Zurück nach Deutschland, habe ich Anspruch auf Unterstützung ?

Hallo!
Ich bin sehr verzweifelt und hin und her gerissen. Meine Ehe ist die reine Katastrophe. Es gibt keine Achtung, kein Respekt und auch irgendwie keine Liebe mehr zwischen uns. Wir streiten uns nur noch, wegen jeder Kleinigkeit. Ich kann gar nicht mehr mit ihm normal reden. Er wirft mir Dinge an den Kopf, die mich so tief verletzt haben, dass ich einfach nur weg will. Z.B. hätte er mich nur geheiratet, damit ich "ruhiger" werde. Wir haben 2 kleine Kinder und er arbeitet in der schweiz, ich wollte nicht unbedingt wegziehen von zu Hause (400KM), alles aufgeben, Freunde, Familie, Job, mit einer Heirat, die ich schon lange aus Liebe wollte, war der Schritt für mich leichter. Und nun sagt er so etwas. Das tut weh. Alles in allem kann ich so nicht weiter mit ihm zusammen leben. Er schreit mich an, ich solle "meine Fresse" halten, auch zu Handgreiflichkeiten kam es schon.... Ich will zurück nach Deutschland. Jetzt habe ich kein Geld, er will nichts zahlen, ich wäre ja noch nicht mal den Dreck unter den Fingernägeln wert. Für die Kinder zahlt er vielleicht, meint er, aber niemlas für mich. Ich dachte, er müsse zahlen. Wie sieht das aus? Muss er für mich auch Unterhalt zahlen? Er meint, er wäre in der Schweiz, das Amt käme eh nicht zu ihm aus Deutschland und würde sich da Geld von ihm holen. Habe ich Anspruch auf Unterstützung in Deutschland? Wenn ja, welche? Hartz IV? Sozialhilfe? Wie finanziert man eine Wohnung? Ich würde auch wieder arbeiten gehen wollen, habe ja noch einen Job, aber erst, wenn der Kleine mal mindestens 1 1/2 ist. Er ist jetzt 10 Monate. Die Grosse ist 2 1/2. Wie kann man die Zeit finanziel überbrücken?
Danke für Eure Antworten
Kerstin

1

er ist Deutscher in der Schweiz?

Na dann täuscht er sich aber gewaltig!

Selbstveständlich kannst du zurück nach D.

Du gehst hier zur Arge und beantragst Alg2.

Suchst dir je nach Kinderzahl eine Wohnung in entsprechender Grösse und mit abgesegneten Kosten und dann zum JA und beantragst UVG.

Zuerst aber zu einem Analt für Familienrecht und verklagst deinen Göttergatten auf Unterhalt für dich und die Kinder. Den MUSS er zahlen wenn er denn verdient.

AUCH aus der Schweiz!

4

Hallo!
Wie gross darf eine wohnung denn sein, wenn man zu dritt ist? ich und 2 Kids.

7

Die darf sein 45 qm für dich plus je 15 qm für jedes Kind, also zusammen 75 qm.

Aber ACHTUNG!! Frag bei der Arge in der Gegend nach was sie kosten darf!!!!

2

hallo kerstin,

habt ihr denn Vorkehrungen getroffen zwecks Krankenversicherung, das ist das einzigste problem das ich z.Zt. sehe.
Die können dir, betreff Versicherungen, einen Strich durch die Rechnung machen,d enn sonst müsstest du dich Privat versichern.

Hast du noch Familie in deutschland? Du musst ja auch erstmal irgendwo unterkommen?


Wünsch dir alles gute.
annika

3

Hallo!
Ich bin in Elternzeit, deswegen habe ich ja auch noch einen Job. Aus diesem Grunde bin ich noch über Deutschland Krankenversichert, die Kinder leider nicht, die mussten nach Schweizer Recht in der Schweiz versichert werden. Familie habe ich auch in Deutschland, deswegen will ich ja zurück. allerdings gibt es keine Möglichkeit bei irgend jemandem unterzukommen. suche nebenbei via Internet schon eine Wohnung in DT. Da kommt allerdings wieder die finanzielle Frage. Das muss vorher alles geklärt sein. Ich habe Angst vor dem riesen Berg Papierkram. Aus der Schweiz wieder auszureisen ist auch nicht so einfach. Man kann da nicht einfach mit dem Umzugswagen über die Grenze fahren.
Kerstin

5

Hi Kerstin,

darf ich mal fragen warum es nicht so einfach ist aus der Schweiz wieder auszu"wandern"???
Wo liegt denn da das Problem??
Die können dich doch nicht zwingen dort zu leben?!

LG Melli
#kratz

weiteren Kommentar laden
8

hi
diesbezüglich haben die schweiz und deutschland rechtshilfeabkommen. wenn ihr verheiratet seid, ist er auch für dich unterhaltspflichtig. auch gemäss schweizer recht. zwar nicht so viel wie in deutschland glaube ich, aber auf jeden fall auch. welches gesetzt hier zum tragen käme, wenn du wieder in D bist, weiss ich nicht. aber ich vermute mal das deutsche, weil du ja die fordernde bist und dann ja wieder in D wärst. zur sicherheit kannst du aber mal beim zuständigen schweizer amt eurer gemeinde anrufen.
alles gute
kaeseschnitte

9

vielleicht könntest du erstmal im frauenhaus unterkommen und die helfen dir dann sicher auch und geben dir die wege vor. :-)
versuchs mal.