Trennung-Umzug-Schulwechsel - kann KV Einverständniserkl. widerrufen?

Hallo,

kurze Frage, ohne viel von meiner "Geschichte" zu schreiben. Wenn ich mich von meinem Mann trenne, mit meinem Kind umziehe und es einen Schulwechsel machen muss, dann brauche ich ja die Einverständniserklärung für den Schulwechsel vom Vater.

Wird das schriftlich gemacht? Wenn ja, kann er das nach seiner Unterschrift widerrufen und sagen, er will es doch nicht? Oder ist das dann "fest"?

Würde mich sehr über Antworten freuen, danke!!!

LG

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Ungelegte Eier, die von zwei "Wenn" abhängig sind. 90% aller Sorgen, die man sich macht, macht man sich vergebens.

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Nein für die Umschulung brauchst Du kein Einverständniss vom Vater - aber für den Umzug sofern er weiter als +/- 50 km geht.

Hast Du diese nicht, kann der gesammte Umzug ( des Kindes ) per einstweiliger Anordnung binnen weniger Tage Rückabgewickelt werden und das Kind lebt dann beim Vater.

Ute

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Für den Schulwechsel muss der Vater sehr wohl unterschreiben. Schulwahl gehört zur gemeinsame Sorge. Ich benötigte vor 1 Jahr dafür extra die Unterschrift vom Richter, da mein Ex den Schulwechsel verweigert hatte.
Mag sein, dass manche Schulen es da nicht so genau nehmen.

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Nun, ich habe in den letzten 12 Jahren dafür keine Unterschrift vom Vater gebrauch. Jede Menge Alt - AE `s hier bei Urbia auch nicht.

Ja, sogar meine Anwältin sagt, das ich diese Entscheidungen alleine treffen kann.

Der Vater kann bei der gemeinsammen Sorge mitentscheiden, muß aber nicht.

Ute

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