getrennt lebender mann verweigert unterschrift f. geburtsurkunde

ihr lieben, mein noch-mann und ich leben jeweils mit neuen Partnern. ich hab am 5.10. meine tochter bekommen, laut aussage vom Standesamt brauche ich, da wir noch nicht geschieden wurden, sein schriftliches okay zur namensführung, was er mir aber komplett verweigert.

was kann ich tun???

1

Hi,

das wundert mich jetzt, nach meinen Informationen erhält das Kind automatisch den Ehenamen sowie Dein Nochmann das Sorgerecht fürs Kind weil es eben ein ehelich geborenes Kind ist.

Von wem ist das Kind denn überhaupt?

Gruß K.

2

mein neuer partner und ich haben das kind gemeinsam. die vaterschaftsannerkennung meines partners wird allerdings erst mit der scheidung gültig
bis dahin ist mein noch-gatte gesetzlich bestimmter Vater. damit mein kind alle namen führen kann, müssen BEIDE "Elternteile" die urkunde beantragen.
natürlich will er nicht mit zum standesamt, die allerdings sagen dass ich wenigstens sein SCHRIFTLICHES Einverständnis für die Namensgebung brauche. das macht mich echt verrückt, weil der Typ sich weigert sich scheiden zu lassen!

4

bis dahin ist mein noch-gatte gesetzlich bestimmter Vater. damit mein kind alle namen führen kann, müssen BEIDE "Elternteile" die urkunde beantragen.

Ich habe die Geburtsurkunde meiner Tochter alleine beantragt.
Wieso müßt ihr da beide hin? Da würde ich mich noch mal genauestens schlau machen.Zur Not einen Anwalt befragen.

weitere Kommentare laden
3

Welchen Namen soll das Kind denn tragen? Deinen Ehenamen oder den deines Partners?
Versteh ich jetzt nicht so ganz .
Meine Tochter (nicht von meinem Exmann) wurde auch noch vor unserer Scheidung geboren und bekam damit automatisch unseren Ehenamen,weil mein Nochmann zu der Zeit ja auch noch gesetzlich als Vater galt.

10

Hallo

es geht nicht nur um den nachnamen , sondern auch um den Vornamen , da müssen Beide elternteile wenn sie des gemeinsame sorgerecht haben ( was leider in dem Fall zwichen Mutter und NOCH Ehemann besteht ) zustimmen .

Lg Martina

6

Das geht ohne seine Zustimmung!
Bei mir lief es wie bei dir:
lebte mit neuem Partner zusammen, von dem bekam ich das Kind, war da noch nicht geschieden!
Ich bin zum Standesamt ums Kind anzumelden - es wurde natürlich mein noch-Mann als Vater eingetragen, und das Kind bekam meinen Nachnamen ( der Ehename)
Nach der Scheidung dann die Beantragung wegen der Vaterschaft, und als die durch war bin ich damit zum Standesamt und bekam für meine Tochter eine neue Geburtsurkunde, auf dem ihr richtiger Vater eingetragen war.
Ebenso bekam sie den Nachnamen ihres richtigen Vaters.

Dein Ex kann sich da nicht querstellen!
Nur bei der Vaterschaftsanerkennung kann er seine Zustimmung verweigern - was schön blöd wäre, weil er dann Unterhalt zahlen müsste *g*
Auch seine Verweigerung in Sachen Scheidung wird ihm rein gar nichts bringen!

8

Hallo

Zum Gericht und die Unterschift ersetzen lassen . Im Eil verfahren , den ohne des bekommst du zwar Elterngeld und co. musst aber die Gebursturkunde schnells möglich nachreichen . Ich hab das auch gemacht da mein Ex in den USA ist und ich somit keine Unterschrift bekommen hab .

Ausserdem wird dein jetziger Noch Mann in die Gebursturkunde inegrategn und nicht der leiblche Vater.

Lg martina