ehevertrag sinnvoll?

hallo,

ich weiß jetzt nicht, ob ich im richtigen forum bin...

aber vielleicht kennt sich ja hier jemand etwas aus.

meine frage steht ja schon oben:-)

ist ein ehevertrag sinnvoll#kratz
was kann man da festlegen??

kurz zu uns:
wir sind beide anfang 20 und wollen im september heiraten#huepf#huepf#huepf
wir haben einen sohn von 8 mon. mein freund ist alleinverdiener, ich bin noch zu hause, will aber ab nächsten sommer studieren...
wir leben zu miete und haben auch beide keinen größeren besitz den wir in die ehe mitnehmen...

ich weiß, man soll eigentlich vor einer hochzeit nicht an trennung denken... habe aber bei meinen eltern gesehen wie schnell eine ehe nach 25j zuende sein kann, und wie unfair so etwas laufen kann...#schwitz

freue mich über antworten#danke

euch noch einen schönen abend

gitte

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>>ist ein ehevertrag sinnvoll<<

Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn die Vertragspartner sich nicht mit den Rechtsfolgen der Zugewinngemeinschaft, in der die Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung leben (sofern keinerlei Ehevertrag gemacht worden ist), identifizieren können. Identifikationsprobleme gibt es häufig im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich. Er kann durch eine entsprechende Regelung im Ehevertrag ausgeschlossen werden. Identifikationsprobleme gibt es häufig auch mit dem Unterhaltssystem. Auch der nacheheliche Unterhalt bzw. der Kindesunterhalt kann im Ehevertrag geregelt werden.

>>was kann man da festlegen??<<

Grundsätzlich ist ein Ehevertrag nicht an bestimmte Inhalte gebunden, dh hierin kann alles das geregelt werden, worauf die Vertragsparteien Wert legen. Beispiele für häufig in Eheverträgen anzutreffende Regelungsbereiche:
- die Verteilung des Hausrates im Falle der Scheidung;
- das Schicksal von Immobilien oder Mietwohnungen;
- der Zugewinnausgleich;
- Unterhaltsregelungen.

>>ich weiß, man soll eigentlich vor einer hochzeit nicht an trennung denken...<<

Das sollte man sehr wohl. Nur weil sich die wenigsten vor einer Eheschließung Gedanken über eine mögliche Trennung machen, heißt das nicht, daß man selbst ebenso leichtsinnig sein muß.

>>habe aber bei meinen eltern gesehen wie schnell eine ehe nach 25j zuende sein kann, und wie unfair so etwas laufen kann...<<

Ein Ehevertrag schützt nicht davor, daß im Falle der Trennung nicht doch schmutzige Wäsche gewaschen wird. Ebenfalls bietet ein Ehevertrag keine Rechtssicherheit, da der Inhalt grundsätzlich der richterlichen Prüfung zugänglich ist. Das bedeutet, daß Regelungen in Eheverträgen trotz ihrer einstmals einvernehmlichen Vereinbarung unwirksam sein können. Daher soll grundsätzlich vor dem Abschluß eines Ehevertrages eine eingehende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.

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Nein, in eurer jetzigen Situation ist ein Ehevertrag nicht sinnvoll. Ihr entsprecht quasi genau dem Bild einer Beziehung, die der Gesetzgeber hatte, als er die gesetzliche "Normallage" Zugewinngemeinschaft geschaffen hat. Diese geht nämlich davon aus, dass ein Partner das Familieneinkommen verdient, während der andere hauptsächlich die Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernimmt. Im Falle einer Scheidung wird dann davon ausgegangen, dass das erwirtschaftete Vermögen von BEIDEN Partnern arbeitsteilig erwirtschaftet wurde - nur hat einer zu hause und einer "auf der Arbeit" gearbeitet. Das stellt eine sehr sinnvolle Regelung dar, weil sonst der ggf. seit 20 Jahren den Haushalt und die Kinder versorgende Partner im Falle einer Scheidung ohne jegliches Vermögen darstehen würde, obwohl er durch seine Arbeit dem andern Partner ja ermöglicht hat, berufstätig sein zu können und gleichzeitig Kinder in die Welt zu setzten. Auch Unterhaltszahlungen für den Partner machen Sinn.
Eure Situation entspricht dieser gesetzlichen (und sinnvollen!) Lage weitestgehend.
Sinnvoll ist ein Ehevertrag in erster Linie in folgenden Fällen: einer der Partner ist selsbtändig und im Falle einer Scheidung nach z.B. 20 Ehejahren müsste die Frima zerschlagen werden, weil nicht genug Barvermögen vorhanden ist, den Zugewinnausgleich dem Partner zu zahlen. Oder es bestehen nur geringe Utnerschiede im Einkommen bei Doppelverdienerpaaren - dann macht ein Unterhaltsausgleich keinen Sinn, wenn jeder für sie selbst aufkommen kann.
Eingebrachtes Vermögen bleibt übrigens weiterhin im Eigentum des Ehepartners, der es eingebracht hat, und auch während der Ehe erlangte Ebschaften gegen NICHT ins gemeinsame Vermögen über, sondern gehören dem Erben alleine.
Ihr könnt also mit dem Abschluss eines Ehevertrages getrost noch ein paar Jahre warten. :-)
Grüße, teufelchen05

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So einen Unsinn habe ich selten gelesen.

>>Ihr entsprecht quasi genau dem Bild einer Beziehung, die der Gesetzgeber hatte, als er die gesetzliche "Normallage" Zugewinngemeinschaft geschaffen hat.<<

Und inwiefern spricht das gegen den Abschluß eines Ehevertrages?

>>Diese geht nämlich davon aus, dass ein Partner das Familieneinkommen verdient, während der andere hauptsächlich die Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernimmt. Im Falle einer Scheidung wird dann davon ausgegangen, dass das erwirtschaftete Vermögen von BEIDEN Partnern arbeitsteilig erwirtschaftet wurde - nur hat einer zu hause und einer "auf der Arbeit" gearbeitet. Das stellt eine sehr sinnvolle Regelung dar<<

... und so äußerst sinnvoll, wenn -wie so oft- Immobilien im Spiel sind. Einen größeren Unfug habe ich selten gelesen. Es klingt wie Hohn, den Zugewinn und den Zugewinnausgleich als "sinnvoll" zu bezeichnen. Er ist der Hauptgrund für die Vernichtung der Werte, die während der Zeit der Ehe gemeinsam geschaffen wurden.

>>Auch Unterhaltszahlungen für den Partner machen Sinn.<<

Auch das ist in dieser pauschalisierten Form großer Unsinn. Familienrechtliche Unterhaltsansprüche unterliegen prinzipiell keiner zeitlichen Begrenzung. Der Unterhaltspflichtige hat keinerlei Einfluß darauf, wie lange der Unterhalt zu zahlen ist. Damit hat er keinerlei Planungssicherheit. Die familienrechtliche Ausgestaltung des Unterhaltssystems ist daher gegenüber Unterhaltspflichtigen grob ungerecht. Wieso sollte man also nicht eine gerechtere Regelung in einem Ehevertrag vereinbaren? Auch die einzelnen Arten von Unterhalt machen nicht wirklich Sinn. Wieso sollte nach einer Scheidung der eine immer noch von des anderen Einkommen (gewissermaßen wie ein Parasit) profitieren?

>>Eure Situation entspricht dieser gesetzlichen (und sinnvollen!) Lage weitestgehend.<<

Sinnvoll ist die gesetzliche Regelung nur für Frauen. Sie sind in der Position der Ernährten. Sie kriegen im Fall der Scheidung ohne ihr Zutun Vermögen in Form des Zugewinns und Einkommen in Form von Unterhalt. Die gesetzliche Regelungen der Eltern zum Kind sind nochmal um einiges perverser. Das sehen sogar Frauen ein.

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Hallo Mikuhase,
erstmal vorweg: ich finde, dass Dein Ton absolut unangemessen ist - meine Aussagen als "großen Unsinn" zu bezeichnen" ist ganz schön daneben... aber das nur am Rande.
Ich gehe in meinen Überlegungen von dem - auch heute in Deutschland noch am weitesten verbreiteten Fall der - "Einer verdient, der andere bleibt zu hause, macht den Haushalt un erzeiht die Kinder" - Ehe aus. Ob Mann oder Frau arbeiten geht bzw. zu hause bleibt, ist dabei völlig egal. Ich bin mir mit meinem Mann einig: Sollte es passieren, dass er alleine das Familieneinkommen erarbeitet, während ich zu hause den Haushalt führe und die Kinder versorge, ist das durch seine Arbeit erwirtschaftete Geld UNSERES. Wir haben beide für die davon angeschafften Vermögenswerte gearbeitet. Er außer haus und ich zu hause. Durch meine Arbeit werde ich ihm ja auch erst ermöglichen, außer haus zu arbeiten und gleichzeitig Kinder groß zu ziehen. Also ist im Falle der Scheidung die Teilung des während der Ehe hinzu erwirtschafteten Vermögens nur fair. (Ich spreche von "normalen" Einkommen. Nicht vom Konzernmanager, der im Jahr Millionen verdient. Da ist eine ehevertragliche Regelung sinnvoll! Aber ich habe schließlich der "normalen" Ursprungsposterin geantwortet!). Du sagst, die Frau bekäme OHNE IHR ZUTUN ein Vermögen in Form des Zugewinns. ICh finde die den Hushalt führende und die Kinder erziehende Frau hat sehr wohl ETWAS GETAN!
Und Unterhaltszahlungen für die Ehefrau machen auch Sinn. Oder bist Du etwa der Ansicht, dass z.B. meine Mutter - falls sie sich nach 40 Jahren Ehe hätte scheiden lassen (was sie nicht getan hat) - komplett ohne monatliches Geld dastehen sollte? Sie z.B. war immer "nur" Hausfrau und hat meinen Bruder und mich groß gezogen. Das war in den Augen meiner Eltern (und auch meinen) eine gleichwertige Arbeit zum Beruf meines Vaters. Wenn eine solche Ex-Ehefrau keinen Unterhalt von ihrem Mann bekäme, wäre sie sofort Empfängerin von staatlicher Unterstützung. Aber die Eheleute haben sich für diese Familienführung entschieden und müssen daher auch im Falle einer Scheidung die Konsequenzen daraus ziehen und weiterhin füreinander einstehen. Warum sollte dies die Aufgabe des Staates sein?
Verstehe mich nicht falsch, ich spreche hier von der Idee des Gestzgebers und nicht von den Fällen, in denen Ehen zerbrechen und die Beteiligten nur noch versuchen, sich gegenseitig fertig zu machen.
Und übrigens: Familienrechtliceh Unterhaltszahlungen unterliegen sehr wohl zeitlichen Begrenzungen.
Grüße, das teufelchen, das schon ein bißchen Ahnung hat, wovon es spricht... ;-)

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Hallo Gitte,

also ich würde jederzeit einen Ehevertrag abschließen!
Wir haben damals auch nichts gehabt außer uns. ;-) Keiner hatte ein Vermögen oder sonstiges. Wir haben uns dann ein Haus gekauft. Beide Elternteile ahben etwas dazugetan, seine mehr. Tja, und jetzt stehen wir beim Notar und Rechtsanwalt und streiten uns über den Anteil für das Haus.
Er bezahlt mich zwar aus. (ich bin damit auch einverstanden)Aber es ist viel viel weniger als mir zustehen würde........

Bienchen