Getrennt lebend - Hauskauf vor der Scheidung? Hilfe!!

Hallo ihr Lieben!

Ich habe gerade ein ziemlich großes Problem, das genau genommen meiner Bequemlichkeit in den letzten beiden Jahren geschuldet ist...

Mein Mann und ich leben seit Ende 2011 getrennt. Wir haben beide neue Partner und unser Verhältnis ist gut. Wir streiten um nichts ( wir hatten ja auch nicht viel ;-) ) und mit den Kindern klappt auch alles.

Wir wollten immer eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt usw. haben das aber bisher aufgrund der Laufereien nicht in Angriff genommen.

Nun haben mein Partner und ich (ziemlich kurzfristig) beschlossen, ein Haus zu bauen. Jetzt zu meiner Frage :

Ab wann erlischt der Anspruch meines Noch-Ehemannes auf mein zugewonnenes Vermögen? Gilt das ab dem Tag des Scheidungsantrages??? Denn so eine Scheidung zieht sich ja auch wenn man sich einig ist um einige Monate. Hab echt Angst, dass das nicht rechtzeitig geregelt ist... #zitter

LG, julke

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Verstehe nicht so genau wo dein Frage hinziehlen soll aber ich versuchs mal.

Wenn beide sich einig sind wegen der Scheidung geht alles schnell da das Trennungsjahr ja bereits um ist.

Scheidung einreichen dann nimmt das Gericht den Versorgungsausgleich vor. Das heißt beide erhalten ein Formular das ihr ausfüllen müßt. Hier müssen Angaben gemacht werden wo wer wann und wie lange du während der Ehe gearbeitet hast.

Wo du noch Anwartschaften während der Ehe erworben hast. Lebensversicherung usw.

Alles betrifft nur den Zeitraum während der Ehe.

Das Gericht prüft die Unterlagen und wenn alles so easy ist geht alles auch schnell.
Scheidungstermin und dann wird auch meistens gleich der Versorgungsausgleich mit geregelt.

Was du meinst ist denke ich der Zugewinnausgleich. Dieses kann man machen, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden z.B. über einen Ehevertrag.

Also im Klartext: Man schaut was hat jeder von euch an Vermögen vor der Ehe. Dann wird geschaut was an Vermögen während der Ehe angeschafft wurde und wer nun besser da steht. Wenn nun also am Ende der Ehe dein Mann mehr an Vermögen während der Ehe erwirtschaften konnte weil du z.B. die Kinder versorgt hast. Du aber vor der Ehe mehr mit reingebracht hast wird gerechnet. Gleicht sich das aus hat niemand dem anderen etwas abzugeben. Geht nun einer aus der Ehe mit viel mehr raus als der andere kommt es zum Ausgleich.

In der Regel wird dieses aber erst nach der Scheidung verhandelt. Macht ja sonst auch keinen Sinn da ihr ja noch verheiratet seid.

Also auch jetzt wenn dein Noch Mann arbeitet und du z.B. nicht zählen auch noch seine Anwartschaften beim Versorgungsausgleich. Solange bis ihr geschieden seid.

Ein Zugewinnausgleich erfolgt also nach der Scheidung und wenn du etwas genaueres Wissen möchtest, solltest du dir einen Stift nehmen und alles genau notieren. Was hatte er was du und so genau wie möglich. Dann mal ausrechnen lassen. Wenn nichts bei rum kommt ist es ja egal somit braucht keiner da was machen.

Aber mit dem Häuschen bauen und eben Lotto-Gewinn usw. bitte warten denn solange die Scheidung nicht durch ist, hat er Anspruch. Die Scheidung kann gleich rechtskräfig sein wenn beide einverstanden sind oder erst 4 Wochen nach der Scheidung.

Selbst wenn du während der Ehe eine Lebensversicherung abgeschlossen hast mit Rentenwahlrecht fällt diese dem Versorgungsausgleich zum Opfer.

Als schnell Scheidung einreichen. Da beide sich einig sind und Trennungsjahr rum kann es schnell gehen. Aber der Versorgungsausgleich kann dauern. Ein paar Monate mußt du einkalkulieren selbst bei Einigung. Das Gericht schreibt nämlich jeden an. Ob die Rentenversicherung oder Versicherungen bei der du eine Lebensversicherung hast. Und das dauert bis Antworten kommen und dann muß das Gericht ja noch auswerten usw.

Warum nur die Eile?

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

Gruß

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Hallo.

Dann entschließe mal kurzfristig alle Hebel in Bewegung zu setzen, dass der Scheidungsantrag eingeht. Warum aufgrund der Laufereien habt ihr es noch nicht gemacht. Soviel Lauferei wie bei der Planung und Umsetzung eines Hausbaues ist es auch nicht. Und wenn ihr euch um nichts streitet und alles auch geklärt ist soweit, dann brauchst du dir doch keinen Kopf machen. Also ein Schritt nach dem anderen. Erst Scheidungsantrag einreichen und dann Hausbauen.

Alles Gute.

LG

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Die Ehezeit endet für die Berechnung des Zugewinnausgleichs am Ende des Monats, in der Scheidungsantrag dem Gericht wirksam zugegangen ist. Das ist dann auch der Stichtag für den Zugewinn.

Außerdem hat man mit frisch gekauftem Haus eher keinen Gewinn, den man teilen könnte. Aber solange bis die Scheidung eingereicht ist, würde er erben, wenn dir was passiert.

LG

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Ich kann das dir generell gar nicht sagen. Bei meiner Scheidung hat die Richterin irgendwann einen Termin für das Eheende festgelegt (letztes Jahr Mai). Anhand diesen Datums wurde alles berechnet. Geschieden sind wir bis heute noch nicht.
Eingereicht wurde die Scheidung im Februar und mit dem Datum des getrennt lebend passt es auch nicht zusammen.

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In diesem Fall geh doch mal bitte schnell zu einem Notar. Mit deinem Noch-Mann. Vereinbart eine Gütertrennung und das Problem ist gelöst!

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Hallo,

hört sich ja nicht so toll alles an. Ich wünsche Dir für die Zukunft alles Gute :-) Bei Deinen Fragen die Du hast, gibt es immer 2 Alternativen: Sichtweise/ Ansprüche Mann/ Sichtweise/ Ansprüche Frau! Du solltest Dich auf jeden Fall von einem Fachexperten für Scheidungsrecht beraten lassen. Hier hast Du schon viele interessante Anlaufstellen, welche Dir bestimmt Deine Fragen fachkompetent beanworten können!

Liebe Grüße

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Hallo,

es ist auf jeden Fall richtig, dass es immer 2 Seiten der Medaillie gibt. Schuld nur bei einem zu suchen, wäre auf jeden Fall falsch! Ein guter Bekannter von mir hat gerade eine Scheidung im letzten Jahr hinter sich und ist natürlich auch heilfroh, dass das Martyrium jetzt vorbei ist. Und ich rede hier nicht von der Trennung zur Frau, sondern die ganzen Wege (Anwalt, Ämter, gemeinsames Haus) und alles was dort noch so mit zu entscheiden ist. Bruno (so heißt mein Freund) hatte mit Hilfe seines Fachanwaltes für Scheidungsrecht - http://www.scheidungsrechtsanwalt.com/ eine gute Wahl getroffen. Der Rechtsanwalt hat es hinbekommen (durch Mediation), dass sich beide Parteien (Frau/Mann) außergerichtlich geeinigt haben! Diese war sehr zum Vorteil, da eine Scheidung vor Gericht immer ein Rosenkrieg zur Folge hat, und für beide bestimmt nicht angenehm ist! Im Vorfeld hat er sich natürlich auch die nötigen Informationen eingeholt, welche Ihn dazu veranlasst haben, überhaupt einen Anwalt zu konsultieren. Unter anderen gibt es im Internet sehr gute Bewertungsportale (http://www.pointoo.de/poi/Berlin/Rechtsanwaelte-fuer-Familienrecht-Ljoscha-Reister-und-Wolfgang-Uhlig-Rechtsanwaelte-in-Partnerschaft-22403358.html), welche Auskunft über Erfahrungen und viele Informationen zu einem bestimmten Unternehmen anführen.

Jetzt führt Bruno ein sehr entspanntes Leben und geht einen neuen Abschnitt in Richtung Zukunft!

Liebe Grüße

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Also, wenn ich das richtig sehe, geht es dir darum, einen Trennungszeitpunkt festzulegen. Und der solte am besten gleich zu Beginn der Trennungszeit festgelegt werden. Das raten auch viele Anwälte. Sehr ausführlich habe ich das hier gefunden: http://www.ra-knauf.de//trennung.php Denn sonst kommt es eben zu solchen Situationen, wie die deine. Habt ihr irgendwie dokumentiert, wann ihr das Trennungsjahr begonnen habt? Gibt es Dokumente, Belege, Einkaufszettel oder ähnliches, wonach ihr euch da richten könnt?

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