Unterhalt berechnen

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zur Unterhaltsberechnung nach einer Trennung. Es wird sehr wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass mein Mann und ich uns trennen. Wir haben 2 Kinder, 6 und 3 Jahre alt.

Mein Mann ist aktuell bei der Bundeswehr und fängt zum neuen Jahr bei einer neuen Firma an. Dort verdient er erst mal deutlich weniger, dafür bekommt er von der Bundeswehr aber noch Übergangsgebührnisse. Vielleicht kennt das ja jemand. Werden dann beide Einkommen zusammen für die Berechnung des Unterhalts genommen? Weiß das jemand? Und Brutto oder Netto?

Ich bin gerade am hin und herrechnen, ob ich mir unsere Wohnung auch alleine leisten kann, sollte mein Mann ausziehen. Denn ich wäre froh, wenn wenigstens die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung geworfen werden.

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

1

mit 6 und 3 bekommst du nach deutschen Recht nur bis zur Scheidung Trennungsunterhalt, danach musst du für dich selbst aufkommen, der Unterhalt für die Kinder wird aus beiden Einkommen berechnet, falls sie zu 100% bei dir leben.
alle die ich gerade kennen, habe das Wechselmodell, da gibt es nur eine Ausgleichszahlung

2

Es geht mir nur um den Kindesunterhalt. Da hast du mir schon weitergeholfen. Danke.

3

Nein, das stimmt nicht! Man kann auch nach der Scheidung weiterhin nachehelichen Unterhalt bekommen und auch wenn die Kinder älter als 3 Jahre sind. Da gibt es kein „nach deutschem Recht“, das wird individuell festgelegt.

weitere Kommentare laden