Trennung mit Eigenheim-Was steht mir bei Auszug zu?

Hallo,mein Mann hat sich vor 5 Wochen von mir getrennt.Wir wohnen in einem Eigenheim,welches noch abbezahlt wird.Wir sind beide zu 50% im Grundbuch eingetragen.Mein Mann zahlt die Darlehen ab ,ich trage zu den Lebensunterhaltkosten bei,da ich einiges weniger verdiene als mein Mann.
Wenn ich nun ausziehe,wie verhält es sich dann mit dem Eigenheim? Stände mir da etwas zu,falls er im Haus wohnen bleibt?
Liebe Grüsse schutzengel07

1

Nun,

da gibt es verschiedene Varianten:

a) Einer behält das Haus alleine, der andere wird ausbezahlt. Das muss allerdings die Bank mit machen, denn derjenige der seinen Hausanteil abgibt wird kein Interesse daran haben noch weiter für das Darlehen zu haften.

b) Beide behalten das Haus, einer bleibt drin wohnen. Dann muss der "Bewohner" dem anderen Eigentümer Miete bezahlen, dieser dann allerdings auch 50% der Raten für das Haus.

c) Das Haus wird normal am Markt verkauft, die Kredite mit dem Erlös abgelöst und der Rest - sofern vorhanden - geteilt.

d) Es gibt keine Einigung - dann wird wohl einer der beiden eine Teilungsversteigerung beantragen.

3

d) Es gibt keine Einigung - dann wird wohl einer der beiden eine Teilungsversteigerung beantragen.

Was bedeudet das genau??

Lg

5

Das ist eine Unterart der Zwangsversteigerung.
Der Anteil des Hauses welcher dem Antragsteller gehört wird öffentlich versteigert, den Erlös bekommt - abzüglich der Verfahrenskosten - der Antragsteller.

Weitere Eigentümer können sich dagegen, anders als bei einem freien Verkauf, nicht wehren.

Allerdings könnte natürlich dein Ex deinen Teil ersteigern.

2

Wenn du ausziehst und er behält das Haus, steht dir vom bereits abgezahlten Betrag die Hälfte zu.

4

Das klingt allerdings erheblich einfacher als es häufig ist - mit den Varianten die ich oben genannt habe.