Jugendamt, Umgangsrecht ...

Hallo!
Habe vor Kurzem über meine Probleme mit dem KV berichtet. Jetzt hatte ich letzte Woche ein Gespräch beim Jugendamt.
Es ging um die Klage des KV bezüglich des Umgangs mit dem King. Der KV holt unseren Sohn alle 14 Tage am Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Jetzt hat er geklagt, weil er den Kleinen (2 Jahre) alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag haben möchte. Ich bin gegen die Übernachtung. Ich habe vorgeschlagen, dass der KV jede Wochen den Kleinen besucht und zu sich nimmt für einen Tag, aber ohne die Übernachtung. Der KV ist aber dagegen, er will unbedingt die Übernachtung, lässt mit sich nicht reden.
Das andere Problem ist das Verhalten des KV. Ich habe schon oft geschrieben, dass er sich sehr agressiv verhält, dass er mir droht. Er droht mir, dass er mich umbringt, dass er mich ausrottet, dass er die Mafia auf mich aufhetzt usw. Alles im Beisein des Kindes. Also, immer wenn er den Kleinen abholt.
Ich war schon oft bei der Polizei, mein Rechtsanwalt ist auch informiert. Jetzt habe ich beim Jugendamt das Problem auch angesprochen. Und ich bin der Meinung, dass das wichtiger ist, als irgendeine Übernachtung. Ich saß da, habe geweint, erzählt, gezietert am ganzen Körper. Aber es scheint so, dass mir keiner beim Jugendamt glaubt. Die zuständige Beamtin beim Jugendamt hat sich mehr aufgeregt, als ich ihr gesagt habe, dass der Kleine nur zu Hause und nur bei mir im Bett schläft. Und das ich deswegen gegen die Übernachtung bin, weil es im Moment eine viel zu große Zumutung für so einen kleinen Menschen ist.
Heute habe ich noch mal beim Jugendamt angerufen, um zu erfahren, wie das Gespräch mit meinem Noch-Ehemann verlaufen ist. So wie ich mir das auch schon gedacht habe, lässt er sich auf kein Kompromiss ein. Er will jetzt nicht die erste Zeit einfach mal öfters mal den Kleinen besuchen. Nein, er will nur die Übernachtung. Und natürlich hat er alles, was sein Verhalten betrifft bestritten.
Jetzt kommt er ja an dem kommenden Sonntag. Ich habe jetzt vor, dass mein Vater dabei ist. Weil ich Angst habe! Weil ich nicht will, dass ich wieder mal als "Hure " beschimpft werde! Und weil ich nicht will, dass unser Sohn das mitanhört!
Ich weiß natürlich, dass hinter meinem Rücken nicht nur dieses eine Wort gesagt wird. Und ich kann mir natürlich vorstellen, dass das auch vor dem Kind gesagt wird. Nur beweisen kann ich das nicht.
Ich weiß auch nicht, wie der KV darauf reagiert, wenn mein Vater dabei ist. Ist mir auch relativ egal. Meine Freunde will ich damit nicht belasten, die haben auch Familien und möchten auch ihre Ruhe. Und ich fühle mich einfach relativ sicher, wenn mein Vater dabei ist. Ich mache mir Gedanken, wie der Keine sich dann verhält. Er liebt den Großvater so sehr, dass ich vermute, er kann dann sich bockig stellen, und mit dem Papa überhaupt nicht fahren wollen.
Vielleicht ist jemand schon durch so was gegangen und kann mir irgendwie weiterhelfen!
Vielen Dank fürs Zuhören
Aliska

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Hmmm....
ich selber hab es nicht miterlebt.. habe aber auch eine story so gut wie über jahre mitbekommen...
wenn es hart auf hart kommt und das JA ihm gestattet alle 14 tage am wochenende MUSS du dich dran halten....
die meinen es ist zum wohl des kindes-du meinst es wäre besser wenn nicht *auch zum wohl des kindes....
im grossen und ganzen würd ich es anders machen-beim nächsten termin den du beim JA hast bittest du darum das ihr zu 3 ein gespräch habt *du zeigst somit deinen guten willen... wenn er nicht will ok... sollte er auftauchen spreche vernünftig mit ihm sag ihm im beisein 3er das du halt so streitigkeiten in der form vor dem kind untersagst!!!
evtl findet ihr beiden ja eine basis zu kommunizieren....

#gruebel

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Der KV hat alles zu unterlassen, was deine Erziehung erschwert.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Den § wusste ich schon auswändig, da ich ihn in einem Schreiben an meinen Exmann auch angewendet habe. Mit Erfolg.

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Aliska,

das Jugendamt hat gar keine Entscheidungsbefugnis! Vermutlich weißt Du das nicht. Ich habe seinerzeit die Zusammenarbeit mit der unfähigen Sachbearbeiterin aufgekündigt, weil ich keine Lust mehr hatte mir erzählen zu lassen: "Auch ein Mann der seine Noch-Frau bis zur Bewußtlosigkeit würgt, könne noch ein guter Vater sein"....

Ich habe gewonnen. Alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und meine Tochter will ihren Erzeuger bis heute nicht sehen, obwohl sie dürfte, wenn sie wollte - sie ist jetzt 13.

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Verlange notfalls bei Gericht, dass ein Gutachten gemacht wird. Wenn Dein Ex verdient, darf er das bezahlen, wenn Du keine Einkünfte hast, kostet es Dich nichts. Mal sehen, wenn der klein bei gibt.

Jeder Übergriff, jede Drohung = Anzeige. Lass ihm per Anwalt verbieten, Dein Umfeld zu betreten und verlange betreuten Umgang!

Ich rate Dir zu folgendem: trage immer ein eingeschaltetes Handy und eine Trillerpfeife bei Dir.

Gruß

Manavgat

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Hallo!
Warum um alles in der Welt soll es ein Problem sein, dass das Kind bei seinem leiblichen Vater übernachtet? In dem Alter kann der Kontakt gar nicht häufig genug sein, sonst droht Entfremdung.

Das ist keine Wertung Eurer Paarbeziehung, sondern Eurer Elternpflichten!

Wenn er Dich bedroht und beschimpft ist das nicht in Ordnung. Aber dann ist die Frage, wenn Du das nicht aushältst, ob nicht jemand (wei Dein Vate eben) die Situation bei der Übergabe entspannen kann oder die Übegabe übernimmt. Vermeiden solltest Du, dass diese helfende Person Deinen Sohn noch zusätzlich in einen Loyalitätskonflikt stürzt.
LG