Unterhaltsgeld

Hallo Zusammen, meine Frau hat sich von mir wegen einem anderen Mann von mir getrennt. Meine Frau hat ein eigenes Geschaeft, will von mir aber Unterhalt verlangen, da sie nicht beim neuen Partner vorerst leben moechte.
Wir haben eine Tochter (16 Jahre) sie bleibt bei mir. Ich denke im Gegenzug haette ich eigentlich Rechte auf Unterhalt fuer meine Tochter ? Hat irgendjemand einen Tip und/oder kennt die Rechtslage ?

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Hallo

Ja, du müsstest Trennungsunterhalt an sie zahlen, wenn sie nur ein gewisses Einkommen hat.
Aber. Da eure Tochter bei euch lebt, bist du erstmal ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Erst dann deiner Frau.
Umgekehrt ist deine Frau der Tochter natürlich auch unterhaltspflichtig. Machenden Termin beim Ja, richte eine Beistandschaft ein. Die kümmern sich dann um alles. Wichtig. Fordere deine Frau auf, Unterhalt zu zahlen. Rückwirkend geht das nur ab Aufforderungen. Am besten per WhatsApp oder übern Anwalt.

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wenn deine Tochter bei dir bleibt, beantragst du erstmal Kindesunterhalt nach der DüsseldorferTabelle,
Unterhalt gegen dich müsste sie einklagen. daruaf würde ich es ankommen lassen,
Wie lebt ihr eigenes Haus? Mietwohnung? Was gehört wem, sie hat auch Anpsruch auf Einrichtungsgegenstände

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Trennungsunterhalt einklagen?
Es reicht vollkommen die Aufforderung zur Unterhaltszahlung (das ist ja schon passiert). Ein Gericht braucht es dazu nicht. Einmal dazu aufgefordert, gilt das. Der Trennungsunterhalt ist ab da (ggf. auch rückwirkend) zu zahlen.

Bearbeitet von kati543
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Hallo,
Kindesunterhalt geht vor. Deine Frau ist unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Tochter. Kann sie dem nicht nachkommen, beantragst du Unterhaltsvorschuss. Wie sie das dann mit dem Jugendamt regelt, soll nicht dein Problem sein.

Trennungsunterhalt ist keine Einbahnstraße. Ja, du schuldest deiner Frau Trennungsunterhalt, ABER sie schuldet dir ebenso Trennungsunterhalt. Das wird tatsächlich verrechnet.

Lass dir das von einem guten Anwalt berechnen. Den brauchst du eh für die Scheidung.