese Einstellung gar nicht verstehen. Dein Mann arbeitet noch keinen Monat und Du drängst ihn schon dazu, auf Urlaub zu drängen. Selbst WENN!!!!! schon ein Anspruch da wäre und er ihn auch gleich nehmen könnte, würde es einen total schlechten Eindruck hinterlassen.

Von daher hat Dein Mann eine sehr gesunde Einstellung, dass er sich von Dir nicht drängen lässt.

Gruß Mona

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Hi,

genau so sehe ich das auch, ob er da schon vorher mal gearbeitet hat oder nicht.

Und genau so wie bei Euch ist es bei meinem AG auch geregelt und wir sind gewerkschaftlich gut organisiert, wird schon seine Richtigkeit haben. Anspruch besteht immer nur anteilig sowiel, wie bereits "einbearbeitet" wurde - pro Monat z. B. 2 Tage.

Gruß,

Andrea