Dem Vater das Sorgerecht wieder "aberkennen"?? Geht das?

Hallo zusammen!
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter, die fast 1 Jahr alt ist. Er hat die Vaterschaft anerkannt und wir haben eine Erklärung über gemeinames Sorgerecht abgegeben.

Nun ist es so, dass ich mich wohl von ihm trennen werde. Ich möchte, dass er seine Tochter nach wie vor regelmäßig sehen kann. Ich will ihm nicht sein Kind wegnehmen. Ich möchte lediglich, dass ich das alleinige Sorgerecht habe und er Umgansrecht. Er hat sich nichts zu schulden kommen lassen, kann aber überhaupt nicht mit dem Kind umgehen, zeigt keinerlei Gefühle, kein großes Interesse an ihrem Wohlergehen. Ist vollkommen gleichgültig, teilweise vernachlässigend. Für ihn ist sie halt nur DA.

Ich könnte wetten, dass er nach der Trennung schon aus Prinzip und verletzter Eitelkeit auf sein "Sorgerecht" bestehen wird, überall mitreden will und sie auch mal mitnehmen will, z.B. übers Wochende. Doch das kommt niemals in Frage! Nicht wenn er alleine mit ihr ist. Das lasse ich nicht zu.

Hat jemand Ähnliches mitgemacht?
Geht das mit dem Sorgerecht überhaupt??

Bin wahnsinnig dankbar für Antworten
Rena

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Hallo Rena,

wie es genau geht, kann ich dir leider nicht sagen, was ich nicht verstehe, wenn der KV sich doch nichts zuschulden hat kommen lassen, warum du nicht willst, dass er alleine was mit dem Kind machen kann z.B. übers Wochenende? Viele Männer können generell mit Babies oder Kleinkindern wenig anfangen, ich denke, bei uns Muttis ist das eben anders von Beginn an. LG sussi

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Hallo Rena,
du hast geschrieben:
Ich moechte,dass der Vater seine Tochter nach wie vor regelmaessig sieht.Ich will ihm das Kind nicht wegnehmen.Ich moechte lediglich das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht.Er hat kein grosses Interesse am Kind und kann nicht ihr umgehen,zeigt keinerlei Gefuehle,kein Interesse am Wohlergehen.
Nach der Trennung moechte er moeglicherweise mitreden und sie auch mal mitnehmen vielleicht sogar uebers ganze Wochenende.
Fuer dich kommt das nicht in Frage und das wuerdest du auch niemals zulassen.

Klartext:Im Grunde willst du nicht,dass dein Ex Umgang mit eurem kind hat,ausgenommen du allein bestimmst wie er gestaltet b.z.w abzulaufen hat.
Das Sorgerecht willst du auch fuer dich haben.

Deine einzige Moeglichkeit:Er hat so wenig Interesse am Kind,dass er freiwillig aufgibt und sich nie wieder bei dir meldet.
Sollte er seine Rechte vor Gericht einklagen,dann hast du keine Chance,denn das Nichtkuemmern,kein Interesse am Kind zeigen u.s.w sind keine Gruende fuer das Gericht dem Vater das halbe Sorgerecht oder aber das Umgangsrecht zu entziehen.


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Nein, das geht nicht so ohne weiteres!!
Du hast dem gemeinsamen Sorgerecht damals (nach reiflicher Überlegung?) zugestimmt und nur weil eine Trennung ins Haus steht, kannst Du ihm nicht das jetzt nicht wieder entziehen lassen.
Eine Freundin von mir kämpft seit geraumer Zeit um das alleinige Sorgerecht. Der KV lebt in einer anderen Stadt und kümmert sich überhaupt nicht um sein Kind. Das schlimme ist, daß sie für jeden Pups seine Zustimmung bzw. Unterschrift braucht. Anmeldung in der Schule, Eröffnung eines Kontos für das Kind usw.
Aber er ist nicht erreichbar, reagiert nicht und all solche Dinge.
Das sind Gründe, mit denen sie eventuell Erfolg haben könnte, aber das ist alles noch nicht durch...

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ja das geht, allerdings ist das ein sehr langer weg..

übers jugendamt geht es ans familiengericht und wenn er auch auf das sorgerecht besteht wird es ein langer kampf...

denn nun ist es nicht mehr so einfach als wenn er das sorgerecht nie gehabt hätte


alles gute

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Na, bei deiner Einstellung stell dich schon mal auf einige Gerichtsverfahren ein die Du sicher verlieren wirst!

1. Sorgerecht habt ihr gemeinsam und kein Richter wird es dir allein zusprechen wenn keine Gewalt oder Drogen oder der KV im Ausland ist.

2. Umgangsrecht. Natürlich darf der KV sein Kind mitnehmen und das auch übers WE! Meinst du nur weil du es geboren ist es alleinger Besitz?

Ich verstehe diese Frauen nicht. erst mit nem Mann poppen und wenn ein Kind da ist darf der Typ Nichts mehr sagen oder tun!

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Hallo pontia pilata,
deinen letzten Satz fand ich schon etwas boese-das muss echt nicht sein.
LG

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Der war leider nicht böse gemeint sondern spiegelt die Realität wieder!

Ich war lange Jahre im Verband Alleinerziehender und habe da Geschichten gesehen udn gehört da sträuben sich selbst mir als Frau die Haare was viele Frauen abziehen und unterstellen.

Der Missbrauchsvorwurf ist ja inzwischen ( also in den Jahren 96 bis 2006 war ich aktiv) gang und gebe. Ganz schlimm, wirklich!

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hallo das sorgerecht aberknnen kann nur das familiengericht.da müßtest du dann einen antrag stellen.aber du hast geschrieben er hat sich nichts zu schulden kommen lassen.dan kannst du es auch gleich lassen

kann dir nur sagen wie es bei mir war.der vater hatte kein sorgerecht.wollte nach der trennung das kind aber regelmäßig sehen.das wollte ich aber nict weil ich mich von ihm wegen seinen agressionen auch dem kind gegenüber getrennt habe.der keline hat viel zu viel mitbekommen.habe mehr als einmal zu ihm gesagt er braucht keine angst voe seinem vater zu haben ich werde immer auf ihn aufpassen.er ist dann mit einem anwalt dagegenan gegangen.und er aht vor gericht recht bekommen.er durfte das kind im betreuten umganhg vom kinderschutzcentrum sehen.alle 2wochen für 2 stunden .3 monate lang.er hat sich da natürlich von seiner besten seite gezeigt.die bezrteilung viel natürlich auch dementsprechent super aus.und von da an durfte er das kind alle zwei wochen abholen.kein mensch in unsere näheren umgebung hätte jenals gedacht das irgendein richter im erlaubt umgang mit dem kind haben zu dürfen....
aber nun ist es wie es ist ich konnte nichts dagegen machen.
wie heißt es doch immer ZUM WOHL DES KINDES

lg maike