Hallo ihr Lieben,
ich habe mich vor wenigen Wochen nach 13 Jahren Beziehung von meinem Freund getrennt.
Wir haben eine 13 Monate alte Tochter.
Ich bekomme kein Elterngeld mehr und bin noch voraussichtlich bis Anfang 2024 in Elternzeit.
Ich stehe nun vor der Frage wie ich mir eine Wohnung leisten soll.
Wir 3 wohnen aktuell in einem Häuschen zur Miete, dass man sich mit nur einem Gehalt nicht leisten kann, weshalb wir hier alle ausziehen werden müssen.
Steckt jemand von euch in einer ähnlichen Situation und kann mir sagen, welche Gelder mir zustehen und ob ich diese überhaupt beantragen kann, wenn ich offiziell noch nicht alleinerziehend bin, weil wir noch nicht getrennt wohnen?
Ich frage mich, wie ich eine Wohnung bekommen soll, ohne Einnahmen (bis auf das Kindergeld und Unterhalt) vorweisen zu können.
Bin allein aufgrund der Trennung schon fix und fertig und dann noch diese Existenzängste. 😭
Vielen Dank im Voraus! ❤️
Trennung und Wohnungssuche während Elternzeit
Hallo,
Ich bin Sachbearbeiterin im Jobcenter und kann dir sagen, dass du einen Anspruch auf Bürgergeld (nach deinen Schilderungen hier) haben müsstest. Die Trennung muss natürlich glaubwürdig bestätigt werden, aber ein Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist auch möglich, wenn man mit dem Ex Partner noch zusammen wohnt.
LG
Vielen Dank für die Antwort!
Muss ich den Antrag denn dann nochmal neu stellen, wenn wir dann in eine neue Wohnung gezogen sind?
Nein, müsst ihr nicht, es sei denn, ihr zieht in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Und vor Umzug immer den neuen Mietvertrag (vor Unterschrift) beim zuständigen jobcenter prüfen lassen.
Leichter wäre es, wenn die Kleine in die Betreuung geht und du wieder arbeiten gehst, vor allem, da du eh kein EG mehr erhälst.
Wäre das nicht eine Möglichkeit? Dann könntest du unterstützend Wohngeld ect. noch beantragen + Kindergeld und Unterhalt eben.
Ich bekomme voraussichtlich erst nächstes Jahr einen Kitaplatz und ich würde ihr das zusätzlich zur Trennung grad auch echt nicht antun wollen.
Ich war damals auch noch in Elternzeit. Im Rathaus habe ich mir einen Wohnberechtigungsschein geholt und damit eine Wohnung bekommen. Zusätzlich hatte ich noch einen Bürgen. Bezahlt habe ich alles vom Erspartem.
Hallo
In erster Linie steht dir Unterhalt vom kv zu für dich und dein Kind.
Sollte es euren Bedarf ( gibt da feste Sätze) nicht decken, kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag oder Bürgergeld beantragen.