Frage hab...

Hallo zusammen,

Meine Tochter ist nun 7 Wochen alt und ich bin leider immer noch nicht geschieden! :-[

Meine RA meinte dass ich frühestens bis Ende September geschieden bin, da ich den Versorgungsausgleich nicht durchführen lasse wird es wohl mit einem Termin beim Gericht schneller gehen!

So nun zu meiner Frage:

Mein Noch - Ehemann ist ja gesetzlich gesehen der Vater, nach der Scheidung würde ich dass meine Tochter den Nachnamen ihres Papa bekommt. Geht das ohne weiteres?

Denn ich habe gehört dass mein Noch - Ehemann das Einverständnis geben muss - auch wenn wir schon geschieden sind!! #klatsch#klatsch #schock

Hoffe auf Antworten!

LG, babylove01

1

Hallo

Ja, das stimmt. Er ist gesetzlich der Vater und muss zustimmen.

Bianca

2

Nach der Scheidung ist er doch nicht mehr gesetzlich der Vater, muss aber immer noch zustimmen??

LG, babylove01

3

Ist dein zukünftiger EX nicht der Vater deines Kindes????
Wenn das so ist muß du dein baldEX und der kindes Vater zum Jugendamt und dort wird erstmal eine Erklärung unterschieben...
Vorher kannst du gar nichts machen.

LG nikki

4

Hallo Du,

ich bin in der selben Situation. Meine Scheidung findet am 07.10. statt und wird somit erst zum 07.11. rechtskräftig.

Meine Tochter ist von meinem neuen Freund und wird voraussichtlich am 27.08. geboren. Wir haben beim Standesamt bereits zu dritt eine Vaterschaftserklärung abgegeben. D.H. Dein Freund muss die Vaterschaft anerkennen und Dein noch-Ehemann muss die Vaterschaft aberkennen. Du musst Dein Einverständnis erklären. Die Vaterschaftsanerkennung wird mit Rechtskrafturteil der Scheidung rechtskräftig. D.h. erst dann könnt ihr die Geburtsurkunde und den Namen des Kindes ändern lassen....ist aber eigentlich eine unkomplizierte Sache, wenn alle sich einig sind.

Das Gleiche kannst Du übrigens auch beim Jugendamt beurkunden lassen....ist ebenfalls kostenfrei.

L.G.
Natalie