Trennung und Wohnungssuche während Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich vor wenigen Wochen nach 13 Jahren Beziehung von meinem Freund getrennt.
Wir haben eine 13 Monate alte Tochter.
Ich bekomme kein Elterngeld mehr und bin noch voraussichtlich bis Anfang 2024 in Elternzeit.
Ich stehe nun vor der Frage wie ich mir eine Wohnung leisten soll.
Wir 3 wohnen aktuell in einem Häuschen zur Miete, dass man sich mit nur einem Gehalt nicht leisten kann, weshalb wir hier alle ausziehen werden müssen.
Steckt jemand von euch in einer ähnlichen Situation und kann mir sagen, welche Gelder mir zustehen und ob ich diese überhaupt beantragen kann, wenn ich offiziell noch nicht alleinerziehend bin, weil wir noch nicht getrennt wohnen?
Ich frage mich, wie ich eine Wohnung bekommen soll, ohne Einnahmen (bis auf das Kindergeld und Unterhalt) vorweisen zu können.
Bin allein aufgrund der Trennung schon fix und fertig und dann noch diese Existenzängste. 😭

Vielen Dank im Voraus! ❤️

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Wie war es denn geplant?

Dein Elterngeld läuft aus, kein Kitaplatz, ergo kein Job und das Häuschen kann sich keiner von euch mit nur einem Gehalt leisten.

Also müsstet ihr auch ohne Trennung raus, oder?!

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Ich habe für dieses Jahr keinen Kitaplatz, sondern erst für Anfang 2024.
Geplant war, dass wir halt jedem Cent umdrehen und für den Rest des Jahres vom Gehalt meines Partners leben.
Dass sich keiner von uns beiden das Haus alleine leisten kann, war auch so gemeint, dass es zu groß für nur eine Person ist und es absoluter Schwachsinn wäre, nur für die Miete einen Großteil des Gehalts zu verprassen, zumal das Haus 5 Zimmer hat, welche ein Mensch ja wohl nicht benötigt. ;)

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Bleibt überhaupt genügend Geld übrig, um überhaupt Unterhalt gescheit zahlen zu können, wenn das alles so knapp ist?

Tja, ich denke der einzige Weg wäre wie schon gesagt sich einen Wohnberechtigungsschein zu holen, dann eine Wohnung besorgen und Bürgergeld (Hartz4) beziehen.

Ansprüche an die Wohnung darfste keine Stellen. Da wirst du je nach Gegend nehmen müssen was kommt. Aber seh es nur als Übergangslösung an. Mit Kita und Erwerbsarbeit geht es dann erst wieder bergauf.

Irgendwann gibt es auch mehr Unterhalt, wenn das Haus mal verkauft ist und das Darlehen nicht mehr vom Einkommen abgezogen werden kann oder alternativ der Wohnwert eingerechnet werden kann.

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Hallo,
Ich bin Sachbearbeiterin im Jobcenter und kann dir sagen, dass du einen Anspruch auf Bürgergeld (nach deinen Schilderungen hier) haben müsstest. Die Trennung muss natürlich glaubwürdig bestätigt werden, aber ein Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist auch möglich, wenn man mit dem Ex Partner noch zusammen wohnt.
LG

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Vielen Dank für die Antwort!
Muss ich den Antrag denn dann nochmal neu stellen, wenn wir dann in eine neue Wohnung gezogen sind?

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Nein, müsst ihr nicht, es sei denn, ihr zieht in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Und vor Umzug immer den neuen Mietvertrag (vor Unterschrift) beim zuständigen jobcenter prüfen lassen.

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Leichter wäre es, wenn die Kleine in die Betreuung geht und du wieder arbeiten gehst, vor allem, da du eh kein EG mehr erhälst.
Wäre das nicht eine Möglichkeit? Dann könntest du unterstützend Wohngeld ect. noch beantragen + Kindergeld und Unterhalt eben.

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Ich bekomme voraussichtlich erst nächstes Jahr einen Kitaplatz und ich würde ihr das zusätzlich zur Trennung grad auch echt nicht antun wollen.

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Ich war damals auch noch in Elternzeit. Im Rathaus habe ich mir einen Wohnberechtigungsschein geholt und damit eine Wohnung bekommen. Zusätzlich hatte ich noch einen Bürgen. Bezahlt habe ich alles vom Erspartem.

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Hallo

In erster Linie steht dir Unterhalt vom kv zu für dich und dein Kind.
Sollte es euren Bedarf ( gibt da feste Sätze) nicht decken, kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag oder Bürgergeld beantragen.