Unterhalt trotz Schulden

So ... das wird lang ...

Ich konnte noch nie gut mit Geld umgehen. Meinen ersten Kredit habe ich aufgenommen, als ich meinen ersten Job hatte ...

Und irgendwie immer wieder Umschuldung, Umschuldung, Umschuldung ...

ABER: ich habe gut verdient und ich konnte meine Raten auch immer bezahlen.

Bis ich meinen Mann kennenlernte.
Der ging auf die Schule, hat einen Kredit dafür bei der KfW aufgenommen, wovon wir gelebt haben (und von meinem Gehalt eben).

Wir hatten während der Ehe ein gemeinsames Konto, da ging alles rein und alles raus. Es hat nie gereicht ...

Ich habe mich vor einem Jahr getrennt.

Ich habe einen Kredit alleine (den habe ich auch schon mit in die Ehe gebracht) und wir haben zwei Kredite zusammen.

Ich muss wohl oder übel Privatinsolvenz anmelden, denn ich kann mit meinem Gehalt nicht den Kredit abbezahlen und Miete und Essen für mich und die beiden Kinder. Die beiden gemeinsamen Kredite zahle ich schon lange nicht mehr, denn ich kann nicht und ich will auch nicht, denn ich bekomme auch keinen Unterhalt.

Mein Mann wohnt seit der Trennung bei seinen Eltern (zahlt angeblich Miete), verdient netto 2.000,- € und zahlt keinen Unterhalt, weil er sagt, er gebe alles Geld fürs Schuldenrückzahlen aus.

Ich weiß zwar schon, dass die Verpflichtungen da sind. er wehrt sich mit Händen und Füße gegen eine Privatinsolvenz, weil er sich schämt ...

ABER:
Und jetzt die eigentliche Frage:
Muss man nicht bei einem solchen Verdienst seine Finanzen so regeln, dass man Unterhalt für seine beiden Kinder zahlen kann (sprich: mit den Banken längere Laufzeiten verhandeln etc. oder im schlimmsten Fall auch Privatinsolvenz)?

Das Jugendamt hat mich erst zurückgewiesen: was während der Ehe galt, muss auch nach der Ehe gelten. Sprich die Kinder hätten ja schon während der Ehe unter der finanz. Situation gelitten, also soll es auch so weitergehen. ABER: sie haben ja nicht gelitten, wir haben nur jeden Monat mehr Schulden gemacht, um die Löcher zu stopfen ... Von einem "Selbstbehalt", den mein Mann nun anführt war nie die Rede und auch ich habe jetzt keinen "Selbstbehalt" ... wovon auch?

Nun hat da Jugendamt eine neue Sachbearbeiterin, die sagt, bei so einem Einkommen ließe sie nicht mit sich reden. Sie wollen ihn nun verklagen. Also sich den Unterhaltsvorschuss zurückholen, den sie mir seit April zahlen.

Ich will auch auf Zahlung des Mindestsatzes lt. Düsseldorfer Tabelle klagen.

Mein Anwalt meinte, die Chancen stünden 50/50. Je nach Richter ...

Was meint Ihr?

ich hoffe, ich habe nicht zu wirr geschrieben ...

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Mein Mann wohnt seit der Trennung bei seinen Eltern (zahlt angeblich Miete), verdient netto 2.000,- € und zahlt keinen Unterhalt, weil er sagt, er gebe alles Geld fürs Schuldenrückzahlen aus.


Das ist alles Quatsch.

Er muss den Kindesunterhalt zahlen, der geht immer vor.

Mach eine Anzeige bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung. Alles weitere regelt der Staatsanwalt.

Gruß

manavgat

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Unterhaltszahlungen haben immer Vorrang! Also auch vor eventuellen Schulden.
Am besten nimmst Du Dir einen Anwalt um den genauen Unterhalt berechnen zu lassen. Der schreibt dann deinen Mann an, verlangt Einkommensnachweise und dann wird ausgerechnet, wieviel er zahlen muss. Das Jugendamt wird auf jeden Fall klagen, da der Staat ja nicht ständig in Vorlage treten kann.

Am besten suchst du eine Schuldnerberatung auf. Damit deine Schulden geregelt werden, auch wenn es auf Privatinsolvenz hinausläuft.

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Hallo,

danke für Eure Antworten.

ABER:
Das stimmt einfach nicht! Unterhalt geht NICHT immer vor. Es gibt durchaus Schulden, die abzugsfähig sind ...

Bei der Schuldnerberatung war ich schon ... Es wird wohl mit PI enden. Aber lieber jetzt so wie immer weiter diese Geldsorgen ...

Denn ohne Schulden und mit Unterhalt kämen wir gut über die Runden ...

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Hallo,

auch bei mir geht es im Moment um den Unterhalt für die Kinder. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass der Unterhalt für die Kinder gezahlt werden muss, da er sich sonst STRAFBAR macht!! - haben meine Vorreder schon gesagt.

Auch beim Jugendamt sagte man mir, dass der Unterhalt für die Kinder vom Netto berechnet wird (siehe Düsseldorfer Tabelle) und erst von dem Rest können dann Schulden bezahlt werden!!!!

Der Unterhalt ist für die Kinder da, schließlich hast du durch deine Kinder mehr Kosten!!!

Also ich würde mich nochmal mit deinem RA besprechen oder einfach mal eine RA im Internet online suchen (anwalt.de) und dort anrufen und nachfragen.

LG Kerstin

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welche schulden sollen denn abzugsfähig sein?

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Seine eigenen Schulden kann er nicht abziehen, evtl. aber die gemeinsam aufgenommenen ...