Vater redet schlecht über mich in der Kita

Hallo

Der Kindsvater und ich haben ein gemeinsames Kind. Es besucht eine Kita und der Vater nutzt die Kita und die Leitung um sich negativ über mich zu äußern.
Dies tut er sowieso an vielen Stellen aber ich finde es nicht in Ordnung, dass er dies an einem Ort macht, der unserem Kind gehört und dort gehören unsere privaten Probleme nicht hin.
Bald geht das Kind in die Schule und ich möchte nicht, dass dies dort weiter geht.
Es gibt eine Umgangspflegschaft über die die Umgänge geregelt werden.
Könnte ich dort diesbezüglich vorsprechen oder liegt das nicht in seinem Bereich?
Mit dem Kindsvater ist absolut keine Kommunikation möglich.

Liebe Grüße und vielen Dank.

1

Vermutlich kannst du das Verhalten des Kindsvaters nicht überall verhindern, aber du könntest ein bisschen "vorbauen" zur Einschulung. Dein Kind bekommt ja eine/n Klassenlehrer*in. In der Regel sind die offen für Gespräche. Du könntest darauf hinweisen, dass der Vater in der Vergangenheit versucht hat, dich in der Kita in ein schlechtes Licht zu rücken und darum bitten, Kontakt mit dir aufzunehmen, wenn Fragen aufkommen. Ich würde aber auf KEINEN Fall mehr dazu sagen und den Vater nicht deinerseits schlecht machen.
Dass du aber in die Offensive gehst und nicht erst wartest, bis Irritationen aufkommen, halte ich für dein gutes Recht. zumal ja mit einer Umgangspflegschaft, die du auch erwähnen kannst, klar ist, dass der Kindsvater Verhaltensschwierigkeiten hat. Oder ist diese Pflegschaft wegen euer beider Verhalten angeordnet worden?
In der Regel setzt sich derjenige ins Unrecht, der intrigiert, und das merken erfahrene Pädagogen auch. Wahrscheinlich war das auch der Kitaleitung klar. Ich würde mir darum keine allzu großen Sorgen machen und wünsche dir und deinem Kind Glück, dass ihr eine/n tolle/n Lehrer*in bekommt.
Edit: je weniger Krieg du mitmachst, umso besser für dein Kind. Lass dein Kind auf keinen Fall von solchen Gesprächen wissen, nicht mal ansatzweise.

Bearbeitet von Naima68
2

Vielen Dank für deine Nachricht.
Die Umgangspflegschaft existiert, weil ich damals ein gerichtliches Kontaktverbot beantragt habe.
Er durfte sich mir nicht nähern oder Kontakt aufnehmen.
Mittlerweile sitzt er im Gefängnis, weil er sich nicht daran gehalten hat und Ordnungsgelder zahlen musste, die er auch nicht gezahlt hat.

3

Oha, da hast du ja viele Konflikte gehabt.

Das ist natürlich für eine/n Klassenlehrer*in ganz wichtig zu wissen, dass die Eltern des Schulkindes keinen Kontakt mehr haben und der Kindsvater sich dir nicht mehr nähern darf. Es wird ja um viel Kommunikation gehen, die an euch beide gehen muss.
Dann brauchst du ja auch nicht mehr viel dazu zu erklären, jede Lehrkraft kann sich das eigene dazu denken.

Ich find es etwas schwierig, deine 2. Frage und Situation mit einem 2. KV nicht dazu zu denken.
Wie ist denn die Beratung vom Jugendamt? Hast du noch Hilfe von dort? Oder kommst du gut allein klar?

weitere Kommentare laden
9

Ich kenne diese Situation und habe das irgendwann so gelöst, dass ich immer "erste" war. D.h. bei Anmeldung in Schule, Sportverein etc. habe ich mir zeitnah ein Gespräch gesucht und direkt klargestellt, dass das sehr unangenehm läuft. So waren alle vorbereitet und am Ende war das Verständnis immer auf meiner Seite und es stresst mich auch nicht mehr.