Hallo Ihr Lieben,
ich hab da ein Problem und um ehrlich zu sein auch kein Bock mehr auf dieses sch...Jobcenter.
Ich habe zum 31.08.07 meine Arbeit gekündigt, weil die Betreuung für meine erst 2 jährige Tochter absolut nicht mehr gewährleistet ist. Ich habe im Einzelhandel gearbeitet meistens bis 22 Uhr. Es gibt keine Aussicht für eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz, Oma und Opa sind krank.
Vor ein paar Wochen habe ich den ALG 2 Antrag abgegeben und habe heute meine SB angerufen um zu fragen wie der Stand der Dinge ist. Sie meinte zu mir warum ich den Antrag stelle aus welchem Grund usw. obwohl ich das alles im Antrag geschrieben hatte. Sie sagte auch bevor ich gekündigt habe hätte ich Sie anrufen sollen und Sie fragen sollen was weiteres zu tun gewesen wäre und nicht sofort kündigen sollen. Und nächstes Jahr wenn das Kind 3 ist wird es sehr schwer für mich eine Arbeit zu finden usw. usw...
Das alles ist mir schon klar aber was soll ich machen wenn keiner auf die kleine bis um 22 Uhr aufpassen kann. Die SB hat mir ein total schlechtes gewissen gemacht hat mir mit Kürzung des Geldes gedroht wenn ich vom Arbeitsamt nicht ein Schein hole wo drin steht das die Betreuung für das Kind nicht gewährleistet ist usw...und ich hätte mich um eine Betreuung bemühen sollen übers Jugendamt usw.
Ich habe mich wie ein Stück Dreck gefühlt als ich mit Ihr telefoniert habe. Sie hat mich so dargestellt alb ob ich gar nicht arbeiten gehen möchte.
Kann Sie mich zwingen arbeiten zu gehen und mir irgendwelche Fremden Tagesmütter andrehen obwohl meine Tochter noch nicht 3 ist?
Jetzt hat sie mir gesagt ich solle noch einmal einen Brief verfassen warum ich nicht arbeiten gehen kann und diesen Wisch vom Arbeitsamt besorgen. Ach so mein Arbeitsvertrag war befristet muss ich dazu sagen falls sich einige von euch fragen sollten wie man einfach so seinen vertrag kündigen kann. Eine andere möglichkeit gab es nicht.
Danke
Gruß
Mary
Kann mich ARGE zwingen arbeiten zu gehen?Tochter erst 2 Jahre alt.
hi, hättest du nicht erstmal alg 1 anspruch? also von der dreimonatigen sperre mal abgesehen? aber denen muß man sich ja vorher bewußt sein und evtl geld auf der seite haben für die drei monate. und über das jugendamt gibt es keine tagesmutter?
gruß alex
So wie ich sie verstanden habe, möchte sie keine Tagesmutter? Naja, ist stellenweise etwas konfus geschrieben.
ach so, jetzt hab ich es verstanden. aber evtl geht ja ne tagesmutter, die ein wenig kostet und alg 1 wegen passender betreuung plus alg 2 zur beihilfe?!
lg
Du musst nicht.
Such Dir den entsprechenden Paragraphen und teil den der Sachbearbeiterin schriftlich mit.
Infos findest Du bei:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Gruß
Manavgat