Hallo,
Hab mal ein paar Fragen bezüglich einer Trennung. Ich und meine Frau möchten uns scheiden lassen, wir haben vier Kinder im Alter von 4,7,16,19 Jahren. Die zwei älteren Kinder würden gerne bei mir bleiben, wir haben ein Haus was wir gern verkaufen würden. Es würde für jeden von uns eine schöne Summe übrig bleiben. Ich gehe Vollzeit arbeiten und verdiene sehr gut, meine Frau arbeitet auf 450€ Basis. Jetzt hätte ich eine Frage bezüglich des Unterhalts, da meine älteren Söhne bei mir wohnen werden, müsste ich theoretisch auch nichts zahlen müssen oder doch?
Da Sie aber nur knapp 1000€ inklusive Kindergeld zur Verfügung hätte, würde es auf keinen Fall ausreichen. Wer wäre in dem Fall in der Pflicht Sie zu unterstützen?
Danke im voraus und einen schönen Abend.
Unterhalt ja oder nein?
Ihr könnt euch beide einigen, dass du ihr etwas zahlst und sie dir nicht, weil sie nicht so viel hat. Das könnt ihr eigentlich allein entscheiden. Aber haltet alles schriftlich fest.
Du bist erstmal in der Pflicht. Unterhalt für die Kinder musst du zahlen und für sie wohl auch Trennungsunterhalt.
Was den Unterhalt der Kinder angeht, wird euer Einkommen zusammengerechnet und der jeweilige Unterhalt für die Kinder berechnet. Wenn es dann bei einem der Elternteile nicht ausreicht, muss der andere zahlen. Ganz grob erklärt.
Du bist also nicht fein raus, nur weil zwei bei dir bleiben. Was ist denn mit dem 19-jährigen? Hat der schon eigenes Einkommen. Vielleicht hättest du dann sogar nur ein unterhaltspflichtiges Kind.
Es heißt nicht dass ich nicht zahlen möchte, nur ist es so dass meine Frau alles über einen Anwalt regeln möchte. Wie soll ich am besten in dem Fall vorgehen auch einen Anwalt einschalten oder erst abwarten was vom Anwalt meiner Frau kommt?
Wenn ihr im guten auseinander geht, könnt ihr euch auch einen Anwalt teilen. Ansonsten such dir auch einen und regelt alles über Anwälte.
wie sähe es denn aus, wenn du die beiden Kleinen behältst? Du machst es dir wie ich finde ziemlich einfach.
Das würde meine Frau auf keinen Fall zulassen, Sie möchte am liebsten dass alle vier bei Ihr bleiben, aber die großen wollen auf keinen Fall bei Ihr bleiben. Sie sehen meine Frau als schuldige an unserer Trennung, da Sie so einiges mitbekommen haben.
Es wäre ganz gut, wenn ihr den Kindern klarmacht, dass sie mit eurer Trennung nichts zu tun haben und sie sich nicht auf eine Seite schlagen müssen.
Du solltest ihnen sagen, dass du ihnen nicht böse bist, wenn sie mitgehen.
Oder du ziehst aus und die Kinder bleiben in ihrem Zuhause.
LG
Trennungsunterhalt wirst du wahrscheinlich bezahlen müssen.
Allerdings ist sie prinzipiell selbst für ihren Unterhalt zuständig, da das jüngste Kind älter als 3 Jahre alt ist. Das heißt, ihr kann zugemutet werden Vollzeit zu arbeiten.
Sie ist den Kindern welche bei dir leben zum Unterhalt verpflichtet, außer dem 19jährigen falls dieses Kind bereits auf eigenen Beinen steht.
Du bist den beiden kleinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
Entspannt zurücklehnen und nur dich zahlen lassen, kann sie nicht.
Der 19 jährige Sohn verdient noch kein eigenes Geld, geht noch auf Gymnasium. Also heißt es im Endeffekt daß ich im Falle einer Scheidung finanziell besser dastehen würde als meine Frau? Hängt es auch davon ab wie gut der Anwalt meiner Frau sein wird, aber normalerweise muss er sich auch an Gesetze halten oder nicht? Und was wird aus dem Geld was vom Haus Verkauf übrig bleibt? Es wäre doch sicherlich besser wenn wir uns mit meiner Frau in allen Punkten einig wären?
Dann sind es 4 unterhaltsberechtigte Kinder, die du hast.
Welche Steuerklasse hast du?
Nach der Trennung steht dir 2 zu. Nach dem Netto musst du gehen. Dann einfach bei 4 Kindern schauen und du weißt, was du an sie für die Kleinen Zahlen musst.
Du klingst jetzt schon, als ob du nach Absicherungen und Tücken suchst...
Such dir einen Anwalt!
Hallo,
Den Kindesunterhalt kannst du nach der Düsseldorfer Tabelle (Zahlbetragstabelle) ausrechnen, in eurem Fall 3 Stufen runter, sie ist nur für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt.
Du nimmst das Jahresnetto incl. Weihnachtsgeld und Prämien und teilst es durch 12.
Kostenlos berechnet das die Beistandschaft des Jugendamtes.
Während des Trennungsjahres muss du deiner Frau auf jeden Fall 3/7 deines Einkommens und sie dir 3/7 zahlen, so kann man das am einfachsten rechnen.
Zum Anwalt sind wir damals erst nach Ablauf des Trennungsjahres, haben das vorher pauschal selber berechnet.
Nach dem Trennungsjahr kommt es auf den Richter an. Da kenne ich mich nicht aus, ich habe nicht so viele Kinder und war immer berufstätig.
LG
Er kann von seinem Netto noch einiges abziehen(bereinigen). Private Altersvorsorge, Aufwendungen zur Arbeit Hin und zurück pro Tag. Km mal 0.30 Cent. Dann hat man das unterhaltsrelevante Netto.
Bei 4 Kindern, denen er Unterhalt schuldet wird für sie kaum was über sein.
Wie sieht es aus wenn ich mir eine Eigentumswohnung kaufen möchte, und wir noch nicht offiziell geschieden sind, darf ich das oder kann meine Frau mir das verbieten solange wir nicht geschieden sind. Und wie sieht es die Bank, würden sie mir einen Kredit gewähren wenn ich ca. 40% Eigenkapital habe?
Wenn die ältesten Söhne tatsächlich bei dir bleiben, dann muss sie Unterhalt zahlen, aber sie hat auch einen Selbstbehalt, da wird ihr Einkommen wohl momentan zu niedrig sein.
Wenn du, wie du sagst, gut verdienst , du natürlich.
Ihr könnt beide StKl 2 nehmen. Sie wird mehr arbeiten müssen. Denn sie wird auch nicht mehr familienversichern sein nach der Trennung. B