Scheidung Haus

Hallo und zwar haben mein Mann und ich uns getrennt... Ich werde die beiden Kinder zu mir nehmen...wir haben kurz vor unserer Ehe unser Haus gekauft (er ist Eigentümer, Kredit stehen wir beide drin, Haus wird verkauft) .. steht mir trotzdem etwas zu? Ich habe im Internet nur Artikel nach der Eheschließung gefunden (Zugewinnausgleich).. wir waren jetzt 11 Jahre zusammen und 6 davon verheiratet.
Danke

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Habt Ihr Gütertrennung?
wieso unterschreibt man einen Kredit, wenn man nicht MIteigentümer ist?
Bei Gütertrennung steht dir vom Haus nichts zu, wenn aber nicht zahlt, stehst du voll in der Haftung!

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Also wenn Gütertrennung in einem Vertrag stehen muss dann haben wir das nicht.
Ich weiß das wenn er nicht zahlen würde die das Geld von mir verlangen. Aber das ist nicht der Fall . Er kann zahlen und wird es auch solange bis das Haus verkauft ist.

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wenn ihr das Haus nach der Hochziet gekauft habtm gehört es dir zur Hälfte, auch wenn du nicht im Grundbuch stehst, du solltest dir dringend eine gute Scheidungsanwältin suchen

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Du kannst die Hälfte vom Zugewinn bekommen (über eine Scheidungsfolgekostenvereinbarung beim Notar, darin können auch weitere Dinge wie Rentenpunkte, Unterhalt (falls Dir welcher zusteht) etc einvernehmlich bereits vor der Scheidung geregelt werden.
Hier wird das Anfangsvermögwn beider Ehepartner herangezogen sowie das Endvermögen am Tag der Scheidung oder Tag der Trennung (falls Ihr beide letzterem Termin zustimmt), Schulden werden dabei abgezogen.
Hatte Dein Mann am Tage der Eheschließung durch den Wert des Hauses ein Vermögen von 200.000 Hauswert minus 150.000 Schulden = 50.000 Euro Wert und zum Scheidungstermin ist das Haus 250.00 Wert minus 50.000 Schulden = Endvermögen 150.000, steht Dir die Hälfte der Differenz zu, also 150.000 durch 2 = 75.000.
Gleichzeitig wird Dein Anfangs- und Endvermögen gegengerechnet. Bist Du mit 5000 in die Ehe und hast nun 20.000 stehen Deinem Mann die Hälfte von 15.000, also 7.500 zu. Die beiden Summen werden verrechnet.
Hier muss das Anfangsvermögen aber noch indexiert werden, je nach dem Jahr der Eheschließung mit dem Index von 2015. Tabellen dazu finden sich im Internet.
Lass Dich dazu von einem Fachanwalt beraten.
Alles Gute.

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Wie lange ihr zusammen wart, zählt nicht. Nur verheiratet.