Muss das Kind alle 14 Tage zu ihm, auch wenn es nicht möchte.

Hallo ihr lieben,

ich stehe gerade vor einer unglaublich schweren Entscheidung.
Mein Mann behaltet unseren Sohn oft sehe ungerecht. Schimpft bei Lappalien viel; er explodiert regelrecht, möchte ihn zum Essen zwingen (er ist nicht untergewichtig!), möchte Ausflüge in der Schule verbieten (weil es könnte was passieren), möchte verbieten dass er alleine zu Freunden zum
Spielen darf (weil man weiß ja nie was die Eltern machen).
Mein Sohn möchte überhaupt nicht zu seinem Vater, wegen oben genannter Gründe und vielem mehr.
Im Falle einer Scheidung, wird der Besucht ja meistens auf 14- tägig geregelt.
Muss das Kind denn zum Vater, auch wenn es absolut nicht möchte weil es vom Gericht bei der Scheidung so angeordnet wurde?

Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation?
Liebe Grüße und Danke im Voraus!

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Der Umgang wird bei der Scheidung nicht unbedingt geregelt. Aber wenn der Vater Umgang will und du den verweigerst, hat er schon gute Chancen auf einen Standardumgang, zur Not per Klage.

Ich würde dir raten, eine Elternberatung/Erziehungsberatung aufzusuchen. Im Idealfall gemeinsam. Was dein Mann da macht ist sicher nicht toll, aber wird schwerlich zu einem Umgangsausschluss führen.

LG

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Geh zu Eurem zuständigen Jugendamt, die werden Dir helfen, i.d.R. auch mit einem gemeinsamen Gespräch mit Euch beiden. Es ist gut, wenn die den Sachverhalt kennen, auch für den Fall einer gerichtlichen Regelung.

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Hallo.

Bei meiner Scheidung damals wurde das rausgenommen, da wir das vorab schon mit dem Anwalt geregelt hatten. Ich habe ihm ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt, wie er es nutzte, war sein Ding. Damit war auch er einverstanden. Nur habe ich zu ihm gesagt, ich werde die Kinder nicht zwingen. Wenn sie nicht möchten, dann musst du das mit ihnen regeln aber ohne Zwang bitte. Naja, bei ihm war es umgekehrt, er hat sein "Recht" eher sporadisch wahrgenommen. Was mir nicht gefiel, dass ich Absagen am Anfang immer auffangen musste bzw. erklären,. Ich habe gesagt, auch dieses möchte er ab sofort alleine klären. Wenn er seine Verabredungen nicht einhalten kann /möchte, dann muss er es rechtfertigen.

Ich würde mit ihm vorher reden. Das es in euer beider Interesse ist, dass das Kind freiwillig und gerne zum Vater geht. Dass du ihm keine Steine in den Weg legst, er aber auf sein Verhalten achten sollte.

LG

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Hallo!

Die "Entscheidung" ist eigentlich total simpel:

Selbstverständlich hat der Umgang statt zu finden - ganz besonders wenn er schon gerichtlich geregelt ist. DU hast ihn positiv zu unterstützen.
Das ist die Rechtslage.

Wie ist es denn wenn dein Sohn keine Lust auf Schule hat, denn da muss man still sitzen, darf nicht machen was man will und bekommt auch noch doofe Hausaufgaben.
Muss er dann hin oder nicht?

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Ich glaub zwingen darf man das Kind nicht wenn es nicht möchte dann möchte es nicht :)

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... Wie bei der Schule: Wenn es da nicht hin möchte, dann möchte es eben nicht ...