Unterhalt einfach so festlegen?

Huhu,

mein Mann hat mir am Donnerstag eröffnet, dass er die Trennung möchte.
Wir haben 4 Kinder und mache zur Zeit eine Ausbildung und verdiene nichts.

Können wir den Unterhalt jetzt einfach so vereinbaren, nach der Berechnung der Düsseldorfer Tabelle bzw. diversen Rechnern?
Oder muss man da unbedingt zum Anwalt/Jugendamt?
Braucht es einen Vertrag?

Ich muss unbedingt ganz bald Klarheit über die finanzielle Situation haben, weil ich gefühlt sonst vor dem Nichts stehe.
1000 fragen, wie es weiter geht und ob ich mit den Kindern allein im Haus bleiben kann...dabei ist das alles so schon belastend .

Was muss ich sonst noch alles regeln, ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll!?

Danke für ein paar Tipps.

LG Stepke

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Hallo!

Grundsätzlich könnt ihr den UH regeln wie ihr wollt wenn

1. Ihr euch einig seid.
2. Keiner von beiden Sozialleistungen beziehen will.

In irgendeiner Form schriftlich festhalten sollte man die Vereinbarung schon.

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Man sollte immer unterscheiden zwischen Trennung und Scheidung. Bei "nur Trennung" könnt ihr alles regeln wie ihr wollt. Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Bei einer Scheidung sieht das schon anders aus.
Kindesunterhalt will bei uns jeder Richter tituliert sehen. Das ist hier ein kleines "regionales" Extra. Den nachehelichen Unterhalt musst du auch titulieren lassen. Der würde dir zustehen, da du noch in Ausbildung bist und diese während der Ehezeit begonnen hat. Natürlich muss ihm sein Selbstbehalt immer verbleiben.

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"Den nachehelichen Unterhalt musst du auch titulieren lassen"

woher kommt bitte dieses MUSS?

Wenn sie sich einig sind gibt es keinen Grund für einen Titel.
OK, jeder RA wird dazu raten, denn das steigert ja den Streitwert und somit das Honorar.

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Das kommt darauf an, wie du die Sache siehst. Wenn du versuchst, eine Wohnung zu finden aufgrund der mündlichen Zusage deines Ex, dass du Unterhalt bekommst, hast du wohl echt schlechte Karten. Natürlich ist es völlig egal, wenn er Ex eh kaum mehr verdient als der Selbstbehalt und nach der Scheidung Frau wieder arbeiten kann - aber was ist, wenn nicht? So eben, wie in meinem Fall?
Und ja, hier wollen die Gerichte den Titel für den Kindesunterhalt sehen. Ohne den gibt es keine Scheidung. Bei solchen Extremfällen, wie bei mir, muss der nachehelichen Unterhalt auch geregelt sein.

Ich kenne mich zwar in der Thematik jetzt nicht so genau aus, aber der Notar, der diesen Vertrag gemacht hat, war ein anderer als mein Rechtsanwalt. Und in meinem Vertrag steht explizit der Satz drin, dass wir alle bestätigen, dass dieser Notar und Rechtsanwalt in dem Scheidungsfall noch nicht für uns tätig geworden ist. Mein Rechtsanwalt hat auch von Anfang an abgelehnt das zu machen. Ich denke mal, er darf das garnicht. Also Gewinnsucht kann es nicht sein - ein Haufen gekostet hat es trotzdem. Da stimme ich dir zu. Ich glaube aber das ist irgendwie auch abhängig von der Höhe des Unterhalts, oder?