Kinderwunsch und neuer Job

Hi,
Ich werde nächste Woche meinen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. Jedoch ist der Beginn des eigentlichen Arbeitsverhältnisses erst ab 15. Juli.
Bis dahin werde ich noch als Praktikantin in dem Unternehmen arbeiten.
Sollte ich in den nächsten Wochen schwanger werden, gilt dann schon der besondere Kündigungsschutz laut Mutterschutzgesetz, also quasi ab der Unterzeichnung des Vertrages oder erst ab dem 15.07.?

Ich glaube zwar nicht, dass ich bald schwanger werde, ich hatte im März eine FG und mein Körper ist noch nicht wieder bereit für eine Schwangerschaft, aber man macht sich ja Gedanken.

Danke.
LG☺️

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Huhu,
wäre das ein Job wegen dem du Berufsverbot bekämest? Denn wenn nicht, kann es dir eh egal sein, weil du deinem AG vermutlich nicht zu früh sagen willst, dass du schwanger bist. Ich würde das erst in der 12. Woche sagen, wenn es sich um einen Bürojob handeln sollte. Und falls du jetzt schwanger werden würdest, dann wärst du zum Start des neuen Jobs ja erst in der 8. Woche etwa.
Liebe Grüße

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Ich habe mich damit genau befasst, da ich ebenfalls zum 15.07./16.07. Den Arbeitgeber wechsel. Der besondere Kündigungsschutz gilt ab Vertragsunterzeichnung. Jedoch habe ich einen Bürojob und würde es nicht gleich raus posaunen, da es nicht nötig ist. Ich möchte, dass meine Leistungen beurteilt werden, bevor ich es sage, damit ich entscheiden kann wie es nach der Elternzeit weiter geht und mich ggf. Rechtzeitig um nen neuen Job zum Ende der Elternzeit bemühen kann, sofern es notwendig ist.