Trennung- welche Möglichkeiten habe ich (Eigenheim)

Hallo

es wird wohl in nächster Zeit zur Trennung kommen. Wir haben einen Kredit aufs Haus seit knapp 10 Jahren laufen. In der Zeit wurden fast nur Zinsen gezahlt. Mein Mann ist Alleinverdiener bzw ich arbeite noch auf 450,- ab nächstes Jahr dann 30 Stunden die Woche. Wir haben zwei Kinder. Ich möchte im Haus bleiben und den Kredit dann alleine tilgen. Ich könnte mir vorstellen, das er alles verkaufen möchte, um Geld für was Neues zu haben.
Im Grundbuch stehen wir beide. Es ist mein Erbe gewesen. Aber dadurch das wir Geschwister auszahlen und renovieren müssten, mussten wir einen hohen Kredit ausnehmen. Dadurch stehen wir beide im Grundbuch.
Könnte er einen Verkauf erzwingen? Hätte er ohne Verkauf ein Recht auf die Hälfte des Wertes (Haus und Grundstück) auch wenn noch alles belastet ist? Oder müsste ich ihn nur die Hälfte von der bereits getilgten Masse auszahlen?

Ich möchte meinen Kindern nicht das Zuhause nehmen und könnte es finanziell auch stemmen.

Die Trennung geht von ihm aus.

VG

1

Hallo

Kannst du den Kredit alleine zahlen? Die Bank wird keinen von euch aus dem Kreditvertrag lassen.
Er hat ein Recht auf die Hälfte des bereits getilgten Betrages. Warum auch nicht? Immerhin hat er auch das Meiste bis jetzt gezahlt. Ohne ohn hättet ihr das wohl alles nicht machen können.
Kannst du ihn auszahlen?

2

Ohne mich hätten wir das Haus gar nicht. Ist mein Erbe. Es ging mir darum, ob ich ihm nur die Hälfte des bereits abbezahlten Betrages auszahlen muss oder ob er auf den Verkauf bestehen kann. Den Kredit könnte ich alleine tragen. Das er da nicht raus kommt wäre natürlich ein Problem.

3

Ja, aber ohne ihn hättet ihr auch keinen Kredit für den Umbau und das Ausbezahlen der Geschwister bekommnen.
Verkaufen müssen beide wollen. Darauf kann einer alleine nicht bestehen.
Ihr braucht auf jeden Fall einen Anwalt.
Nur aus dem Kreditvertrag wird die Bank ihn nicht lassen. Ob er freiwillig aus dem Grundbuch geht, wage ich zu bezweifeln.

4

Schlimmstenfalls könnte es zu einer Teilversteigerung kommen.
https://www.scheidung.org/teilungsversteigerung/

Die Bank muss deinen Ex nicht aus dem Vertrag lassen. Wenn ihr keinen großen Streit habt, könnt ihr das aber vllt. mit einem Anwalt auch anders regeln.

Auszahlen musst du ihn, wenn ihr beide Eigentümer seid. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass die Rechnung dann wie folgt aussehen würde:
Hauswert minus ausstehender Kredit minus Zinsen
Das ist dann der aktuelle Wert vom Haus. Den geteilt durch 2 musst du auszahlen.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das so wirklich stimmt.

In jedem Fall würde ich das mit einem Anwalt besprechen.

5

Das stimmt so mit der Berechnung, bei mir und meinem Ex war es so.

Ich selbst bin aus dem Kreditvertrag gekommen da mein Ex den Kredit allein zahlen kann.

Aus dem Grundbuch werde ich auch ausgetragen aber wir wären uns eben einig und haben und gütig getrennt und einigen können.

6

2/3 des Kredits wird monatlich durch Mieteinnahmen aus einer im Haus dazugehörigen Wohnung getilgt. 1/3 geht über das Einkommen monatlich. Der Kredit der für Renovierung und Auszahlung aufgenommen wurde ist maximal die Hälfte des Wertes von Haus und Grundstück.

7

Hallo.

Ihr habt den Kredit zur Tilgung des Hauses? Wo ist es denn vermerkt, dass das eine Erbschaft ist. In dem Haus hängt doch auch die Bank mit drin, also hast du theoretisch noch nichts geerbt, da du deine Geschwister auszahlen musstest. Dafür der Kredit, der jetzt hausgebunden ist. Also gehört theoretisch der Bank das Haus bzw. sie hat das größte Mitspracherecht. Also lasst euch anwaltlich beraten, denn ich glaube, dein Erbe ist es nicht (wirklich).

LG

8

Wie viel vom Haus jetzt ihm und was dir gehört kann ich leider auf Grund des Erbes nicht beurteilen.

Wir haben es damals so gemacht, dass wir das investierte Geld (Baranteil) + den Kreditanteil der bereits getilgt wurde durch 2 geteilt haben.

Somit hatten wir den Anteil, den mein Ex-Mann mir damals hätte auszahlen müssen. Er ist mit den Kindern im Haus geblieben. Er wäre nicht in der Lage gewesen zu zahlen, ohne das Haus zu verkaufen. Ich wollte aber unbedingt, dass die Kinder in ihrem zu Hause bleiben können.

Ich habe mich also aus dem Grundbuch austragen lassen. Ich habe ich meinen Anteil am Haus auf meine beiden Kinder aufgeteilt. Sie stehen jetzt, so wie die Bank als Gläubiger im Grundbuch mit einer Fälligkeite des Betrages zum jeweils 18. Geburtstag. Mein Ex-Mann hat Zeit die Summe zusammen zu sparen. Das einzige Problem für meinen Mann. Er kann das Haus nicht verkaufen, ohne das ein gerichtlicher Vormund (das darf ich nicht machen), geprüft hat, ob der Verkauf zum Schaden der Kinder ist.

Bzgl. Kredit - der lief damals auf mich. Mein Ex-Mann stand mit drin. Er war selbstständig und damit für die Bank eigentlich nicht kreditwürdig. Da er im Trennungsjahr bewiesen hat, dass er die Rate selbstständig zahlt und auch zu Sondertilgung in der Lage ist, hat die Bank mich aus dem Kredit gelassen. Die Umtragung des Grundbuchs haben wir selbstverständlich erst gemacht, als klar war, dass ich auch aus dem Kredit raus komm.