Nachnamensänderung des Kindes

Hallo,
ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann!
Bin seit ca 2 Monaten vom vater meiner Tochter getrennt.Sie hat nach der Geburt seinen Nachnamen bekommen.Ich habe das Alleinige Sorgerecht und möchte jetzt ihren Nachnamen in meinen umändern.Geht das?Kriege überall wo ich nachfrage andere Antwort,mal ja mal nein.

Warte auf eure Antworten!

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Hi,

ruf doch am besten beim Standesamt an - die können Dir da sicher Auskunft geben!

sabsy

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Hallo!

Uns wurde damals gesagt, bei der Namensgebung, dass es nicht möglich wäre, das die Kinder dann jemals meinen Namen bekommen. Es ist ja der Geburtsname deiner Tochter. Sie hat ja keinen anderen Namen, den sie wieder annehmen könnte.

Ein Anruf beim JA oder Standesamt hilft vielleicht weiter.

LG kanakilu

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natürlich ist das möglich. habe den nachnamen meines sohnes auch in meinen ändern lassen.
ist aber mit ner menge behördengängen und ner stange geld verbunden.

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Warst du verheiratet oder nicht?

LG kanakilu

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hi soweit ich weiss geht das nur wenn er einwilligt..sonst nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Hallo,

es geht. Eine Bekannte von mir hat das gemacht. Ihr Sohn war damals bei der Trennung ca. 4 Jahre alt.
Du mußt persönlich beim Standesamt nachfragen. Die werden Dich versuchen abzuwimmeln, Du mußt aber dran bleiben. Du solltest die öffentlich-rechtliche Namensänderung schriftlich beim Standesamt stellen, allerdings muß der Kindsvater zustimmen, d.h. wenn möglich sollte er unterschreiben.

Wenn die versuchen sollten, Dir das auszureden, dann wende Dich an den Standesamtbeautragten. Erkläre ihnen warum und weshalb Du es für wichtig ansiehst, daß Dein Kind Deinen Nachnahmen tragen soll. z.B. du möchtest zum Wohle des Kindes endgültig einen Schlußstrich ziehn. Es ist nicht zumutbar, daß man Dich z.B. beim Kinderarzt mit dem Namen Deines Ex anspricht usw. Du könntest auch weitergehn indem Du denen auf dem Amt verklickerst, daß Dich Dein Ex die ganze Zeit belogen, betrogen und finanziel ruiniert hat, und deswegen willst Du einen endgültigen Schlußstrich ziehn, eben auch zum Wohle des Kindes. Das muß ja nicht alles der Wahrheit entsprechen, aber ist bestimmt hilfreich.

Sollte Dein Ex nicht zustimmen, dann kannst Du Dir noch Hilfe beim Jungendamt holen.

Ich wünsche Dir alles Gute dabei.
Würde mich freuen, wenn Du mir mal
schreiben könntest, ob es geklappt hat.

LG, #klee
Ela

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Hallo!

Ist deine Bekannt geschieden oder waren sie unverheiratet.
Ich denke da wird ein Unterschied gemacht.
Bei unverheirateten zieht das Argument mit der Anrede beim Arzt doch nicht, denn dieses Problem ist schon immer da gewesen.

"Du könntest auch weitergehn indem Du denen auf dem Amt verklickerst, daß Dich Dein Ex die ganze Zeit belogen, betrogen und finanziel ruiniert hat, und deswegen willst Du einen endgültigen Schlußstrich ziehn, eben auch zum Wohle des Kindes. Das muß ja nicht alles der Wahrheit entsprechen, aber ist bestimmt hilfreich."
Das ist 1. Verleumdung und 2. bezweifel ich, dass der Vater dann noch seine Einwilligung, sprich Unterschrift gibt, wenn solche Lügen über ihn erzählt werden.

LG kanakilu

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Hallo Kanakilu,

meine Bekannte war nicht verheiratet.

Sie hat damals den Antrag so gestellt, wie ich es Dir berichtet hab, also auch mit dieser "Verleumdung". Allerdings war es ihrem Ex auch egal, ob das Kind nun seinen Namen oder ihren trägt, er hat damals kommentarlos unterschrieben.

Sie hatte, so hat sie es mir erzählt, diese Dinge in dem Schreiben notiert, weil sie dadurch wohl bessere Chancen auf eine Namensänderung hatte. Das Ganze hat wohl ca. 3 Wochen gedauert und sie konnte dann eine Änderungsurkunde entgegennehmen. Da sie damals nicht gearbeitet hat mußte sie auch nichts bezahlen. Hmmmm, Du hast sicherlich Recht, wenn man den Ex-Parter so schlecht macht ist das Verleumngung.

Aber das mit der Anrede in öffentlichen Einrichtungen hat sie schon ganz gewaltig gestört, weil sie eben nicht verheiratet war.

Wie ist das bei Dir? Wart ihr denn verheiratet?

Wenn Du die Namensänderung wirklich willst, dann würde ich Dir raten, daß auf alle Fälle zu versuchen. Geh auf's Standesamt und erkundige Dich dort. Du wirst sicherlich darum kämpfen müssen, aber wer weiß vielleicht gewinnst Du ja ohne großen Kampf.

Wünsche Dir viel Glück!

LG, Ela

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Ich habe nach meiner Scheidung vor einigen Jahren meinen Ehenamen in meinen Mädchennamen ändern lassen und mir wurde von der Standesbeamtin gesagt, dass unser gemeinsamer Sohn selbst MIT Zustimmung seines Vaters nicht meinen Namen annehmen könnte.

Auf der anderen Seite habe ich schon mehrfach gehört, dass das möglich ist & gemacht wurde...von daher kann ich dir auch nur den Rat geben, dich beim örtlichen Standesamt bzw bei einem Fachanwalt für Familienrecht zu erkundigen.

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Jaja...

Unterhalt dürfen wir zahlen.. aber unseren Namen darf das Kind nicht behalten...

Wenn ihr einen anderen Namen wollt, heiratet doch ;)

Ich bekomme Herpes bei solchen Beiträgen..

Mahlzeit,

Ein Mann

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Also die Kinder meiner Schwägerin hatten den Namen der Mutter sie hat das alleinige Sorgerecht. Nach der Heirat mit meinem Bruder der nicht Vater der Kinder ist, haben sie beim Standesamt die Namensänderung beantragt. Jetzt heißen die Kinder auch so wie mein Bruder. Nur als Vater steht natürlich der richtige Vater in der Geburtsurkunde.

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hallo

also so weit ich informiert bin kannst du den namen vom kind nur wieder ändern wenn ihr verheiratet wart und das kind den namen erst nach der geburt bekommen hat....

das heißt wenn du deinem kind den namen deines freundes gegeben hast und jetzt ändern willst weil ihr getrennt seit wird das nicht gehen....

liebe grüße uns trotzdem viel glück


ps du wolltest doch das er den namen bekommt dann steh doch jetzt dazu oder findest du das gut

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nachdem was mein ex gemacht will ich am besten gar nichts mehr mit ihm zu tun haben.und da er sich auch nicht um unsere tochter kümmert und sie keinerlei bezug zu ihm hat,wüsste ich nicht warum sie mit einem namen herumlaufen soll zu dem sie keinelei bezug hat!