Erbe ablehnen! Hab da mal eine Frage

Hallo!

Kein schönes Thema aber für einen guten Freund frage ich mal hier nach!

Sein Vater ist kürzlich verstorben und war leider verschuldet :-(:-( Nun waren die beiden also Vater und Sohn nicht die besten Freunde, es gab Kontakt aber eben nur manchmal.

Unser Freund würde nun gern das Erbe ausschlagen, denn wer erbt schon gern Schulden. Allerdings weiß er nicht, ob er trotzdem die Beerdigung bezahlen muss. Das Geld hätte er sicherlich, zumindest gerade so.

Könnt ihr mir helfen? #danke

Nudelmaus

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das erbe kann er ausschlagen (nachlassgericht, aber schnell, hängen fristen dran)

die beerdigung muss er - soweit isch weiß - als nächster verwandter zahlen... aber : ich bin keine frau vom fach, daher: macht euch besser noch anderswo kundig!!!

ihr könnt die beerdigung ganz klein halten (urne in der grünen wiese) aber selbst das kostet vierstellig.

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Das Erbe kann er ausschlagen. Ich habe das damals beim Notar gemacht. War nicht ganz billig. Die suchen immernoch Erben. Ich hoffe, die kommen nie dahinter, dass ich mittlerweile einen Sohn habe. Sonst kommt der Mist nochmal. Falls er also Kinder hat, die ebenfalls nicht erben wollen/sollen, kann er das zusammen mit denen ausschlagen - ist dann billiger. Ebenso bei Geschwistern,...

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Man kann das Erbe auch direkt beim AG (Nachlassgericht<) ausschlagen und dann kostet es m.W. nichts. Ein Notar hingegen arbeitet natürlich nicht für lau.

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Das Ausschlagen hat mich 10 Euro gekostet....
Beim Amtsgericht ist es meines Wissens auch kostenlos.
Warum hast Du Deinen Sohn nicht gleich mit angegeben und für ihn gleich mit ausgeschlagen? Das wäre ein Abwasch...und er läuft nicht Gefahr, die Frist zu versäumen?

Gruß,

Andrea

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Hallöchen

ich habe das schon 2x durch....
als meine mam gestorben ist.. bin ich zum notar.. und habe für mich und meine kids das erbe ausgeschlagen.. habe nur 10€ gezahlt.....

man hat aber nur 6wochen zeit ..nach dem man erfahren hat das man erbt....

wenn du aber noch irgendwo ein kind hast wird es schwieriger.. da die mutter(nicht direkter verwandter) das ausschlagen muß... und das wird aber nochmal geprüft vom vormundschaftsgericht....
es sei ihr habt beidseitiges sorgerecht

LG Ivonne

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Er kann das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen. Auf die Verpflichtung zur Übernahme der Bestattungskosten hat das aber keinen Einfluß.
Gruß,

Andrea