Mann verbietet mir(schwanger) Hilfe beim Umzug

Hallo,
mein Mann hat sich von mir getrennt und ich möchte natürlich meinen persönlichen Besitz aus der Wohnung schaffen. Er versucht mir jetzt das Leben zur Hölle zu machen und hat der Polizei erzählt ich wäre gewalttätig gegen ihn und verlangt deshalb dass ich nur in Begleitung der Polizei die Wohnung betreten darf. Beim Umzug wollen mir mein Stiefvater und mein Bruder helfen, da ich unmöglich aus dem 5.Stock schwere Möbel tragen kann, da ich im 5. Monat schwanger bin und mir der Arzt Bettruhe aufgrund einer Gebärmutterhalsverkürzung angeordnet hat. Mein Mann verbietet aber den Zutritt für meine Verwandschaft und sagt er lasse niemanden außer mir und der Polizei rein. Die Polizei meint es wäre angeblich sein Recht, allerdings habe ich den Mietvertrag damals selbst mit ihm zusammen unterzeichnet und es ist somit auch meine Wohnung. Er macht sich per SMS jetzt über mich lustig und schreibt "seh zu wie du deinen Kram alleine aus der Wohnung schleppst, hahaha".
Ich fühle mich hilflos und habe keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Der Termin zum Umzug steht bereits fest, Umzugswagen etc alles bereits bestellt und zwischen unserer gemeinsamen Wohnung und dem Haus meiner Eltern(wo ich momentan verbleibe) liegen 140km Strecke..

Kennt sich jemand vielleicht ein wenig damit aus? Welche Rechte habe ich und bringt es etwas einen Anwalt einzuschalten??
Danke fürs zuhören..Mir geht es sehr sehr schlecht, mein Mann versucht mit allen Mitteln mich fertig zu machen...
Liebe Grüße Lana#schwanger 17+5

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Hallo Lana,

ich denke es ist hilfreich einen Anwalt einzuschalten. So wie du die Angelegenheit schilderst denke ich nicht das ihr eine einvernehmliche Lösung findet.

Reagiere nicht auf seine Provokationen. Sachliche Kontakte sind okay, aber alles was unter die Gürtellinie geht am besten ignorieren. Wenn gar nichts mehr geht alles nur über einen Anwalt regeln.

Freundliche Grüße

blaue-rose

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Was sind das für Polizisten? Eine schwangere Frau, die sich schonen soll, will ihrem Mann gegenüber gewalttätig geworden sein??!! Und du hast den Mietvertrag mit unterschrieben, deshalb hast du die selben Rechte an der Wohnung wie er. Das dürfte die Polizei eigentlich wissen. Haben die bei euch so wenig zu tun, dass sie beim Auszug von Trennungswilligen Begleitschutz geben? Da müssten sie in den Großstädten aber mächtig viel Personal bereithalten, um sicherzustellen, dass nichts mitgenommen wird, was dem verbleibenden Partner gehört. Wie soll die Polizei das beurteilen, wenn der Streit um Omas Kommode entbrennt? Alles sehr merkwürdig. Hat er dir die Geschichte mit der Polizei aufgetischt oder hast du auch mit ihnen gesprochen?

Such dir schleunigst einen Anwalt, den wirst du vermutlich sowieso bald brauchen.

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Hallo !

"Eine schwangere Frau, die sich schonen soll, will ihrem Mann gegenüber gewalttätig geworden sein??!"

Warum bitte nicht? Ich war nicht dabei, du warst nicht dabei. Eine schwangere die im Streit mit einem Küchenmesser auf den Mann losgeht der ihr gerade verkündet hat er will sich trennen ist ja nun keine völlig absurde Situation. Das weiß auch die Polizei.

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<<<Eine schwangere die im Streit mit einem Küchenmesser auf den Mann losgeht der ihr gerade verkündet hat er will sich trennen ist ja nun keine völlig absurde Situation.>>>

Aha, und das weißt du so genau. Oder bist zu vielleicht derjenige, der seine schwangere Frau Steine in den Weg legt. Alles klar.

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Hallo.

Unglaublich, eine Schwangere aus der gemeinsamen Wohnung schmeißen.#contra

Geh zur Polizei und schildere deine Situation. Ich denke mal, die können dir weiterhelfen was den Umzug anbelangt. Besorg dir einen Anwalt, den wirst du auf jeden Fall brauchen. Spätestens, wenn das Kind auf die Welt kommt und du dann Unterhalt von ihm verlangst. Gehst du arbeiten, wenn nicht, dann kannst du jetzt schon Trennungsunterhalt verlangen.

Alles Gute.

LG

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"Unglaublich, eine Schwangere aus der gemeinsamen Wohnung schmeißen." Kennst du den Fall der TE besser als wir? Woraus schließt du das?
Sie schreib Ihr Mann hat sich getrennt, und sie wohnt jetzt woanders.
Von "aus der Wohnung geschmissen" kann ich da nix erkennen.

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<<<Er versucht mir jetzt das Leben zur Hölle zu machen und hat der Polizei erzählt ich wäre gewalttätig gegen ihn und verlangt deshalb dass ich nur in Begleitung der Polizei die Wohnung betreten darf.>>>

Hier zum Beispiel.

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Hallo

ich denke auch das dir nur noch ein Anwalt hilft, den wirst du auch in Zukunft brauchen.

Der Anwalt kann dir eine gerichtliche Anordnung besorgen, sodass du mit Hilfe in die Wohnung kommst und das wenn dein noch Ehemann sich weigert, du die Polizei holen kannst.

Verzeih die persönliche Aussage, aber bei deinem Mann scheinen ein paar Schrauben locker zu sein, oder? Eine Schwangere auf die Straße zu setzen ???

Gruß

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"Eine Schwangere auf die Straße zu setzen ???"

Woraus schließt du das bitte - die OP erwähnt mit keiner Silbe warum sie unter welchen Umständen ausgezogen ist?

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Hallo,
ganz ehrlich? Laß dich nicht auf seine Spiele ein....kein Möbelstück auf diesem Planeten ist so eine Schikane wert!!!! Scheiß auf die Möbel, die sind alle ersetzbar. Hole zum vereinbarten Termin mit Polzei deine persönlichen Sachen (Papiere, Schmuck, Kleidung), alles was du alleine bis zur Wohnungstür tragen kannst, bitte evtl die Polizisten, nen Sack voller Kleidung zur Tür zu bringen. Vor der Tür, nimmt deine Familie die Sachen entgegen....und dann nix wie weg von diesem Typen.
So laufen seine dämlichen Kinderspiele einfach ins Leere. Falls du dann noch Lust dazu hast, laß den Rest einen Anwalt klären, in aller Ruhe. Wäre mir allerdings zu blöd. Wer mir so kommt, dem tue ich niemals den Gefallen, und setze mich mit ihm auseinander.
Laß dich nicht mit Möbelstücken erpressen.....tue ihm und vor allem dir nicht diesen Gefallen....es sind NUR Möbel, tote Gegenstände. In ein paar Jahren lachst du dich über diesen Menschen kaputt....Kopf hoch, alles wird gut.
LG

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OK.

Leider kam bisher von rechtlicher Seite nur kompletter Blödsinn.

Zumindest scheint die involvierte Polizei hier kompetent zu sein und die Rechtslage zu kennen. Du hast durch deinen Auszug das Wohn- und Betretungsrecht an der Wohnung aufgegeben.
Dein Ex hat absolut das Recht jeder Person die ihm nicht passt den Zutritt der Wohung zu verwehren.

ABER: DU hast einen Herausgabeanspruch an deinem Eigentum. Er muss den Kram dann halt selber die 5 Stockwerke runter schaffen - und deine Helfer nehmen die Sachen dann in Empfang und packen sie ins Auto.

So sieht es aus.

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Hallo,

also hatte so ne ähnliche Situation. Nach der Trennung zog ich mit meinem Sohn aus der gemeinsam angemieteten Wohnung aus. Mein Mann meinte, dass ich mir solange nicht meine Sachen aus der Wohnung holen dürfe, bis ich seine ausgefertigte Trennungsvereinbarung unterschrieben hätte. Dies wollte ich jedoch nicht, da ich mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden war. Deshalb holte ich meine Sachen einfach ab, ohne ihm Bescheid zu sagen, als er auf Arbeit war. Nicht die feine Art muss ich zugeben, aber keiner kann mir verbieten meine Kleidung etc zu holen. Danach erfuhr ich von einem Bekannten, dass mein Mann die Polizei gerufen hat. Die aber gemeint haben, sie können ihm nicht helfen, da ich mit im Mietvertrag stehe. Danach ist die Sache im Sande verlaufen.....obwohl er anfangs rum machte das ich ja Dinge gestohlen hätte. Dabei hatte ich lediglich Kleidung von mir und meinen Sohn geholt. Meine persönlichen Unterlagen und Spielzeug des Kleinen. Naja. Passiert ist nie was. Er hatte auch ein Hausverbot für gewisse Personen ausgesprochen. Dies habe ich auch berücksichtigt und habe mir dann anderweitig helfen lassen.

lg

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Hallo!

Mir fällt bei solchen Menschen eigentlich immer spontan "Russisch Inkasso" ein!#zitter

Ich weiß, ist vielleicht nicht ganz so die feine Art, wäre aber in dem Fall meine.

In jeder Stadt gibt es mehr oder weniger "schrabbelige" Hinterhof-Muckibuden wo die entsprechend Testosterongesteuerten Jungs ihrem Hobby nachgehen.

Da würde ich mal freundlich aufschlagen und schauen, ob ich nicht zwei oder drei "nette Jungs" finde, die mich - gegen Zahlung eines kleinen Obulusses - bei der Aktion begleiten.

Die haben Kraft, die können schleppen! Und wenn ich mir die richtigen aussuche (Mindestens 190 cm lang und so ab 90 kg aufwärts...) dürfte der Anblick Deinem Noch-Mann den Schweiß auf die Stirn treiben!#schwitz

Bitte nicht falsch verstehen! Die sollen weder drohen, noch handgreiflich werden oder irgendwelche Dinge zerstören sondern nur mal nach dem Training, frisch von Männlichkeitshormonen durchflutet, Präsenz zeigen und beim Tragen helfen.

Gruß

misses_b

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Mir scheint deine Geschichte etwas merkwürdig zu sein. Hier schreibst du, dass dein Mann dich der körperlichen Gewalt gegen ihn bezichtigt. In deiner VK schreibst du >>Und dann wurde ich nach häuslicher Gewalt nachts rausgeworfen<<

Ein Tipp an dich: Um überhaupt annähernd qualifizierte Antworten zu erhalten, solltest du die Geschichte so erzählen, wie sie sich ereignet hat und nicht (möglicherweise) wichtige Dinge verschweigen.

Wichtig sind vor allem: Hat er an dir Gewalt verübt oder du an ihm? Oder ihr beide gegenseitig? Momentan schilderst du nur seine Lage. Und dir kann man nicht mehr Glaubwürdigkeit zusprechen, nur weil du schwanger bist #sorry Und um die Aufklärung dieses Falls müssen sich Gericht und StA bemühen, nicht wir!

Generell gilt, dass die eine Partei nicht automatisch das alleinige Hausrecht hat, nur weil die andere auszieht. Bleibt der Mietvertrag bestehen, hat die "ausziehende Partei" die Rechte und (leider auch) Pflichten aus dem Mietvertrag weiterhin. Bei häuslicher Gewalt liegt der Fall ganz anders:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/gewalt-in-der-wohnung.html

>>Sind Täter/Täterin und Opfer miteinander verheiratet, kann die Überlassung der Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Scheidung nach § 1361b BGB erreicht werden, wenn das Verbleiben des Täters/der Täterin in der gemeinsam genutzten Wohnung eine "unbillige Härte" bedeuten würde.<<

Auch wichtig:

>>Die alleinige Wohnungsnutzung kann aber (leider) nur dann eine Dauerlösung sein, wenn das Opfer allein an der Wohnung berechtigt ist - etwa aufgrund von Eigentum oder aufgrund eines Mietvertrags. In den Fällen, in denen beide gemeinsam an der Wohnung berechtigt sind oder nur der Täter/die Täterin, kann die Wohnung nur für eine bestimmte Frist zugewiesen werden.<<

>>Der Täter/die Täterin darf während dieser Zeit nichts unternehmen, was die Nutzung der Wohnung durch das Opfer beeinträchtigen könnte. << Das klingt mir sehr nach Umzug, bin aber keine RAin!!!

Läuft denn schon ein Ermittlungsverfahren oder hat er eine Eilschutzanordnung beantragt?

Btw: Ich finde es wirklich skandalös, dass hier nicht nach der Glaubwürdigkeit des Mannes gefragt wird. Wird es tatsächlich für bare Münze genommen, weil eine FRAU möglicherweise Opfer ist? Kann eine Frau ihrem Mann keine Bratpfanne über den Kopf hauen oder ähnliches? Ich stelle mich hier auf keine Seite, das vorab. Aber keiner hier kennt den Fall der TE. Und dann gleich mit Russisch Inkasso daherzukommen (die machen aber nix, die nötigen nur), finde ich... #schock

LG obscuritas

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"Und dir kann man nicht mehr Glaubwürdigkeit zusprechen, nur weil du schwanger bist"

Hier im Forum hat Frau spätestens nach der erfolgten Befruchtung einen universellen Heiligenschein über dem Köpfchen schweben, da erübrigen sich solche Fragen :)