Steuererklärung bei Trennung bzw Scheidung

Hallo!

Ich bin seit 5 Monaten von meinem Ehemann getrennt. Wir haben 2 gemeinsame Kinder.

Ich bin im April diesen Jahres ausgezogen mit den Kids.

Er möchte jetzt die Steuererklärung abgeben und möchte meine ganzen Unterlagen haben. Nun zu meiner Frage

Kann ich die Steuererklärung für 2016 nicht allein machen? Müssen wir die tatsächlich gemeinsam bearbeiten und abgeben?

Einige Infos:
In der Ehe habe ich immer eine getrennte Veranlagung gemacht.

Er ist in der Privatinsolvenz.

Seit März 2016 ist er Freiberufler und verdient richtig gut, aber an das Finanzamt hat er noch keine Steuern gezahlt.

Ich hab einfach nur riesen Angst, dass ich für seine Steuern der Freiberufligkeit aufkommen muss.

Ich möchte die Steuererklärung unbedingt allein machen!

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Steuerrechtlich kannst du die Veranlagung für 2016 alleine machen lassen. Familienrechtlich bist du im Rahmen der nachehelichen Solidarität verpflichtet, der Zusammenveranlagung zuzustimmen und die Steuerlast so niedrig wie möglich zu halten.

Welche Steuerklasse hattest du?

Du kannst nach der Veranlagung einen Aufteilungsbescheid beantragen, dann wird die Nachzahlung/Erstattung nach Zusammenveranlagung für jeden einzeln berechnet. Da sollte aber ein Profi drauf gucken, ob das die richtige Entscheidung ist.

Außerdem würde ich ihn bitten, dass er dir seine Unterlagen aushändigt oder ihr gemeinsam einen Steuerberater aufsucht.

LG

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Du musst ihm nicht deine Unterlagen geben. Du kannst eine eigene Steuererklärung ausfüllen, die dann ggf mit der deines Ehemanns zusammen geführt wird.

Wenn es nachteilig für deinen Ehemann wäre getrennt veranlagt zu werden, dann darfst du nicht gegen die Zusammenveranlagung stimmen.

Du kannst aber die Aufteilung beantragen, dann musst du nicht für ihn zahlen nur weil er noch nichts ans Finanzamt gezahlt hat.

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Zur Zusammenveranlagung bist du nur verpflichtet wenn du nicht gearbeitet hast, wenn ihr ja eh schon lange getrennt veranlagt werdet, ist das auch kein Problem dieses Jahr auch noch getrennt zu machen.

Hast du dem Finanzamt schon mitgeteilt das ihr getrennt seid?

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Vorsicht, das ist pauschal so nicht richtig. Steuerrechtlich ist das kein Muss. Aber familienrechtlich hat er einen Anspruch darauf, wenn er so günstiger fährt. Er kann die Zusammenveranlagung einklagen.

Die Vorjahre sind insoweit irrelevant, als das Prinzip der Abschnittsbesteuerung greift und was 2015 günstiger war bei geänderten Sachverhalten 2016 nicht mehr günstiger sein muss. Man kann jedenfalls kein Gewohnheitsrecht daraus ableiten.

LG

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Ok familienrechtlich kannte ich mich nicht aus, da hast du tatsächlich recht.

Aber dann bleibtder TE immerhin einen Aufteilungsbescheid zu beantragen und dann auch nur für ihren Teil zu haften.