Kfz Schaden während Beziehung, Streit um Regulierung nach der Trennung...

Leider finde ich kein Forum, wo diese Rechtsfrage besser aufgehoben ist... Ich muss heute was für meine Schwester fragen. Sie hat sich Ende letzten Jahres von ihrem Verlobten getrennt, der ihr inzwischen das Leben echt schwer macht. So kenne ich ihn gar nicht, drum weiß ich nicht, ob er das alles auch durchzieht, was er grade androht... jedenfalls hat sie im Juni letztes Jahr beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto angedötzt. Die Versicherung hat wohl den Schaden am anderen Auto bezahlt, aber nicht die Kratzer an seiner Stoßstange (das Auto hat er finanziert). Er meinte damals, dass das nicht gemacht werden braucht, das sei ja nicht so schlimm.
Jetzt sagt er, dass er eine neue Stoßstange braucht und sie das zahlen soll, 1100 Euro. Das würde er auch einklagen, wenn sie nicht bezahlt. Sie hat schon einen Termin bei einer Werkstatt ausgemacht, um das anschauen und richten zu lassen, das hat er abgelehnt.

Nun meine Fragen: Muss sie den Schaden bezahlen? Wenn ja, zahlt das die Haftpficht in dem Fall? Eigentlich muss sie doch als weiterer Fahrer in der Versicherung gestanden haben, oder? Darf er die Reparatur durch "ihre" Werkstatt ablehnen? Auch wenn seine Variante deutlich teurer ist?

Ehrlich, nach einer Trennung zeigt sich, wie ein Mensch wirklich ist... aus der Sicht ist es gut, dass sie gegangen ist, auch wenn es ganz andere Gründe hatte!

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Dein Schwester muß als weiterer Fahrer eingetragen gewesen sein, sonst hätte die Versicherung des Verlobten nicht bezahlt.

Wer das Auto gekauft oder bezahlt hat spielt ja keine Rolle.
Es ließt sich so das der Verlobte der Versicherungsnehmer und Halter des Kfz ist und deine Schwester eben als weiterer Fahrer eingetragen.

Da das Kfz entweder nur Haftpflicht versichert oder mit Teilkasko versichert ist ist klar das die Versicherung den Schaden vom beschädigtem Fahrzeug zahlt und den Eigenschaden nicht. Dazu bräuchte man eine Vollkaskoversicherung.

Da nun der Verlobte ja nun Schadensersatzansprüche an deiner Schwester stellt sollte sie Ihre Haftpflichtversicherung informieren. Sicher kann er seinen Schaden da reparieren lassen wo er es meint. Erstmal ist der EX-Verlobte Beweispflichtig. Das heißt er muß beweisen das deine Schwester den Schaden verursacht hat. Sie sollte vorsorglich unbedingt mit Ihrer Versicherung sprechen den wenn er es einklagt und die Haftpflicht sieht es anders wird auch Ihre Versicherung den Rechtsstreit führen für sie.

Auf jeden Fall die Versicherung anrufen und genau schildern wie es war. Sie hat hier nichts zu befürchten und soll sich von so einem A... nicht bange machen lassen.

Sie sollte einfach alles abklären für den Fall der Fälle und abwarten was der Typ nun macht.

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Die Versicherung reguliert den Haftpflichtschaden auch wenn ihre Schwester nicht mit im Versicherungsvertrag eingetragen ist. Wird aber in dem Fall den Versicherungsnehmer mit an den Kosten beteiligen.

FG blaue-rose

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"Auf jeden Fall die Versicherung anrufen und genau schildern wie es war. Sie hat hier nichts zu befürchten und soll sich von so einem A... nicht bange machen lassen."

Das steht doch irgendwie im Gegensatz zum Rest Deiner Antwort, oder? Sie hat den Schaden verursacht, sie muss prinzipiell zahlen. Die Privathaftpflicht zahlt für mit dem KfZ verursachte Schäden nicht. Neben den Kosten für die Reparatur kann der Ex sogar noch die eventuellen Kosten für eine Hochstufung bei ihr geltend machen. Ich fände das schon ziemlich besorgniserregend.

Und ich finde nicht, dass es arschig ist, sich seine Kosten bei jemandem zurückzuholen, wenn ich darauf zunächst nur wegen der bestehenden Beziehung verzichtet habe.

Viele Grüße
die L.

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Zitat: "Ehrlich, nach einer Trennung zeigt sich, wie ein Mensch wirklich ist... aus der Sicht ist es gut, dass sie gegangen ist, auch wenn es ganz andere Gründe hatte!"

Sorry, aber das könnte er doch genauso behaupten. Und das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun - Ich verstehe das Problem nicht.

Sie hat den Schaden an seinem Fahrzeug verursacht!
Jetzt will sie nicht mehr dafür geradestehen? Was soll denn diese Diskussion?

Seine Vollkasko deckt natürlich auch die Schäden am eigenen Fahrzeug ab - abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Nach der Regulierung des Schadens wird der Schadenfreiheitsrabatt sowohl für die Haftpflicht als auch die Vollkasko - sollte auch diese beansprucht werden - durch Mehrbeitrag angepasst.

Also auf Kosten des Ex!!! Ist deine Schwester bereit die Mehrbeiträge ebenfalls zu übernehmen?

Schaden am fremden KFZ gleich Verkehrsrecht, für weitere Regelung analog der geschilderten Situation gilt das Zivilrecht.

Hoffentlich fackelt der Ex nicht so lange rum und schaltet einen Anwalt ein. Im Zusammenhang mit dem Unfall gibt es für die Beschädigungen an der Stoßstange sicherlich Beweise. Des Weiteren kann ein Sachverständiger gemäß Schäden am Fremdfahrzeug die "Kratzer" am Auto des EX problemlos zuordnen.

Dann wird´s richtig teuer!

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Ich muss zugeben, ich habe mich über Deine Antwort etwas geärgert... Ich lese sie so, als hättest Du den Eindruck, meine Schwester macht einen auf sture Zicke und lässt den armen Kerl mit nix als einem kaputten Auto zurück... ich möchte ein paar Dinge dazu sagen, die vielleicht das eine oder andere klarer machen:

Natürlich möchte sie den Schaden zahlen! Das wollte sie übrigens damals schon, direkt, als es passiert ist, da hat er das abgelehnt. Jetzt hat sie sogar schon einen Termin bei einer Fachwerkstatt ausgemacht, damit die den Schaden begutachten und dann auch reparieren, das wehrt er ab. Er will auf jeden Fall eine neue Stoßstange. Und das kenne ich eben anders, der, der zahlen muss, darf auch eine für ihn günstige Variante wählen. Nicht selber den Lackstift ansetzen, das ist klar, aber nur weil die Gegenseite meint, es muss die komplette Stoßstange ausgetauscht werden, wenn das der Beulendoktor vielleicht für 250 Euro machen könnte, das kann doch auch nicht richtig sein, oder? Und ich habe mich eben gefragt, ob es rechtlich (und auch irgendwie moralisch) vertretbar ist, nach der Trennung Dinge einzufordern, die man während der Beziehung als unwichtig angesehen und abgelehnt hat.

Warum wird es richtig teuer, wenn ein Sachverständiger die Schäden an der Stoßstange zuordnet? #kratz Das verstehe ich nicht, das musst Du mir bitte nochmal erklären.

Ob der Wagen Vollkasko versichert ist, weiß ich nicht. Ebenso wenig, ob da ein Rabattretter im Tarif mit drin ist, so dass es keine Änderung der SF Klasse gäbe. Eigentlich würde ich ihn so einschätzen, aber er zeigt sich jetzt von einer Seite, die ich in all den Jahren ihrer Beziehung so nicht kannte. Ich kenne ihn als netten, ruhigen, hilfsbereiten Menschen, der als erstes sagt "Da finden wir schon eine Lösung" und nicht "ich verklag Dich"... als jemanden, der sich lieber den kleinen Finger abhackt, als eine Absprache nicht einzuhalten, und jetzt ist alles anders. Das meinte ich mit meinem abschließenden Satz, ich kann ihn im Moment einfach nicht mehr einschätzen. Normalerweise wäre er zufrieden, wenn der andere sagt, ich hab da ne Werkstatt, bring den Wagen hin, ich zahle. Und wie oben geschrieben, ist das ja der Weg, den meine Schwester gehen wollte, den ich für richtig halte, und den er ablehnt. Stattdessen will er sie verklagen. Logisch ist das für mich nicht erklärbar, vielleicht kannst Du als Mann da Licht für mich reinbringen? Sie hat sich übrigens nicht wegen einem anderen getrennt, aber vielleicht ist das ja noch viel schlimmer, wegen einem selbst verlassen zu werden... Vielleicht reagiert er deshalb jetzt so extrem...

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Du must dich nicht ärgern. Hier sind Fakten gefragt und auch dem Richter, sollte es zum Rechtstreit kommen, ist das egal ob Freundin oder Kumpel der Verursacher war.

Er entscheidet nach Lage der Dinge. Und die sehen nicht so rosig für deine Schwester aus.

Das ist ein finanziertes KFZ, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass ohne VK, egal ob mit- oder ohne Rabattretter, versichert wurde.
Letztendlich ist das sein Auto, und wenn die Fachwerkstadt die Stoßstange komplett erneuern will, dann ist das OK. Es kann durchaus auch sein, dass die Finanzierung z.B. mit einer hohen Schlussrate endet und das Fahrzeug dann bewertet wird. Dementsprechend würde die von dir geschilderte Schönheitsreparatur (Lackstift, Beulendoc, usw.) auffallen und folglich zu einer Wertminderung führen. Die Zeche zahlt der Ex-Freund.

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Deine Schwester kann nur hoffen, dass es bei der Stoßstange bleibt. Als und damals jemand reingefahren war (wir hatten auch nur einen Kratzer, mussten das aber melden, da es der Firmenwagen war) war noch so einiges anderes mit kaputt gegangen, was hinter der Stoßstange lag und die Insassen vor Unfallschäden schützen sollte. Es wurde jedenfalls ordentlich teuer.

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Ja, das kenne ich auch... aber das hätte ihre Fachwerkstatt ja dann auch festgestellt, das wäre dann eben so!

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Was mich an der Sache etwas verwundert, ist die Tatsache warum die Schäden nicht gleich nach dem Unfall repariert worden ist. Leider wird bei einer Trennung auch nochmal alles aufgewärmt was schon erledigt ist. Mit der Versicherung würde ich abklären und den Werkstatt, dort in Stand setzen lassen wo er gekauft worden ist. Damit ist sie auf der sicheren Seite. Auf keinen Fall würde ich dem Ex-Partner das Geld geben, sondern selbst die Kosten tragen egal ob die Versicherung zahlt oder nicht.

VG Geli

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Hallo.

Sollte es wirklich so sein, dass deine Schwester den Schaden bezahlen soll/muss, dann würde ich an ihrer Stelle ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Er kann ja jetzt auch viel erzählen.

Alles Gute.