Verzwickte Situation..... Unterhalt/Kinder/Karenz

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen!

Folgende Situation:
Ich bin seit 3 Jahren mit meinem Mann verheiratet. Wir haben 3 gemeinsame Kinder, 9 und 6 Jahre und 4 Monate. Nun stehen wir kurz vor der Trennung.

Wenn die Trennung vollzogen wird muss ich ausziehen, da es sein Haus ist. Das Baby käme mit mir mit und die zwei Großen würden bei meinen Mann bleiben. Mit dem bin ich grundsätzlich einverstanden. Dadurch müssen sie die Schule nicht wechseln und würden im gewohnten Umfeld bleiben.

Ich möchte aber die zwei großen zu gleichen Teilen betreuen wie mein Mann.

Bin ich zu Unterhalt verpflichtet trotz Karenz? Und wie siehts dann mit dem Baby aus, da ist ja so gut wie immer bei mir, muss mein Mann mir dann Unterhalt fürs Baby zahlen?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus !

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Was meinst du mit Karenz?

Theoretisch müsste dein Mann dir Unterhalt für das Baby zahlen und du ihm Unterhalt für die beiden Kinder, die bei ihm wohnen. Da du mit einem Neugeborenen erst mal nicht arbeiten gehen kannst, wirst wohl auch du zunächst Unterhalt bekommen.

Wie stellst du dir das vor, dass du die Großen zu gleichen Teilen betreuen willst wie dein Mann, wenn sie doch beim Vater leben sollen?

Wie ist der Güterstand? Muss dir dein Mann evtl etwas wegen Zugewinn auszahlen?

Ich denke, bei dir gibt es Beratungsbedarf durch einen Anwalt.

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Die TE wohnt in Österreich.

LG

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Karenz in dem Fall also Elternzeit...

Danke Dir und LG#winke

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Da du von Karenz schreibst - bist du aus Österreich?

Bei einer Doppelresidenz der Kinder und ungefähr gleichen Gehalt der Eltern wird kein Unterhalt fällig.

Sonst musst du für die großen natürlich Unterhalt zahlen. So lange du in Karenz bist, kannst du nicht und dir wird auch nix passieren.

Aber danach bist du verpflichtet, alles zu tun um die Kinder finanziell zu versorgen. Dann musst du zahlen, notfalls wird dein altes Gehalt zu Grunde gelegt (Anspannungsgrundsatz).

16% deines Gehaltes netto pro Kind musst du im Moment zahlen, wenn die Kinder älter werden mehr. 13. und 14. zählt auch mit!

Für das dritte Kind muss dein Mann an dich entsprechend Auch zahlen.

Für dich selbst könntest du auch Betreuungsunterhalt fordern, aber nur bis das jüngste maximal 5 Jahre alt ist. Dann ist Schluss.

LG

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Danke für die Hilfreichen antworten!

Gibt es Betreuungsunterhalt überhaupt in Österreich?

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Der nachehelich Unterhalt ist in Österreich komplett anders geregelt als in Deutschland und hängt im wesentlichen vom Verschulden der Ehezerrüttung ab. Doppelresitenz ist gesetzlich nach wie vor unzulässig. Ich würde dir dringend raten, einen Anwalt zu nehmen, um nicht eine Vereinbarung zu schließen, die du später bereust.

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