Sorgerecht (älterliche sorge )

Hallo ich hab mal ne frage unter welche. Voraussetzungen kann Mann das Sorgerecht (Teil elterliche Sorge )beim Amtsgericht einklagen ?was sind die genaue Voraussetzungen ....

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Ein Vater hat automatisch das Sorgerecht, genauso wie die Mutter. Wenn der Vater es (noch) nicht hat, muss er es nicht einklagen, sondern nur beantragen und bekommt es auch sofern er keine Gefahr für das Kind darstellt. Beide Elternteile haben zu gleichen Teilen das Sorgerecht.

Oder geht es darum das alleinige Sorgerecht zu haben und es somit der Mutter zu entziehen? Das geht nicht so einfach. Ein Elternteil kann dem anderen nicht mal eben kurz das Sorgerecht wegnehmen. Da müssen schon gravierende Dinge vorgefallen sein und selbst dann wird vom Jugendamt viel Hilfe und Unterstützung angeboten damit ein Elternteil eben nicht das Sorgerecht verliert.

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Das ist nicht ganz richtig. Ein Vater hat nur automatisch das Sorgerecht, wenn die Eltern verheiratet sind!

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... Oder er die Vaterschaft anerkannt hat. Da klärt man in der Regel die Sache mit dem Sorgerecht gleich mit.

Ohne dass er aber die Vaterschaft anerkennt ist er rechtlich kein Vater und hat genauso viel Recht am Kind wie der Kassierer bei rewe.

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Verheiratet? Unverheiratet?

Das Sorgerecht kann der Vater einklagen mit der Begründung, dass er es möchte. Es müssen eher gravierende Gründe vorliegen, dass er es NICHT erhält. Ansonsten ist es recht einfach Dr ihn. Zum Glück.

Man kann sich den Weg über das Gericht sparen(und somit auch Geld), wenn man beim Jugendamt die Erklärung für das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt.

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Bei verheirateten hat aber der Mann automatisch das Sorgerecht.

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Das weiß ich und habe nichts gegenteiliges geschrieben.

Deshalb die erste Frage, ob verheiratet oder unverheiratet.