Krankengeld und Elterngeld

Huhu#winke

und zwar wollte ich mal fragen ob es hier Mädels gibt die in einer ähnlichen Situation sind

Beziehe seit Januar 15 Krankengeld. Bislang noch krank..Wenn alles gut mit läuft Januar 16 wieder am Arbeiten.

Nun KiWu ist schon lange da.. aber wegen Op´s usw wurde dieser weiter nach hinten geschoben.. Nun sind wir gestartet in den " 1 Richtigen" ÜZ , da man den letzten nicht wirklich als ÜZ bezeichnen kann..

Ich weiss über Geld sollte man sich nicht sooo viele Gedanken machen, wenn man Kinder haben möchte sollte man es davon nicht abhängig machen.Dennoch beschäftigt mich das Thema sehr... #schmoll

Angenommen es klappt nächstes Jahr mit dem #baby wird das Elterngeld dann ja als null gerechnet oder? Da ich wenn das Baby zur Welt kommt z.b Ende des Jahres ja Krankengeld bezogen habe.. zumal man wegen Krankheit ja nichts machen kann #gruebel#schmoll . Hat jemand Erfahrung damit gemacht im Familien/Bekannten Kreis? oder hat sogar jemand selbst Krankengeld bezogen und wurde dann kurze Zeit später schwanger?

Vielen Dank schonmal für die Antworten #liebdrueck#winke

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du bekommst elterngeld ab geburt.und da wird der durchschnitt von 1 jahr genommen....! also wenn du bis zur geburt z.b. 6 monate gearbeitet hast...dann 6 monate gehalt plus 6 monate krankengeld...!

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Das ist leider falsch ;-)

Was passiert, wenn durch eine Erkrankung im Jahr vor der Geburt das Einkommen sinkt?
Sofern die Antrag stellende Person abhängig beschäftigt ist, erhält sie die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieses Einkommen ist steuerpflichtig und wird bei der Berechnung des Elterngeldes wie jeder andere Lohn berücksichtigt, wirkt also elterngelderhöhend.
Krankengeld wird als steuerfreie Lohnersatzleistung dagegen nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Etwas Besonderes gilt aber für eine Erwerbsminderung aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. In diesem Fall werden die betreffenden Monate bei der Einkommensermittlung vor der Geburt nicht berücksichtigt. Stattdessen wird dann das Einkommen in den davor liegenden Kalendermonaten für die Elterngeldberechnung zugrunde gelegt.

Quelle: bmfsj.de

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Bmfsfj.de

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Krankengeld zählt, genauso wie ALG 1, zu den Lohnersatzleistungen und wird bei der Elterngeldberechnug mit 0€ berechnet. Würdest du 01/2016 schwanger werden, wäre dein ET 10/2016. Somit wird dein Einkommen von 10/2015-09/2016 genommen.

Du kannst zwar nichts für die Krankheit, aber wirst leider trotzdem damit gestraft.

Gute Besserung

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gut das habe ich soweit verstanden.. aber wenn kind z.b 09/2016 zur Welt kommt ich aber bis zum Mutterschutz gearbeitet habe , habe ich ja Einkommen da wird das Krankengeld dann ja nicht berechnet oder?

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Nein, da du ja nicht das komplette Jahr gearbeitet hast, sondern nur von 01/2016-09/2016. Somit fehlen dir 3 Monate, die dann mit 0€ angesetzt werden.

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Vielen Dank für eure Antworten :)

Doofes Geld #gruebel aber gut von irgendwas muss man ja auch Leben..