Lohnfortzahlung oder Krankengeld

Bin derzeit im Krankengeldbezug wegen Bruch. Habe nächste Woche aber Urlaub und hätte in dieser Woche keine AU und würde dann übernächste Woche wieder arbeiten gehen.

Jetzt hat mir mein Gynäkologe angedroht, dass er mich ggf. nach meinem Urlaub krank schreiben würde wegen eines Problems mit der ss.
Das heißt AU, Urlaub,AU
Habe ich durch die Woche Urlaub und der anderen Krankheit dann wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung?? Kann mir länger Krankengeld nicht erlauben will aber mein Baby nicht gefährden :(

Hoffe ihr könnt helfen.

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Sobald du auf eine andere Diagnose krankgeschrieben wirst, fangen die 6 Wochen wieder von vorne an.^^
Wie wärs mit einem Beschäftigungsverbot von deinem FA? Dann bekommst du die vollständige Lohnfortzahlung und gefähredest dein Baby nicht.

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Das stimmt nicht ganz. Wenn die Diagnosen einander bedingen, zählt es nicht als neu.

Ich war erst arbeitsunfähig wegen Schwangerschaft, verlor das Kind und war weiter arbeitsunfähig wegen Depression, fiel dann nach zusammen sechs Wochen ins Krankengeld. Die Krankenkasse gab auf Nachfrage an, dass sie davon ausgehen, dass beides zusammen gehört und dass das eine die Folge des anderen sei. Da es die vierte Fehlgeburt in Folge innerhalb 1 1/4 Jahren war, hatte die Krankenkasse damit absolut recht.

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Sie sprach aber von nem Bruch...

Wenn zwei Diagnosen aneinanerbinden, wird auch meist nen weiterführendes Attest ausgeschrieben.
Mein Hausarzt sagte mir das mal...Wenn er Erstattest ankreuzt mit ner anderen Diagnose, beginnt das wieder von vorn.

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Neue Diagnose, neue Lohnfortzahlung. (Bruch/sw beschwerden)

Zusammenhängende Diagnose innerhalb von 6 Monaten werden angerechnet. (Bruch/erneute Beschwerden an der betreffenden Stelle oder das bsp der Vorschreiberin sw beschwerden/ depression bei fehlgeburt)

Wobei letzteres unglücklich attestiert ist. Hätte man besser machen können als neue AU.

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Es kommt immer auf die Diagnose der Buchstaben auf der AU an.

Und das mit den 6 Monaten stimmt auch nicht.
Es gibt eine Regel von 3 Jahren. Bin nämlich selbst gerade operiert und vor 1 1/4 Jahren schon mal, d. h. ich habe dieselbe Diagnose und bekomm in der Frist von 3 Jahren 1 1/2 Jahre Krankengeld.

Wenn man aber von der einen zur anderen Diagnose ein Jahr gearbeitet hat, bekommt man wieder 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Aber ja, neue Diagnose - neue Entgeltdortzahlung, wenn die Buchstaben stimmen auf der AU.

Es gibt ja auch diese Nr. auf der AU und die können ja innehalb der Krankheit sein, dann zählt es wie die KK sagt zu einer Diagnose.

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Das was du schreibst mit den 3 Jahren macht keinen Sinn oder ich verstehe es falsch. Klar bekommst du Krankengeld. Es ging ja um die Lohnfortzahlung.

Und nein es geht nicht um die Buchstaben sondern ob sie zusammen hängen bzw das eine aus der anderen entstanden ist.
Klar hängen die Erkrankungen mit den selben Buchstaben in der Regel zusammen aber es kann auch eine hüft op sein und anschließend eine Entzündung dort...das hat nicht die selben Buchstaben.

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