Rechnung schreiben als Angestellte? Komisch.

Hallo zusammen,

vor einigen Tagen hat mir mein Vorgesetzter (im Rahmen von Gehaltsgesprächen) etwas vorgeschlagen, von dem ich bezweifle, dass es so geht. Vielleicht kennt sich jemand von Euch ja damit aus und kann mir helfen. Achtung, es ist leider etwas kompliziert.

Erstmal kurz zur Ausgangssituation: Ich bin als Mediengestalterin bei einem Dienstleistungsunternehmen ganz normal angestellt und bekomme monatlich immer den gleichen Lohn. Mein Chef ist nicht der Geschäftsführer bei der Firma, bei der ich angestellt bin, sondern nur mein direkter Vorgesetzer. Dafür ist er aber der Geschäftsführer einer Tochterfirma, der Firma, bei der ich angestellt bin. Über diese Tochterfirma werden alle Dienstleistungen abgerechnet, die wir (also die Hauptfirma) unseren Kunden in Rechnung stellen.

So, jetzt komme ich zum eigentlich Punkt: Mein Vorgesetzter meinte jetzt, dass er mir gerne zusätzlich noch ein bißchen was zukommen lassen möchte, weil die Geschäftsleitung den Rahmen für Gehaltserhöhungen sehr eng festgesteckt hat (da kann er nichts machen), er mir aber gerne mehr Geld geben würde. Deshalb soll ich die Aufträge, die ich für zwei unserer externen Mitarbeiter erledige (sind nicht viele) und die den beiden normalerweise über die Tochterfirma in Rechnung gestellt werden, ihnen selbst in Rechnung stellen. Darf ich das als normale Angestellte überhaupt? Ich dachte, für sowas braucht man eine Gewerbeerlaubnis oder sowas?! Ich wüsste auch überhaupt nicht, was ich auf eine solche Rechnung draufschreiben sollte.

Wäre schön, wenn sich jemand von Euch damit auskennt und mir sagen kann, ob ich das machen darf oder nicht und was ich in dem Fall beachten muss.

Wave

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HI

das heißt ja das du dann schwarz für die beiden arbeitest und nicht über die Firma..nee also du darfst glaub ich keine Rechnung ausstellen zumindest nicht auf deinen Namen das ist ja ein Schaden der Firma...also nee das glaube ich nicht

LG UTe

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Hallo Ute,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ja, das war auch mein erster Gedanke. Hab meinem Vorgesetzten gegenüber das auch so angedeutet und er meinte, ich müsste das nur in meiner Steuererklärung angeben. Und die Arbeiten für die beiden Externen könnte ich ja nach der offiziellen Arbeitszeit machen.

Klingt für mich auch ziemlich zweifelhaft. #kratz

Wave

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Finger weg!

1. ist das nicht zulässig für denselben AG als Angestellter und gleichzeitig als Dienstleister auf Rechnung tätig zu sein.

2. musst Du auf diese Beträge selbst Steuern zahlen.

3. kann es passieren, dass Du Dich dann selbst krankenversichern musst.

Die ganze Konstruktion ist Unfug.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich kann mich den Anmerkungen von manavgat anschließen. Möchte aber noch etwas hinzu fügen.

Es scheint mir etwas seltsam, dass dein Vorgesetzter, der wiederum nicht der GF der Fa. ist, bei der du beschäftigt bist, dich zur Untreue anstiftet. So könnte das Ganze nämlich von deiner Fa. und deren GF gesehen werden. Eine schriftliche Vereinbarung über solche Dinge wird es auch nicht geben, da die ganze Sache außerdem noch auf LSt- und Sozialabgabenhinterziehung seitens deines AG hinausläuft. Du wärst am Ende die Gelackmeierte und dein Chef würde sicherlich von gar nichts wissen #schein.

Es muss alles nicht so kommen, aber ich hab echt schon viel erlebt und das ist mir in der Konstellation schon oft untergekommen.

Liebe Grüße

Annett

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Hallo nochmal,

vielen Dank für Eure Antworten. Dann werde ich das Angebot mal dankend ablehnen. Ich fand´s schon etwas seltsam, dass mir mein Vorgesetzter sowas anbietet, zumal ich ihn eigentlich für sehr seriös gehalten habe. #gruebel
Aber da verzichte ich lieber auf die paar Euro zusätzlich.

Viele Grüße
Wave