Steuerklasse nach Scheidung bei gemeinsamem Sorgerecht

Im Trennungsjahr: Mann Steuerklasse I und Frau Steuerklasse II

Nach der Scheidung, bei Wechselmodell und gemeinsamem Sorgerecht, beide Steuerklasse I, oder wie ist das dann?

Oder kann weiterhin einer Steuerklasse II beziehen oder sogar beide wegen des Wechselmodells. Wir kommen selbst für den Unterhalt auf. Keiner zahlt dem anderen irgendwas.

Danke für Antworten!

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Steuerklasse 2 für den, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist und bei dem kein anderer Erwachsener lebt. Ist er bei beiden gemeldet, dann bekommt der Stkl. 2, der das Kindergeld bezieht.

Steuerklasse 2 für beide ist steuerrechtlich nicht möglich.

Kurz: alles so wie in der Trennungszeit.

LG Küstenkönigin

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Und wenn ein Kind beim einen und eins beim Anderen gemeldet ist?

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Dann kann jeder Stkl. 2 bekommen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

LG

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