Kindesunterhalt Unterhaltstitel rückwirkend korrigieren

Sachverhalt: Mann und Frau trennen sich im Februar 2021 und behalten nach Absprache für das Trennungsjahr Steuerklasse V (Frau) und III. Getrennter Haushalt und getrennte Kassen. Der Mann unterstützt die Frau finanziell, zahlt nicht nur den vereinbarten Unterhalt für die drei Kinder.
Anfang 2022 wechselt der Mann den Job. Hat seit Januar Klasse I.
Mitte 2022 Unterhaltsberechnung über Anwälte, Titel beim JA.

2023 - Frau macht ohne Absprache eigene Steuererklärung getrennt veranlagt für das Trennungsjahr 2021.

Sie erhält ca 5000€, die er zurückzahlen muss ans FA.

Damit war er in 2021 in klasse I und nicht III und die Basis für den Unterhaltstitel hat sich geändert. Somit stimmt rückwirkend die Berechnung nicht mehr.

Kann man hier was tun? Für die Berechnung zählten mind. 6 Monate aus 2021.

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Du meinst, ob zuviel gezahlten Geld zurückgezahlt werden muss?

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Natürlich. Wenn der Mann ohnehin im Minus ist und dann noch ein gemeinsamer Kredit besteht, der abgezahlt werden muss…

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Nein. Zuviel gezahlten Kindesunterhalt muss nicht zurückgezahlt werden.
Den Kredit muss sie ja auch bezahlen.

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Warum muss er 5000 Euro zurückzahlen und sie bekommt was?

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Weil das bei Lohnsteuerklasse 3 und 5 so ist, wenn man rückwirkend 1 und 1 draus macht.

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Ihr steht aber die 2 zu, nicht die 1!

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Ich habe mich im Trennungsjahr an einen Steuerverein gewandt. Dort wurde mir damals auch gesagt, steuerrechtlich dürfe ich die getrennte Veranlagung wählen und das sei kein Problem. Letztendlich durfte ich es aber nicht, da mein Expartner damit nicht einverstanden war und auf eine Zusammenveranlagung bestand. Familienrecht steht über dem Steuerrecht, so wurde es mir erklärt.

Der Unterhalt wird eigentlich mit Berücksichtigung der neuen Steuerklasse berechnet. Alles andere macht ja keinen Sinn.

Er hat ja sicherlich einen Anwalt für Familienrecht. An ihn würde ich mich wenden und auf eine Zusammenveranlagung für 2021 bestehen.

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Er hat kein Geld für einen Anwalt. Die Scheidung muss er auch noch bezahlen. Getrennt hatte sie sich.

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Wer sich getrennt hat ist egal.

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Die Ergebnisse der Steuererklärung werden tatsächlich beim Unterhalt berücksichtigt. Meistens verzichtet man jedoch darauf.

Also ja, das geht. Allerdings funktioniert das nicht so ohne weiteres. Ich würde alle weiteren Zahlungen an Unterhalt nur noch unter Vorbehalt zahlen und der Mutter mitteilen, dass du deinen Anwalt beauftragt hast mit der Neuberechnung. Ggf. musst du dafür vor Gericht.

Bereits gezahlten Unterhalt bekommst du allerdings nicht zurück normalerweise.

Allerdings kannst du nach der Trennung im Trennungsjahr auf Zusammenveranlagung bestehen. Das ist dein Recht. Du musst eben den Ausgleich an deine Ex zahlen.

Bearbeitet von kati543
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Man kann nicht auf die zusammenveranlagung bestehen. Wenn einer getrennt will, wird getrennt gemacht.

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Doch, kann man. Hier ist es ganz gut erklärt:

https://www.123recht.de/ratgeber/familienrecht/Getrennte-Veranlagung-im-Trennungsjahr-__a29474.html?amphtml=1

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