Verhandlung wegen Umgangsrecht???

Hallöchen,

habe mal eine dringende Frage, ich muss am Montag zur Verhandlung wo der Umgang mit Vater /Sohn gereglt werden soll.

Der Kindsvater hat dies angeregt obwohl beim Jugendamt schon eine Regelung getroffen wurde die beide Parteien einhalten.

Aufgrund der Tatsache das er sich weigert Unterhalt zu zahlen it unser Verhältnis sehr gespannt und ich habe seine Eltern gebeten das die Komunikation über sie laufen soll, damit mein Sohn die Diskusionen und mein Ärger nicht so stark mitbekommen.

Jetzt droht mir der KV das mir die Richterin schon zeigen wird wie ich mich zu verhalten habe und dann diese Späße vorbei währen.

Meine Fragen sind jetzt:
Kann man mich zwingen einen guten Kontakt zu dem KV zu haben? Wie läuft so eine Verhandlung ab? Ist es so das ich dann der Buhmann bn weil er das angeregt hat?

Danke für eure Hilfe

LG

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Hallo,

bei uns lief die Verhandlung eher nüchtern ab. Es wurde kurz dargestellt wie der Umgang im Moment ist, der KV äußerte sich, wie er es gern hätte, dann haben wir Stellung genommen.

Entweder ihr schließt in der Verhandlung einen Vergleich (also einigt euch) oder die Richterin muss ein Urteil fällen (passiert meist später).

Sie wird euch ermahnen, dass ihr zum Wohle des Kindes agieren sollt. Das wichtigste ist, dass Du ruhig und sachlich bleibst. Überlege Dir vorher, welche Regelung Du dir vorstellen könntest.

lg polar

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So habe ich es mir auch ungefair vorgestellt!

Habe halt sowiet kein Problem mit dem Reglemäßigen Rythmus dass was mir schlaflose Nächte bereitet ist die Ferienregelung er will die Hälfte und mein Kleiner wird erst im August eingeschult. Ich find es nicht richtig jetzt schon auf die Art und weiße die Ferien zu Regel!

Danke für deine Hilfe

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Hallo,

mach Dir mal um die Ferienregelung keinen Kopf. Ich weiß zwar nicht, ob Du arbeitest, wenn ja, ist es das beste, was Dir passieren kann. Niemand hat so viel Urlaub um das Kind die kompletten Ferien zu betreuen.

Wir habe das Problem, dass mein Ex lediglich zwei Wochen im Sommer Urlaub nehmen darf. Das bringt für mich auch ein Betreuungsproblem mit sich...

Liebe Grüße und alles Gute
Anja

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Ich würde in der Verhandlung auch auf seine Veranwortungslosigkeit hinweisen (kein Unterhalt).

Sag klar, dass Du selbstverständlich die Unterhaltsfrage von der Umgangsfrage trennst und mach selbst einen Vorschlag zum Umgang und zwar Beibehalten der jetzigen Regelung, da sich diese ja bewährt habe!

Bleib freundlich, nett, bestimmt und kooperativ in der Verhandlung aber sei vorsichtig mit irgendwelchen neuen Zugeständnissen.

Stimm Dich vorher mit Deiner Anwältin ab.

Gruß

Manavgat