Kann mich ARGE zwingen arbeiten zu gehen?Tochter erst 2 Jahre alt.

Hallo Ihr Lieben,

ich hab da ein Problem und um ehrlich zu sein auch kein Bock mehr auf dieses sch...Jobcenter.

Ich habe zum 31.08.07 meine Arbeit gekündigt, weil die Betreuung für meine erst 2 jährige Tochter absolut nicht mehr gewährleistet ist. Ich habe im Einzelhandel gearbeitet meistens bis 22 Uhr. Es gibt keine Aussicht für eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz, Oma und Opa sind krank.

Vor ein paar Wochen habe ich den ALG 2 Antrag abgegeben und habe heute meine SB angerufen um zu fragen wie der Stand der Dinge ist. Sie meinte zu mir warum ich den Antrag stelle aus welchem Grund usw. obwohl ich das alles im Antrag geschrieben hatte. Sie sagte auch bevor ich gekündigt habe hätte ich Sie anrufen sollen und Sie fragen sollen was weiteres zu tun gewesen wäre und nicht sofort kündigen sollen. Und nächstes Jahr wenn das Kind 3 ist wird es sehr schwer für mich eine Arbeit zu finden usw. usw...

Das alles ist mir schon klar aber was soll ich machen wenn keiner auf die kleine bis um 22 Uhr aufpassen kann. Die SB hat mir ein total schlechtes gewissen gemacht hat mir mit Kürzung des Geldes gedroht wenn ich vom Arbeitsamt nicht ein Schein hole wo drin steht das die Betreuung für das Kind nicht gewährleistet ist usw...und ich hätte mich um eine Betreuung bemühen sollen übers Jugendamt usw.

Ich habe mich wie ein Stück Dreck gefühlt als ich mit Ihr telefoniert habe. Sie hat mich so dargestellt alb ob ich gar nicht arbeiten gehen möchte.

Kann Sie mich zwingen arbeiten zu gehen und mir irgendwelche Fremden Tagesmütter andrehen obwohl meine Tochter noch nicht 3 ist?

Jetzt hat sie mir gesagt ich solle noch einmal einen Brief verfassen warum ich nicht arbeiten gehen kann und diesen Wisch vom Arbeitsamt besorgen. Ach so mein Arbeitsvertrag war befristet muss ich dazu sagen falls sich einige von euch fragen sollten wie man einfach so seinen vertrag kündigen kann. Eine andere möglichkeit gab es nicht.

Danke

Gruß

Mary

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hi, hättest du nicht erstmal alg 1 anspruch? also von der dreimonatigen sperre mal abgesehen? aber denen muß man sich ja vorher bewußt sein und evtl geld auf der seite haben für die drei monate. und über das jugendamt gibt es keine tagesmutter?

gruß alex

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So wie ich sie verstanden habe, möchte sie keine Tagesmutter?#kratz Naja, ist stellenweise etwas konfus geschrieben.

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Ja, sorry total durcheinander geschrieben. Also es ist ja nicht so das ich nicht arbeiten gehen möchte sondern es ist so das keine Betreuung da ist und eine Tagesmutter ist zu teuer auch wenn ich eine vergünstigte vom Amt bekommen würde dann würde der größte Teil nur für die Betreuung drauf gehen und ALG 1 Anspruch habe ich nicht sondern nur Anspruch auf ALG 2 da wie gesagt keine Betreuung gesichert ist, wäre Sie gesichert dann hätte ich Anspruch auf 1. Und eine Sperre kann ich gar nicht bekommen da ich einen Schein vom Arbeitsamt bekommen habe wo drin steht das die Betreuung nicht gesichert ist und somit kann ich auch keine Sperre vom ARGE bekommen.

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Du musst nicht.

Such Dir den entsprechenden Paragraphen und teil den der Sachbearbeiterin schriftlich mit.

Infos findest Du bei:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


Gruß

Manavgat

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Hallo Mary,

hattest du nicht die Möglichkeit noch ein Jahr Elternzeit zu nehmen?? Hast du doch eigentlich noch Anspruch drauf?#kratz

Soll jetzt kein Vorwurf sein, aber ich geh ab Dezember wieder arbeiten und mir wurde gesagt wenn das mit der Betreuung nicht klappt kann ich wieder in Elternzeit zuhause bleiben. Hat man mir da vieleicht auch was falsches erzählt??

Bin jetzt etwas verunsichert..


LG
Sandra

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Ich habe auch einen Krippenplatz zugesprochen bekommen, da ich nächstes Jahr Teilzeitarbeit machen muss. Die haben mir gesagt, dass ich als arbeitende mutter sowieso vorrang habe, als mütter, die zu hause sitzen....andere Mütter geben ihre noch nicht dreijahre alten kinder auch zu tagesmütter. du hast geschrieben, es gäbe keine Tagesmutter und dann wieder, dass das amt dir eine andrehen wollte...das widerspricht sich doch. Es ist nun mal so, wenn du arbeiten gehen willst, bzw. musst, dass du dein kind in fremde hände geben musst. Aber nicht einfach so, sondern nach einer phase der eingewöhnung. Tagesmütter sind meist qualifiziert und wissen schon, was sie tun.
Naja, aber zwingen können sie dich nicht, was ich aber auch nicht genau weíß, das ändert sich ja immer wieder. ich denke, wenn du langzeitarbeitslos bist und eigentlich zumutbare arbeit verrichten könntest, dann kürzen sie dir deine leistungen, was ich für richtig halte, denn andere müssen auch nun mal arbeiten!

Aber versuche es erstmal mit dem Brief und dann siehtst du weiter....

lg
salome