wieviel unterhalt steht mir und meinem kind zu

Hallo,
leider muß ich mich nach 19 Jahren Ehe mit der Trennung von meinem Mann rumquälen. Er meint er liebt mich nicht mehr. Nach 10 Wochen des Verarbeitens muß ich mich jetzt den Fakten stellen.
Von einer Scheidung ist noch nicht die Rede.
Hier die Zahlen die ich vorliegen habe.
Einkommen vom Mann St.Kl.3 1760 Euro
Mein Einkommen ST.Kl 5 950 Euro.
LT Nürnbergersteuer würden für meinen Sohn 2,5 Jahre alt.
330 Euro Kindesunterhalt zustehen nach Abzug des Kindergeldes zu 50 % nur noch 250 Euro.
Jetzt kommt meine Frage wieviel Geld steht mir zu?
Muß ich den Kindesunterhalt bei mir mit einrechnen? Oder sogar das Kindergeld?
Wer ist ein schlauer Fuchs und kann mir helfen?
VG

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Ich kann dir soviel sagen, das er für dich ein Jahr zahlen muss soweit ich weiss, und auch nur drüber hinaus wenn dein Kind unter drei ist....Da er aber bald drei ist steht dir nicht mehr lange Unterhalt zu....

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Hallo.
Wenn ihr getrennt lebt, könnt ihr beide wieder StKl. 1 nehmen, dh. Du bekommst auch wieder mehr, und er weniger. Das Kindergeld kommt auf Dein Konto. Und für Dein Kind bekommst Du ca. 250 € Unterhalt.
Ob Du selbst noch Unterhalt von ihm bekommst, weiß ich nicht. Sein Selbstbehalt sind jedenfalls 900 Euro.

Hoffe das stimmt so.

LG Tweety

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Für den kleinen ist mir ja klar.
Aber wieviel steht wenn überhaupt für mich zu?

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Lass Dich diesbezüglich von einem Anwalt beraten.
Sein Selbstbehalt liegt bei ca 1000 EUR. Kindesunterhalt geht vor.
Ihr werdet die Steuerklassen ändern müssen (du bekommst die Klasse 2, sofern du alleine mit Kind lebst).

viel Glück

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Verständnissfrage:
Du verdienst 3 mal soviel wie Dein Mann und glaubst wirklich Dir stehe noch Unterhalt zu????

Wenn Dein Mann einen guten Anwalt hat beantragt er Trennungsunterhalt!

Ute

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Hallo Ute,

da ist Dir ein Fehler unterlaufen.

Sie bekommt ihr Gehalt nach Steuerklasse 5 : 950 EUR ;-)

Lieben Gruss
Claudia

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#danke

Somit ist Frage nach Trennungsunterhalt dann auch legitim

Ute

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Hallo,

Ich habe eure Verdienste mal über den Nettorechner ermittelt:

Dein Mann wird mit Lohnsteuerklasse I rund 1543 Euro verdienen, du in Lohnsteuerklasse II ca. 1229 Euro. Da bei ihm der Unterhalt abgerechnet wird, wirst du wahrscheinlich keinen Trennungsunterhalt mehr bekommen.

Wenn bei deinem Mann noch die berufsbedingten Abzüge berücksichtigt werden, erhälst du für deinen Sohn 225 Euro Unterhalt

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Hallo!

Am besten direkt beim Anwalt beraten lassen! Beratungsschein kannst du beim zuständigen Amtsgericht deiner Stadt beantragen, dann zahlst du nur 10 € für die Erstberatung!

Am besten nimmst du die letzten drei Lohnabrechnungen deines Partners mit (in Kopie, falls du hast). Oder erst mal Kontoauszüge. Deins natürlich auch.

Und wenn ihr z.B. Wohnung oder Haus zusammen gekauft habt und das als Darlehen läuft, wird das unter Umständen mit eingerechnet usw. Deswegen am besten wirklich zum Anwalt, die können dir da genauer weiterhelfen.
Mein Exmann verdient derzeit noch 2100 € netto und ich bekomme nur den Unterhalt für die Kinder. Aufgrund der Darlehensabzahlung für die Wohnung. Ich habe KEIN Einkommen, bin arbeitssuchend, aber bekomme kein ALG 1 und auch kein ALG 2...

Deswegen mein Tipp, unbedingt Anwalt aufsuchen und genau befragen!

Alles Gute
redhex